Aufstellungs- und Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und westlich der Staatsstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 17.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Kugelmann.

Der Gemeinderat hat sich zu diesem Thema bereits mit dem Satzungstext in der Sitzung vom 13.12.2021 befasst. Es fehlt jedoch noch der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss. Dieser wäre jetzt nachzuholen, damit er förmlich bekannt gemacht werden kann. 

Die Außenbereichssatzung samt Planzeichnung des Büros Riedler in der Fassung vom 20.09.2021 liegt dem Gemeinderat vor. 

 

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Kugelmann trägt Auszüge aus der Satzung vor. Anhand der Planzeichnung zeigt er die Grenzen des Geltungsbereichs.  

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichsatzung für den Bereich OT Reichertshofen „östlich und westlich der Staatstraße“ im vereinfachten Verfahren gem. § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB. Er billigt die Planunterlagen der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß vom 20.09.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Die Vorsitzende ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme. Nach Beschlussfassung übernimmt 1. Bürgermeisterin Thümmel wieder die Führung der Sitzung.

Datenstand vom 11.02.2022 11:41 Uhr