Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage
Fl.-Nr.: Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach
Auf der nördlichen Teilfläche des Flurstücks ist die Errichtung von zwei baugleichen, zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit Satteldach (Dachneigung 22°) geplant.
Da das Gelände entlang der Nordgrenze
von der Erschließungsstraße
im Westen bis zur Grundstücksgrenze im Nordosten einen Höhenunterschied von 6 m aufweist, sind für die Umsetzung des Bauvorhabens Geländeangleichungen u.a. in Form von Terrassierungen vorgesehen.
Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes (Haus 2) ist entlang der Nordgrenze vorgesehen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche ab 80,01 m² zwei Stellplätze nachzuweisen, wobei der Stauraum vor dem Garagentor nicht als Stellplatz im Sinne der Satzung zählt.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2020 09:33 Uhr