Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 25.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 25.07.2018 | ö | 2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2017 wurde am 28.06.2018 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 17.07.2018 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2017 zur Kenntnis.
Datenstand vom 13.09.2018 10:48 Uhr