Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 540/19, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach 16.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Nebengebäudes

Fl.-Nr.:        540/19, Gemarkung Langenneufnach

Für dieses Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der in der
Gemeinderatssitzung vom 15.09.2020 behandelt wurde.
Hierbei wurde eine Befreiung von der max. zulässigen Grundflächenzahl auf 0,67 (statt max.
0,525) in Aussicht gestellt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „An der Rathausstraße“.
Durch die geplante Bebauung mit zwei Wohneinheiten (zulässig gem. § 6 des Bebauungsplanes) sind vier Stellplätze erforderlich.
Gem. § 19 Abs. 4 Satz 1 sind Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen. Unter anderem aus diesem Grund wird bei dem geplanten Bauvorhaben die maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,525 um 0,179 (somit 34 %) überschritten.

Der Bauausschuss nimmt Planeinsicht.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2021 09:40 Uhr