Hinweis zur Verwendung der Steuereinnahmen der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Mittelneufnach, 28.01.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) | Gemeinderat Mittelneufnach | 28.01.2019 | ö | 6.1 |
Sachverhalt
Beim Jahresabschlussessen der Gemeinde kam es zwischen 2 Gemeinderäten zu einer lebhaften Diskussion über die Verwendung der Hunde
steuer. Grundsätzlich dienen alle Steuern zur Deckung des Gesamthaushaltes. Es gibt keine Verpflichtung der Gemeinde die Steuern für bestimmte Bereich zu verwenden. Die Hundesteuer muss somit nicht für die Hundehalter verwendet werden. Lediglich für die Grundsteuer A gibt es in Mittelneufnach als einziger Gemeinde in der VG einen Grundsatzbeschluss, dass die Grundsteuer A um 50%-Punkte erhöht wird und dieser Differenzbetrag für den Feldwegebau verwendet wird.
Datenstand vom 11.02.2019 12:10 Uhr