Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise, Tfl. Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise
Fl.-Nr.: Teilfläche Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA 1).
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Carport und Garage.
Da an der Nordostecke des Hauptgebäudes die max. zulässige Wandhöhe von 6,25 m (gemessen zwischen dem tiefsten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände und Schnittpunkt der Außenwand mit der Außenfläche der Dachhaut) um 0,39 m (= Wandhöhe 6,64 m) überschritten wird, wird hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Hinweis der Verwaltung:
Innerhalb des Baugebietes wurde einer Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe um 0,49 m zugestimmt (Parzelle 17 – GR-Sitzung vom 06.07.2021).
Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2021 10:43 Uhr