Vorlage der Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 26.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 26.07.2017 | ö | 6 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2016 wurde am 23.03.2017 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden
Rechenschaftsbericht vom 06.07.2017 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss möchte bitte seine Sitzung terminieren.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Datenstand vom 17.08.2017 10:48 Uhr