Antrag auf Errichtung einer Stützmauer und Toranlage. Fl.-Nr. 215/74, Gemarkung Walkertshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Walkertshofen, 27.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Antrag auf Errichtung einer Stützmauer mit Toranlage
Fl.-Nr.: 215/74, Gemarkung Walkertshofen
Der Antragsteller möchte den entlang der Straßenseite bestehenden Jägerzaun durch eine Fertigteil-Stützmauer aus Winkelstützen mit einer Maximalhöhe von 1,20 m ersetzen. Anstatt der hölzernen Toranlage soll eine Toranlage mit einer maximalen Flügelhöhe von 1,20 m eingebaut werden.
Als Begründung wird angeführt, dass durch den vorhandenen Erddruck die Haltefunktion des bestehenden Sockels nicht mehr erfüllt ist und der ca. 20 cm hohe Sockel instabil wurde.
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
In den textlichen Festsetzungen sind unter § 9 – Einfriedungen und Anpflanzungen – entlang der öffentlichen Straßen nur Einfriedungen als senkrecht gegliederte Lattenzäune zulässig.
Betonsockel dürfen höchstens 0,20 m betragen, die Zaunhöhe darf 0,9 m einschließlich Sockel nicht übersteigen.
Der Gemeinderat nimmt anhand von Bildern Plane
insicht.
Diskussionsverlauf
Etwas eingehender bespricht der Gemeinderat die Höhe der Stützmauer.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bau einer Stützmauer mit einer maximalen Sichthöhe von 1,20 m, gemessen von dem Straßenniveau aus und dem Anbringen einer Toranlage mit einer max. Flügelhöhe von 1,20 m das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.12.2018 08:53 Uhr