Aufstellung eines Halteverbotes in der Brunnenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 24.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Sachverhalt aus der Sitzung vom 03.04.2023:
Durch die Überplanung des Flurstückes Fl.-Nr. 156/2, Gemarkung Mittelneufnach und der damit verbundenen Länge des Wohnweges und der Entfernung von einzelnen Gebäudeteilen zur öffentlichen Verkehrsfläche von mehr als 50 m ist der Wohnweg als Feuerwehrzufahrt auszubilden.
Da auf öffentlicher Verkehrsfläche nur Flächen für die Schleppkurven in Anspruch genommen werden können, die dauerhaft frei von parkenden Fahrzeugen, Straßenbegleitgrün und technischen Einrichtungen z.B. Laternenmasten sind, sind zur Gewährleistung der uneingeschränkten Befahrbarkeit entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Hierfür bietet sich die Einrichtung eines einseitigen absoluten Halteverbotes entlang der Ostseite in der Brunnenstraße auf einer Länge von ca. 33 m an.

Neue Sachstand:
Mit dem Landratsamt, Abteilung Katastrophenschutz, wurde Rücksprache gehalten. Wenn die FW Mittelneufnach durch eine Überprüfung vor Ort mit dem Fahrzeug bestätigen kann, dass die Einfahrt in den Hof jederzeit mit dem Vorort befindlichen Löschfahrzeug möglich ist (Dokumentation per Foto) wird sich der Fachbereich beim Bauordnungsamt dafür einsetzen, kein Halteverbot zu fordern. Des Weiteren fand eine Besichtigung des zuständigen Beamten der PI Schwabmünchen statt. Dieser teilte telefonisch mit, dass er ein Halteverbot an dieser Stelle für nicht erforderlich hält, da generell nur einseitig geparkt werden kann (Straßenseite lässt nur einseitiges parken zu). Die schriftliche Stellungnahme wird der Gemeinde noch zugestellt. Grundsätzlich wäre ein von der Gemeinde beschlossenes Halteverbot nicht von der Gemeinde auf Einhaltung zu kontrollieren. Es bietet lediglich die Möglichkeit Verkehrsteilnehmern den Hinweis zu geben, dass dort parken ungünstig ist und bei Mitteilung an die PI ein abschleppen bei Notwendigkeit durch die PI veranlasst werden könnte. Generell befürwortet die PI Schwabmünchen eher den Schilderabbau, als zusätzliche Schilder zu errichten.       

Diskussionsverlauf

Der anliegende Lageplan über den Nachweis der Feuerwehrzufahrt sowie die Fotos über die Parksituation und der Anfahrt von Süden und Norden der FW wird von 1. Bürgermeisterin Thümmel vorgestellt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse sieht der Gemeinderat keine Notwendigkeit für die Vorsehung eines Halteverbotes in der Brunnenstraße.    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anordnung eines einseitigen absoluten Halteverbotes im Bereich
der Brunnenstraße auf einer Länge von ca. 33 m zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 13.06.2023 11:12 Uhr