Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zu erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.
Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.23 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt.
Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren.
Dieses Modell wurde am 27.04.23 den Stadt- und Gemeinderäten auf einer gemeinsamen interkommunalen Informationsveranstaltung vorgestellt und es wurden Fragen dazu beantwortet.
Warum ein regionales Energiewerk?
Große kapitalstarke Unternehmen auf dem Energiemarkt und sonstige Inverstoren versuchen sich
gerade im Bereich der Energieerzeugung auf dem Markt zu positionieren (Vattenfall, RWE, Schwäbisch Hall etc.). Einzelne Kommunen können hier nur schwer mithalten (insbesondere bei Flächensicherung, Vertragswerk, energiewirtschaftliche und technische Kompetenzen, Kapital etc.).
Nur gemeinsam sind wir stark und können durch einen Zusammenschluss handlungsfähig werden.
Ausgestaltung eines regionalen Energiewerks
Ein solches Energiewerk kann in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) geschaffen werden. Dieses gemeinsame Kommunalunternehmen kann alle Themen rund um Energie (z. B. Grüngut, Strom, Wärme, Klärschlamm, Wasserstoff etc.) organisieren.
Außerdem bietet das gemeinsame Kommunalunternehmen für die Städte und Gemeinden eine
einfache Möglichkeit sich an Energieprojekten, z. B. bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen oder Solarparks finanziell zu beteiligen, ohne den eigenen kommunalen Haushalt direkt zu belasten.
Hier sind im Besonderen Projekte, die sich bereits in der Planung und Umsetzung durch gegründete Projekt GmbH & Co. KG-Strukturen befinden, hervorzuheben.
Die durch die Kommunen übertragenen Aufgaben an das regionale Energiewerk sind nicht
abschließend, sie sind jederzeit erweiterbar bzw. veränderbar. Weitere Informationen können den
Vortragsunterlagen der Veranstaltung vom 27.04.23 entnommen werden.
Rahmenbedingungen für die Gründung
Um mit der Arbeit beginnen zu können und anfallende Kosten zu decken (Personalkosten, Kosten für Gutachten und Ertragsberechnungen, Raummiete, EDV- und Bürokosten etc.), ist für das gKU
finanzielles Startkapital nötig.
Ziel muss es sein, dass sich das Unternehmen nach einer gewissen Gründungsphase (mindestens fünf Jahre) selbst trägt. Um dies zu erreichen, sollen anfangs PV-, Grüngut- und Windprojekte, selbst oder auch zusammen mit Projektpartnern, entwickelt werden. Diese Projekte werden in Projekt GmbH & Co. KGs eingebracht bzw. an diese veräußert. Mit dem erwirtschafteten Kapital können dann weitere Projekte durch das gKU initiiert werden.
Finanzielle Ausstattung
Zur Gründung des gKU ist Eigenkapital erforderlich, das Eigenkapital wird durch Einlagen der
Kommunen geleistet. Die Einlagen der Kommunen sollten sich auf die Gründungsphase von fünf Jahren verteilen. Die Einlage berechnet sich anhand der Einwohnerzahlen der Kommune - basierend auf den Berechnungen des Bayerischen Landesamt für Statistik (Einwohner mit Erstwohnsitz) - und dem voraussichtlichen Startkapitalbedarf. Bei einem Startkapitalbedarf von ca. 1,5 Millionen Euro und einer Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen von 100.000 wären 15 Euro pro Einwohner verteilt auf fünf Jahre einzubringen.
Wie funktioniert das Energiewerk organisatorisch?
Die Steuerung des regionalen Energiewerks erfolgt über einen Verwaltungsrat und einen Vorstand.
Hier stellen die Kommunen jeweils einen Vertreter für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat
überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen und vertritt dieses nach außen.