Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen
Fl.-Nrn.: 22/10, 22/11, 22/15, Gemarkung Langenneufnach
Für das geplante Bauvorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, der in der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2019 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Auf der bisher für den Einzelhandel genutzten Fläche des Flurstücks 22/10 möchte der Antragsteller ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten errichten.
Der bisher als Lager genutzte Gebäudeteil zwischen Einzelhandel und dem bestehenden Wohnhaus soll der Unterbringung von Abstell- und Technikräumen dienen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind neun Stellplätze für das Bauvorhaben erforderlich:
Wohnung 1: < 80 qm 1,5 Stellplätze
Wohnung 2: < 80 qm 1,5 Stellplätze
Wohnung 3: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Wohnung 4: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Wohnung 5: > 80 qm 2,0 Stellplätze
Gesamtbedarf 9,0 Stellplätze
Zusätzlich zu den sieben ausgewiesenen Stellplätzen für das Bestandswohnhaus sind im Bauantrag acht Stellplätze sowie eine neu zu erstellende Garage vorgesehen.
Die Anforderungen der Stellplatzsatzung werden somit erfüllt.
Hinweis:
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/11 ist ein Fahrtrecht zugunsten des Grundstückes Fl.-Nr. 23 eingetragen.