Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
Fl.-Nr.: 227/1, Gemarkung Walkertshofen
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes.
Der Antragsteller möchte im östlichen Anschluss an das bestehende Wohngebäude (gem. Festsetzungen im Bebauungsplan Gebäudetyp II) einen eingeschossigen Anbau mit Walmdach und darauf befindlicher Dachterrasse errichten.
Da die Planung nicht in allen Punkten den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen entspricht, wurden folgende Befreiungen beantragt:
- Die in der Planzeichnung dargestellte Baugrenze wird im Osten und Süden durch den Anbau überschritten.
Beantragte Befreiung: Überschreitung der Baugrenze.
Begründung: Da die Baugrenze im Bebauungsplan den Außenmaßen des damals bestehenden Wohnhauses angeglichen wurde, ist es nicht möglich, das bestehende Wohnhaus ohne Baugrenzenüberschreitung zu erweitern.
- Das Dach des Anbaus soll als Walmdach mit 25 Grad Dachneigung ausgeführt werden.
Beantragte Befreiung: § 7 des Textteils – Dächer
Gem. der Festsetzung sind die Dächer als Satteldächer auszubilden und zwar für
Gebäude I mit einer Dachneigung von 45°- 52°
Gebäude II mit einer Dachneigung von 26°- 35°
Begründung: Die Dachform und die Dachneigung entsteht dadurch, dass der Bauherr das Dach des Anbaus als Dachterrasse nutzen möchte, somit ist ein Satteldach nicht möglich.