Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen, Fl.-Nrn. 22/10, 22/11, 22/15, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 25.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 25.09.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen

Fl.-Nrn.:                        22/10, 22/11, 22/15, Gemarkung Langenneufnach

Für das geplante Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der in der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

Auf der bisher für den Einzelhandel genutzten Fläche des Flurstücks 22/10 möchte der Antragsteller ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten errichten.
Der bisher als Lager genutzte Gebäudeteil zwischen Einzelhandel und dem bestehenden Wohnhaus soll der Unterbringung von Abstell- und Technikräumen dienen.

Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind neun Stellplätze für das Bauvorhaben erforderlich:

Wohnung 1:        < 80 qm                1,5 Stellplätze
Wohnung 2:        < 80 qm                1,5 Stellplätze
Wohnung 3:        > 80 qm                2,0 Stellplätze
Wohnung 4:        > 80 qm                2,0 Stellplätze
Wohnung 5:        > 80 qm                2,0 Stellplätze
Gesamtbedarf                        9,0 Stellplätze

Zusätzlich zu den sieben ausgewiesenen Stellplätzen für das Bestandswohnhaus sind im Bauantrag acht Stellplätze sowie eine neu zu erstellende Garage vorgesehen.
Die Anforderungen der Stellplatzsatzung werden somit erfüllt.

Hinweis:
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/11 ist ein Fahrtrecht zugunsten des Grundstückes Fl.-Nr. 23 eingetragen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.10.2019 09:36 Uhr