Sonderförderprogramm "Höfebonus"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 01.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 21.06.2016 hat die Regierung von Schwaben für den Breitbandausbau einen Zuschuss von 46.691,00 € bewilligt für die folgenden Gebiete: „Erschließungsgebiet Gemeinde Walkertshofen bestehend aus den Ortsteilen Gumpenweiler, Hölden, Oberrothan sowie aus den Anwesen an der St. 2026 und dem Gewerbegebiet Ahornring“. Karte und Grobkostenabschätzung von damals liegen an. Lt. Auskunft von Bürgermeisterin Jungwirth-Karl stünden jetzt noch die folgenden Bereiche aus: EG 3 Walkertshofen-Ebrach, EG 6 Schweizerhof und EG Walkertshofen-Süd. Lt. damaliger Grobkostenabschätzung verbliebe nach Abzug der Förderung des Freistaates noch ein voraussichtlicher Anteil der Gemeinde von 22.239,00 € bzw. 9.990,00 €, zusammen also knapp 30.000,00 € und dies bei einem angenommenen Fördersatz von 70 %. Hinzu könnte ein Bonus für interkommunale Zusammenarbeit (falls z.B. Scherstetten sich ebenfalls entscheiden sollte) hinzukommen.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende berichtet, dass nur die Deckungslücke gefördert wird. Die 75 % der 700.000,00 € Fördersumme ist ausgeschöpft.
Beschluss
Die Gemeinde Walkertshofen stößt ein neues Verfahren für die Breitbanderschließung für die Erschließungsgebiete EG 3 Walkertshofen-Ebrach, EG 6 Schweizerhof und EG Walkertshofen-Süd an. Dies erfolgt
unabhängig davon, ob auch die Gemeinde Scherstetten ein solches Verfahren für ihren Bereich durchführt. Die Mittel für evtl. Verfahrens- und Beratungskosten werden bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2017 10:34 Uhr