Bauvorhaben: Tektur zum Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“
Änderung der Garage (Größe, Lage, Dachform)
Fl.-Nr.: 939/9, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Pfenderhof“ in einem ausgewiesenen Mischgebiet.
Da zur Umsetzung des Garagenbaus Änderungen zur genehmigten Planung vorgenommen werden sollen, wurde ein Tekturantrag gestellt, in dem folgende Abweichungen von den Festsetzungen beantragt werden:
- Überschreitung der Baugrenze
Durch den geänderten Standort der Garage wird die Baugrenze überschritten.
Begründung des Antragstellers
Die Garage soll nördlich in der Flucht des Wohnhauses errichtet werden, damit noch mehr Stauraum vor der Garage entsteht.
- Abweichung der Dachform
Anstelle des festgesetzten Satteldaches soll die Garage mit einem Pultdach ausgeführt werden.
Begründung des Antragstellers
Die Garage soll sich optisch unterordnen und nicht zu wuchtig werden. Außerdem ist ein Pultdach in der Ausführung günstiger.
- Unterschreiten der Mindestdachneigung
Gem. Punkt 4.4 der textlichen Festsetzungen kann die Dachneigung bei Garagen bis zu 10° weniger als bei Hauptgebäuden (Dachneigung 38° - 48°) betragen.
Die Garage soll mit einem Pultdach mit 5° Dachneigung errichtet werden.
Begründung des Antragstellers
Dadurch, dass ein Pultdach geplant ist, soll die Dachneigung deutlich reduziert werden, damit es nicht zu wuchtig wird.
- Änderung der Dacheindeckung
Anstelle von Dachziegel ist eine Blechdacheindeckung vorgesehen.
Begründung des Antragstellers
Aus kostentechnischen und konstruktiven Gründen ist ein Blechdach vorgesehen.