Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1028/45, Gemarkung Mittelneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mittelneufnach, 21.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 1028/45, Gemarkung Mittelneufnach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Im Espele“ innerhalb eines ausgewiesenen allgemeinen Wohngebietes.
Für die Bebauung des Flurstückes wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2022 eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in II-geschossiger Bauweise gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Befreiung des Maßes der baulichen Nutzung (II-geschossig statt festgesetzter I+D-Bebauung) wurde nicht in Aussicht gestellt.
Vom Antragsteller liegt nun ein geänderter Entwurf vor, für dessen Umsetzung folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt werden:
- Abweichung unter § 8 – Gestaltung der Gebäude – Dachneigung
Zulässige Dachneigung: 25° - 35°
Beantragte Dachneigung: 38°
Begründung:
Mehr Platz für die Errichtung einer Photovoltaikanlage und mehr Wohnraum.
Hinweis der Verwaltung: Eine Befreiung für eine Dachneigung mit 38° wurde bereits für Fl.-Nr. 1028/25 erteilt.
- Abweichung unter § 8 – Gestaltung der Gebäude – Kniestockhöhe
Zulässige Kniestockhöhe: 0,50 m
Beantragte Kniestockhöhe: 1,0 m
Begründung:
Mehr Platz im Obergeschoss
Hinweis der Verwaltung: Eine Befreiung für die Kniestockhöhe von 1,0 m wurde bereits für Fl.-Nr.
1028/25 erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2022 09:40 Uhr