Nachtragshaushaltsplan 2017 - Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinschaftsversammlung Stauden, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung VG Stauden (VG Stauden) Gemeinschaftsversammlung Stauden 20.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Entwurf des Nachtragshaushaltes 2017 wurde in der letzten öffentlichen VG-Versammlung vom 28.03.2017 vorberaten. Änderungen wurden nicht gewünscht. Im Rahmen der Bürgermeisterausschusssitzung vom 07.06.2017 wurden die folgenden Änderungen veranlasst (nur Vermögenshaushalt):

  • Erhöhung beim Erwerb beweglichen Vermögens (7711.9350) auf 519.200,00 € (davon 4.000,00 € Handbuch, 70.200,00 € für drei Fahrzeuge und Hänger, 166.000,00 € für Schlepper und 279.000,00 € für Ablösen)
  • Teilweise Deckung dieser Mehrung durch Erhöhung des Ansatzes bei der Rücklagenentnahme (9100.3100) um 40.000,00 € gegenüber dem Ansatz des ursprünglichen Haushaltsplane s auf 45.000,00 €. Der Überschuss des Rechnungsjahres 2016 (104.165,00 €) sollte damit sowohl für die Deckung der genannten Erhöhung von 40.000,00 € als auch für die eventuelle Zwischenfinanzierung des staatlichen Zuschusses von 58.000,00 € genügen.

Dennoch erhöht sich damit die Vermögensumlage gegenüber der Vorberatung von 78,77 € auf 89,81 € pro Kopf.

Der Nachtragshaushalt 2017 schließt damit im Verwaltungshaushalt in den zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben mit 143.600,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine zusätzliche Verwaltungsumlage (für Bauhof) in dieser Höhe erforderlich, das macht auf der Basis der Einwohnerzahlen zum 31.12.2015 pro Kopf 22,58 € aus.

Der Nachtragshaushalt 2017 schließt im Vermögenshaushalt in den zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben mit 669.200,00 € ab. Zum Ausgleich ist eine zusätzliche Vermögensumlage (für Bauhof) in Höhe von 571.200,00 € erforderlich, das macht auf der Basis der genannten Einwohnerzahlen pro Kopf 89,81 € aus.

Beschluss

Der Nachtragshaushaltsplan 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Stauden wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2017 09:54 Uhr