Neuerlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 21.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 21.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Laut Haushalt ist für die Verbesserung der Wasserversorgungseinrichtung zum Anschluss an die Staudenwasserversorgung ein Verbesserungsbeitrag in 3 Raten zu erheben.
Vorschlag der Fälligkeiten:
40 % am 01.12.2020
40 % am 01.03.2021
20 % am 30.06.2021
Der Verbesserungsbeitrag wird von den Altanliegern erhoben.

Die Satzung samt Lageplan ist im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest im Wortlaut die Satzung. Sie teilt mit, dass die Versorgungsleitung von Oberneufnach in das alte System eingespeist wurde. In den kommenden Wochen wird das System hochgefahren und durchgespült. Die Spülungen sind notwendig, damit keine Wasserablagerungen eingespeist werden.

Sie zeigt dazu einen Lageplan.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung zur Wasserversorgungseinrichtung  (VBS-WAS) vom 21.09.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2020 10:30 Uhr