Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer best. Garage und Anbau eines Pferdestalls an best. Reithalle, Fl.-Nr. 413/1, Gemarkung Reichertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 13.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 13.07.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Aufstockung von drei Wohneinheiten auf einer bestehenden Garage und Anbau eines Pferdestalls an bestehende Scheune

Fl.-Nr.:        413/1, Gemarkung Reichertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Kreuzbergstraße“
innerhalb eines ausgewiesenen Dorfgebietes.
Auf das bestehende Garagengebäude im Südwesten des Flurstücks sollen drei über einen
Laubengang erschlossene zweigeschossige Wohnungen errichtet werden.
Im westlichen Anschluss an die Reithalle ist ein Pferdestall vorgesehen. Beide Gebäude sind mit
Pultdach geplant.

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens wurden folgenden Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans beantragt:

  1. Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung sind je Einzelhaus maximal zwei Wohneinheiten zulässig
  • beantragt werden drei Wohneinheiten

  1. Gem. der Planzeichung ist eine max. Firsthöhe von 10 m talseitig zulässig
  • Eine Erhöhung der Firsthöhe auf 12,02.m talseitig wird beantragt.

Hinweis:  Die Gemeinde verfügt über kein Löschfahrzeug mit Drehleiter, die Anforderungen an den Brandschutz sind entsprechend zu beachten.

Für das Bauvorhaben sind 28 Stellplätze nachgewiesen, gem. beigefügter Stellplatzberechnung sind nur 25 Stellplätze erforderlich.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist anwesend und erläutert dem Gemeinderat das Bauvorhaben.

Dem Gremium ist die Überschreitung der Firsthöhe (10 m talseitig zulässig) auf 12,02 m zu hoch.

Dazu informiert der Bauherr, dass die vorhandene Garage der LEW, auf welcher der Wohnungstrakt aufgesattelt wird, bereits höher als ein normales Geschoß sei (4 m). Somit wären die 2 m begründet.
Das versetzte Pultdach sei erforderlich um noch Licht in die Galerie zu bekommen, da im Westen hoher alter Baumbestand sei.

Der Gemeinderat ist dennoch im Zweifel, dass die Höhe erforderlich ist und nicht zumindest reduziert werde könnte, um nicht um 2 m zu überschreiten. Es wird befürchtet einen Präzidenzfall zu schaffen.

Zu der Abweichung 3 WE statt 2 WE informiert der Bauherr, dass die dritte Wohneinheit als Single Appartment geplant wird, um einen späteren nutzen als Wohnung für evtl. einer Pflegekraft zu haben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den unter Punkt 1 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den unter Punkt 2 beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.09.2020 10:02 Uhr