Bauvorhaben: Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage
Fl.-Nr.: 112/3, Gemarkung Habertsweiler
Für das bisher als Pferdestall mit Nebenräumen genehmigte und umgesetzte Bauvorhaben, das im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südliche Kapellenstraße“ liegt, wird die
Nutzungsänderung zu einem Wohnhaus mit Garage beantragt; das äußere Erscheinungsbild bleibt
dabei unverändert.
Eine Verschmelzung des Flurstücks Fl.-Nr. 112/3 mit dem nördlich angrenzenden Flurstück Fl.-Nr.
261/14 erfolgt im Zuge des Vorhabens.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans beantragt:
- Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (§ 2 der Satzung)
- Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 33° - 45° (§ 3.2 / 3.3 der Satzung)
- Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenze (§ 6.1 der Satzung)
- Drehung der festgesetzten Firstrichtung (Nord-Süd)
Begründung des Antragstellers:
Das Gebäude ist bereits bestehend und genehmigt und wird äußerlich nicht verändert.
zu 1) die max. zulässige GRZ wird auch nach der Verschmelzung der Grundstücke um 0,04
überschritten
zu 2) die zulässige Dachneigung ist teilweise unterschritten – 28° statt 33°- 45°
zu 3) das Gebäude liegt vollständig außerhalb der Baugrenzen
zu 4) der First des Gebäudes ist in Ost/West-Richtung anstatt der festgesetzten Firstrichtung Nord/Süd