Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage, Fl.-Nr. 847/90, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 13.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage
Fl.-Nr.: 847/90, Gemarkung Mickhausen
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen und befindet sich im räumlichen Geltungsbereich der Klarstellungssatzung mit Flächenergänzung „Birkenweg 1. Änderung“.
Die Erschließung erfolgt über die im Süden verlaufende Stichstraße, die sich im Eigentum der Bauherren befindet.
Aufgrund der Hanglage sind Geländeangleichungen – Abtrag für die Garage und Aufschüttung für das Wohnhaus – vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Die geplante Garage hat eine Länge von 15,99 m und eine Höhe von 7,97 m. Dieses Gebäude ist dem Gemeinderat am Ortseingang zu massiv. Hierauf ist der Kreisbaumeister hinzuweisen.
Auftrag an VG, ggf. mit Behandlung im Bürgermeisterausschuss: Kann eine Gemeindesatzung erlassen werden, mit der die Errichtung zu hoher Mauern/Einfriedungen unterbunden werden kann (angeblich wie in Fischach)?
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Datenstand vom 18.06.2019 11:59 Uhr