Nutzungsänderung eines Hotels in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete, Fl.-Nr. 14, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 27.02.2024 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung eines Hotels in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete

Fl.-Nr.:        14, Gemarkung Walkertshofen

Das bisher als Hotel genutzte Gebäude soll nach Umbaumaßnahmen in ein
Übergangswohnheim für Geflüchtete umgenutzt werden.

Den Bauantragsunterlagen liegt ein Nachweis für den vorbeugenden Brandschutz nach § 11 der Bauvorlagenverordnung bei.
Die gem. der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) erforderlichen 6 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Seitens des am Verfahren beteiligten Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Augsburg, wird aufgrund des im Osten angrenzenden Waldes die Empfehlung ausgesprochen, mit Zustimmung des Waldbesitzers einen Baumgutachter zu beauftragen, der die Verkehrssicherheit des Baumbestandes prüft und eventuell notwendige Maßnahmen durchführt.


Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderung:
Im Untergeschoss wird in den ehemaligen Personalräumen eine privat genutzte Wohneinheit 
errichtet und es werden zusätzliche Sanitärräume für die Bewohner eingebaut.
Vier weitere Zimmer werden im ehemaligen Speisesaal im Erdgeschoss hergestellt sowie eine
Gemeinschaftsküche und Waschküche vorgesehen; die Zimmer im Obergeschoss bleiben
unverändert.
Die Stahlaußentreppe (2. Fluchtweg) im Obergeschoss wird als zweiläufige Podesttreppe
ausgebildet.

Im Brandschutznachweis wird für die Gemeinschaftsunterkunft eine Belegung mit max. 64
Personen aufgeführt – im OG max. 33 Personen, EG max. 28 Personen, UG 3 Personen.


Zur Umsetzung des Vorhabens werden folgende Abweichungen von bauordnungsrechtlichen
Anforderungen beantragt:

  1. Abweichung von Art. 29 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Decken

Tragende vertikale Bauteile (Wände, Stützen) sind Bestand und wurden im Wesentlichen als Holzbau errichtet. Die Decke über OG ist im DG mit Gipskarton-Feuerschutzplatten beplankt, womit F60 erreicht wird.

Begründung:
Entgegen den Vorgaben des Genehmigungsbescheids von 1978 wurde das OG und das DG als Holzbaukonstruktion errichtet. Unterseitig können die Räume nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand auf gesicherte F90-Qualität ertüchtigt werden.
Daher wurde schon in 2014 die Beplankung mit Gipskarton-Feuerschutzplatten gefordert und 2017 umgesetzt. Weitere Kompensationsmaßnahmen s. Antrag auf Abweichung Nr. 2


  1. Abweichung von Art. 25 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Tragende Wände, Stützen

Tragende vertikale Bauteile (Wände, Stützen) sind Bestand und im Wesentlichen als Holzbau errichtet. Die Holzbalkendecke wurde oberseitig mit Gipskarton-Feuerschutzplatten beplankt, womit F60 erreicht wird.

Begründung:
s.a. Abweichungsantrag Nr. 1
Weitere Kompensationsmaßnahmen:
  • Alle Räume im OG haben einen 2. Flucht- und Rettungsweg über eine Stahlaußentreppe
  • Raum Nr. 2 im OG ist kein Aufenthaltsraum mehr, sondern wird nur als Abstellraum genutzt.
  • Alle Zimmertüren werden vollwandig, dichtschließend und selbstschließend ausgeführt.
  • Es werden intern funkvernetzte Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 installiert.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert ausführlich die Thematik.

Die Gemeinde begründet ihre Ablehnung wie folgt:
  • Der Brandschutz ist nicht gewährleistet (u.a. Holzbalkendecken).
  • Der angrenzende Waldbestand ist nicht ausreichend standsicher (alter Baumbestand, sandiger Boden, Holzbalkendecken nicht durchschlagsicher, nach Abholzung Hangsicherheit nicht gewährleistet).
  • Übermäßig starke Belegung ohne Sozialräume, Raumaufteilung zu eng.
  • Die Einrichtung ist zu groß für Walkertshofen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Abweichungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 26.03.2024 08:38 Uhr