Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 742/37, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss Langenneufnach, 16.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 742/37, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Oberhülle-1. Änderung“ in einem Allgemeinen Wohngebiet an einem ausgeprägten Westhang.
Das Maß der baulichen Nutzung ist im vorliegenden Planbereich mit einem Vollgeschoss angegeben; ergibt sich durch das natürliche Geländegefälle ein zweites Vollgeschoss, so ist dies zulässig.
Für das Bauvorhaben wurden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Errichtung einer Garage mit Flachdach
Gem. Punkt 5.4 des Textteils ist die Dachneigung der Garagen mit Satteldächern der Dachneigung des Hauptgebäudes anzugleichen.
- Dacheindeckung anthrazitfarben
Gem. Punkt 5.5 des Textteils sind Dachplatten in ziegelnaturrot zu verwenden.
Begründung zu 1. + 2.
In der Umgebung sind entsprechende Bezugsfälle vorhanden.
Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die Planmappen werden gesichtet.
Diskussionsverlauf
Die Bauherren sind im Sitzungssaal anwesend.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2021 09:40 Uhr