Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage, Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 28.07.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garage

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 689, Gemarkung Langenneufnach

Auf der nördlichen Teilfläche des Flurstücks ist die Errichtung von zwei baugleichen, zweigeschossigen Einfamilienhäusern mit Satteldach (Dachneigung 22°) geplant.
Da das Gelände entlang der Nordgrenze von der Erschließungsstraße
im Westen bis zur Grundstücksgrenze im Nordosten einen Höhenunterschied von 6 m aufweist, sind für die Umsetzung des Bauvorhabens Geländeangleichungen u.a. in Form von Terrassierungen vorgesehen.

Die Erschließung des rückwärtigen Gebäudes (Haus 2) ist entlang der Nordgrenze vorgesehen.
Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde sind für eine Wohneinheit mit einer Netto-Wohnfläche ab 80,01 m² zwei Stellplätze nachzuweisen, wobei der Stauraum vor dem Garagentor nicht als Stellplatz im Sinne der Satzung zählt.

 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2020 09:33 Uhr