Antrag auf Vorbescheid - Neubau von drei Einfamilienhäusern, Tfl. Fl.-Nr. 47, Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 03.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau von drei Einfamilienhäusern
Fl.-Nr.: Fl.-Nr. 47 Tfl., 851/2, Gemarkung Scherstetten
Der Antragsteller plant die Errichtung von drei giebelständig angeordneten Einfamilienhäusern in II+D-Bauweise.
Folgende Fragen sollen im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid beantwortet werden:
- Zulässigkeit der geplanten Bebauung der Grundstücke mit drei Einfamilienhäusern.
- Ist die Erschließung von Haus 1 (nördlichstes Einfamilienhaus) über die westlich angrenzende Straße denkbar?
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen. In den Plänen sind der Verlauf des Abwasserkanals, die Zufahrten zu den Grundstücken sowie die einzelnen Höhenmaße der geplanten Einfamilienhäuser nicht eindeutig dargestellt. Der Gemeinderat stellt seine Entscheidung über das Bauvorhaben zurück, bis detailliertere Angaben durch den Planer oder Bauherrn vorliegen.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Die Planunterlagen sollen hinsichtlich der Erschließung, Regelung der Zufahrten und der genauen Höhenlagen der einzelnen geplanten Einfamilienhäuser ergänzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2020 09:18 Uhr