Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2017 wegen der Errichtung des gemeinsamen Bauhofes - Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 28.03.2017 ö 3

Sachverhalt

Wie im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 vereinbart, wird hiermit der Entwurf eines Nachtragshaushaltes für 2017 vorgelegt, da nunmehr von einem Start des gemeinsamen Bauhofes zum 01.10.2017 ausgegangen wird, siehe Anlage. Enthalten sind insbesondere Lohnkosten und Investitionen, samt zugehörigen Umlagen.

Da der staatliche Zuschuss von 58.000,00 € bereits eingeplant ist, obwohl seine Auszahlung noch in 2017 sehr zweifelhaft erscheint, muss die Zwischenfinanzierung aus sonstigen VG-Mitteln erfolgen. Dafür kann der erwartete Überschuss des Rechnungsjahres 2016 dienen.

Der Nachtragshaushalt wäre nunmehr vorzuberaten. Da in dieser Sitzung bereits über Vergaben für den gemeinsamen Bauhof entschieden werden soll, ohne dass eine formelle haushaltsrechtliche Ermächtigung besteht, noch geschaffen werden könnte, wird der folgende Beschluss empfohlen.

Zum Stand vom 22.03.2017 wurde im Vermögenshaushalt ein weiteres Fahrzeug aufgenommen.  Die Vermögensumlage erhöht sich entsprechend.

Beschluss

Der Nachtragshaushalt 2017 ist auf der Basis des vorliegenden Entwurfs und der heute vereinbarten Änderungen der VG-Versammlung auf der kommenden Sitzung zur Verabschiedung vorzulegen. Es wird hiermit verbindlich festgelegt, dass dabei auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die heute ggf. zu beschließenden Verpflichtungen geschaffen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.04.2017 11:28 Uhr