Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 540/19, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach, 16.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Nebengebäudes
Fl.-Nr.: 540/19, Gemarkung Langenneufnach
Für dieses Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der in der
Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020 behandelt wurde.
Hierbei wurde eine Befreiung von der max. zulässigen Grundflächenzahl auf 0,67 (statt max.
0,525) in Aussicht gestellt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“.
Durch die geplante Bebauung mit zwei Wohneinheiten (zulässig gem. § 6 des Bebauungsplanes) sind vier Stellplätze erforderlich.
Gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 sind Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen. Unter anderem aus diesem Grund wird bei dem geplanten Bauvorhaben die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,525 um 0,179 (somit 34 %) überschritten.
Der Bauausschuss nimmt Planeinsicht.
Diskussionsverlauf
Der Bauherr ist anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 09:40 Uhr