Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 261/7, Gemarkung Habertsweiler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.03.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                261/7, Gemarkung Habertsweiler

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Westlich der Kapellenstraße II“ (Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss am 09.03.2021) in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes in Holzbauweise mit Satteldach  vorgesehen.
Die vorliegende Planung entspricht dem satzungsgemäß festgesetzten Gebäudetyp II, für den eine Dachneigung des Satteldachs von 20° – 38° sowie zwei Vollgeschosse als Normalgeschosse zulässig sind, wenn das Keller- und das Dachgeschoss keine Vollgeschosse sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2021 12:51 Uhr