Bauvorhaben: Anbau eines Einfamilienhauses an die bestehende Grenzgarage
Fl.-Nr.: 1028/19, Gemarkung Mittelneufnach
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Im Espele“
innerhalb eines ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebietes.
Der ursprüngliche Bauantrag für den „Neubau eines Einfamilienhauses und Nutzungsänderung der Bestandsgarage“ wurde in der Gemeinderatssitzung vom 07.06.2022 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen u. a. aufgrund der im Grenzgebäude eingetragenen Wohnnutzung nicht erteilt.
In der geänderten Planung wird das zweigeschossige grenzständige Gebäude als Garage im EG und mit Technik- und untergeordneten Nebenräumen im KG ausgewiesen.
Im direkten nördlichen Anschluss ist der Anbau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses
vorgesehen, das im Erdgeschoss mit der Garage verbunden wird.
Das zur Wohnnutzung vorgesehene Kellergeschoss wird durch Abgrabung des Bestandsgeländes
auf der Ostseite freigelegt; das Dachgeschoss ist nicht als Vollgeschoss ausgelegt und wird nur
untergeordnet genutzt.
Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Anzahl der Vollgeschosse – Festsetzung I + D
Gemäß der Satzung sind 2 Vollgeschosse zulässig, wobei das obere Vollgeschoss überwiegend im Dachraum liegen muss.
Bei dem Bauvorhaben ist der Dachraum nicht als Vollgeschoss konzipiert.
Begründung des Antragstellers:
Die Umgebungsbebauung, insbesondere der direkt benachbarten Grundstücke, weist eine ebenfalls vom Bebauungsplan abweichende Bebauung auf.
Zudem wird durch die Schaffung von mehr Wohnfläche der Wohnungsknappheit entgegengewirkt.