Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für einen Teil-Flächennutzungsplan zur Steuerung von Windkraftanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 07.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Am 10.01.2023 hat der Gemeinderat Langenneufnach „die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanlagen“ beschlossen. Nach Rücksprache des Vorsitzenden mit Frau Willkomm vom Büro Sing, Landsberg am Lech hat sich ergeben, dass ein solcher Flächennutzungsplan angesichts der in Frage kommenden Flächen keinen Sinn ergibt.

Der Vorsitzende überträgt das Wort an die Geschäftsstellenleiterin Frau Knöpfle. Frau Knöpfle erläutert die Gründe, die für die Aufhebung des Beschlusses sprechen anhand der vorgelegten Planunterlagen des Ingenieurbüros Opla. Die Überprüfung des Ingenieurbüros ergab, dass die in Frage kommenden Flächen zu gering sind, um als Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen (Konzentrationsflächen) für die Errichtung von Windkraftanlagen auszuweisen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes können daher eingespart werden. 

Zudem sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes vor, dass bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein muss. Diese Regelung betrifft den ganzen VG-Bereich. Einige Mitgliedsgemeinden der VG liegen weit über die 1,8 % und gleichen damit den geringen Flächenanteil der Gemeinde Langenneufnach wieder aus. 

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird auf die mögliche Änderung der 10-H-Regelung durch den Gesetzgeber hingewiesen. Eine Änderung ist nicht ausgeschlossen. Frau Knöpfle sieht jedoch eine Absicherung der Gemeinde Langenneufnach durch den höheren Flächenanteil der anderen Mitgliedsgemeinden.  

Beschluss

Der folgende Beschluss des Gemeinderats Langenneufnach vom 10.01.2023 wird revidiert.

„Die Gemeinde Langenneufnach beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanlagen. Es wird bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung in Kraft sein. 
Die Gemeinde Langenneufnach bevollmächtigt außerdem den 1. Bürgermeister den Auftrag zur Planung und Erstellung des Flächennutzungsplanes an ein Ingenieurbüro zu vergeben.“

Der Aufstellungsbeschluss wird aufgehoben (Sätze 1 und 2). Der abgeschlossene Ingenieurvertrag (Satz 3) soll einvernehmlich aufgehoben und die bisherigen Leistungen sollen abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 09:13 Uhr