Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise, Tfl. Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 12.10.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben                        Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise

Fl.-Nr.:                                Teilfläche Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA 1).

Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Carport und Garage.
Da an der Nordostecke des Hauptgebäudes die max. zulässige Wandhöhe von 6,25 m (gemessen zwischen dem tiefsten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände und Schnittpunkt der Außenwand mit der Außenfläche der Dachhaut) um 0,39 m (= Wandhöhe 6,64 m) überschritten wird, wird hierfür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Hinweis der Verwaltung:
Innerhalb des Baugebietes wurde einer Erhöhung der max. zulässigen Wandhöhe um 0,49 m zugestimmt (Parzelle 17 – GR-Sitzung vom 06.07.2021).

Der Gemeinderat nimmt Planeinsicht.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Wandhöhe das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2021 10:43 Uhr