Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage, Fl.-Nr. 112/3, Gemarkung Habertsweiler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 20.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage

Fl.-Nr.:        112/3, Gemarkung Habertsweiler

Für das bisher als Pferdestall mit Nebenräumen genehmigte und umgesetzte Bauvorhaben, das im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südliche Kapellenstraße“ liegt, wird die
Nutzungsänderung zu einem Wohnhaus mit Garage beantragt; das äußere Erscheinungsbild bleibt
dabei unverändert.
Eine Verschmelzung des Flurstücks Fl.-Nr. 112/3 mit dem nördlich angrenzenden Flurstück Fl.-Nr.
261/14 erfolgt im Zuge des Vorhabens.


Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans beantragt:

  1. Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (§ 2 der Satzung)

  1. Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 33° - 45° (§ 3.2 / 3.3 der Satzung)

  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenze (§ 6.1 der Satzung)

  1. Drehung der festgesetzten Firstrichtung (Nord-Süd)


Begründung des Antragstellers:

Das Gebäude ist bereits bestehend und genehmigt und wird äußerlich nicht verändert.

zu 1) die max. zulässige GRZ wird auch nach der Verschmelzung der Grundstücke um 0,04 
         überschritten

zu 2) die zulässige Dachneigung ist teilweise unterschritten – 28° statt 33°- 45°

zu 3) das Gebäude liegt vollständig außerhalb der Baugrenzen

zu 4) der First des Gebäudes ist in Ost/West-Richtung anstatt der festgesetzten Firstrichtung           Nord/Süd

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 09:41 Uhr