Hinweis zur Verwendung der Steuereinnahmen der Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 28.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 28.01.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Beim Jahresabschlussessen der Gemeinde kam es zwischen 2 Gemeinderäten zu einer lebhaften Diskussion über die Verwendung der Hunde steuer. Grundsätzlich dienen alle Steuern zur Deckung des Gesamthaushaltes. Es gibt keine Verpflichtung der Gemeinde die Steuern für bestimmte Bereich zu verwenden. Die Hundesteuer muss somit nicht für die Hundehalter verwendet werden. Lediglich für die Grundsteuer A gibt es in Mittelneufnach als einziger Gemeinde in der VG einen Grundsatzbeschluss, dass die Grundsteuer A um 50%-Punkte erhöht wird und dieser Differenzbetrag für den Feldwegebau verwendet wird.

Datenstand vom 11.02.2019 12:10 Uhr