formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach, Fl.-Nr. 215/24, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 29.06.2021 ö 2.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Pultdach

Fl.-Nr.:                                215/24, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem allgemeinen Wohngebiet.
Gem. der Satzung sind im Planbereich Einzel- und Doppelhäuser mit Satteldach (38° – 43°
Dachneigung) zulässig.
Zur optimalen Ausnutzung der geplanten Photovoltaik-Anlage soll das Dach als Pultdach mit einer Dachneigung von 20° ausgeführt werden, wofür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wird hierfür die Stellungnahme der Gemeinde ersucht.

Diskussionsverlauf

In der weiteren Beratung wird die vorgegebene Dachform und Dachneigung im Plan erörtert. Das Gremium möchte genauere Angaben vom Bauherrn erhalten. Die angegebene Wandhöhe zum Nachbargrundstück ist ein weiteres Thema. Das Gremium stellt sich eine Wandhöhe von 6,5 m vor.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit der Dachform einverstanden und stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Für eine endgültige Entscheidung im Gemeinderat für eine Planungsgenehmigung soll der Bauherr die tatsächliche Dachneigung am Gebäude nachweisen.
Die genaue Planung der Wandhöhe zum Nachbargrundstück muss dargelegt werden.
Der Gemeinderat stellt sich eine Wandhöhe zum Nachbargrundstück in Höhe von 6,5 m vor.
Die in der Bauvoranfrage vorgegebene Kubatur muss eingehalten werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2021 10:23 Uhr