Neubau einer 3-fach-Garage, Nutzungsänderung Stadel in KFZ-Werkstatt, Errichtung von zwei Werbeanlagen, Fl.-Nr. 16, Gemarkung Reichertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.03.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau einer 3-fach-Garage, Nutzungsänderung Stadel in KFZ-Werkstatt, Errichtung von zwei Werbeanlagen

Fl.-Nr.:        16, Gemarkung Reichertshofen

Zwischen dem bestehenden Wohnhaus im Südwesten des Flurstücks und dem nördlich
angrenzenden, ursprünglich als Stadel genutzten Gebäude, ist die Errichtung einer 3-fach-Garage mit flach geneigtem Pultdach vorgesehen.

In dem ehemaligen Stadel werden drei KFZ-Reparaturstände sowie drei Lagerräume und ein Reifenlager eingerichtet. 
Insgesamt sind auf dem Grundstück 19 KFZ-Stellplätze (inklusive der drei Garagenstellplätze) vorgesehen, die teilweise im Bereich des ehemaligen Vorgartens angeordnet sind. 
An der Süd- und Nordseite des Werkstattgebäudes wird die Errichtung von zwei aufgrund ihrer Größe (Süd: 1,0 m x 5,5 m, Nord: 0,45 m x 2,20 m) genehmigungspflichtigen Werbeanlagen beantragt.
Hinweis: Da sich das Flurstück im Nahbereich der Staatsstraße befindet, ist insbesondere darauf zu achten und zu prüfen, dass durch die Werbeanlagen keine Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (Leuchtreklame auf weißem Untergrund, evtl.  Blendwirkung).

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich. Dabei werden die folgenden Punkte angesprochen:
  • Zaunanlage widerspricht der gemeindlichen Satzung.
  • Ölabscheider liegt höher als Werkstatt
  • Es liegt kein Entwässerungseingabeplan vor
  • Themen, die das LRA zu prüfen hat: Brandschutznachweis, Betriebsbeschreibung, Lackierarbeiten, wasser- und feuergefährliche Materialien, Werbeanlagen
  • Generelle Fragen zum Verfahrensablauf und Zuständigkeiten, Gesprächsbedarf mit dem LRA hierzu

Beschluss 1

Gebäude:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Bemerkung: Es liegt kein Entwässerungseingabeplan vor. Die für die Kanaleinleitung erforderliche Ölabscheidung könnte nicht funktionieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2

Werbeanlagen / Leuchtreklame


Der Gemeinderat erteilt den beantragten Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen. Hinweis: Da sich das Flurstück im Nahbereich der Staatsstraße befindet, ist insbesondere darauf zu achten und zu prüfen, dass durch die Werbeanlagen keine Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist (Leuchtreklame auf weißem Untergrund, evtl.  Blendwirkung).

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Hinweis ohne Abstimmung: Die Einfriedung ist genehmigungspflichtig (gemeindliche Satzung).

Datenstand vom 12.04.2022 09:10 Uhr