Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 233/1, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 26.10.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                233/1, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stadelwiese“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Das bestehende Einfamilienhaus soll renoviert werden und durch einen Anbau sowie die Anhebung des Kniestocks der Wohnraum erweitert werden, sodass das Obergeschoss in Verbindung mit dem Dachgeschoss als separate Wohneinheit genutzt werden kann.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes Abweichungen in Aussicht gestellt werden können:

  1. Das vorhandene Wohngebäude wird in der Planzeichnung als bestehend gekennzeichnet, allerdings werden für nachfolgende Baugrundstücke nur Bebauungen mit einem Vollgeschoss zugelassen.
Durch die geplante Anhebung des Kniestocks wird das Obergeschoss zu einem Vollgeschoss (somit zwei Vollgeschosse).

  1. Für Gebäude mit zwei Vollgeschossen ist eine Dachneigung von 26 – 35 Grad vorgeschrieben.
Um das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht maßgeblich zu verändern, soll das Dach baugleich mit derselben Dachneigung wieder hergestellt werden, die derzeitige Dachneigung beträgt 50 Grad.

  1. Die Baugrenze für das bestehende Grundstück wurde bei Erstellung des Bebauungsplanes entlang der bestehenden Außenwände gezogen.
Der Anbau soll in östliche Richtung in gleicher Form an das bestehende Gebäude angeschlossen werden, dadurch entsteht eine Überbauung der Baugrenze.

Begründung:
  • Der Bebauungsplan ist inzwischen 54 Jahre alt und seit geraumer Zeit „fertig gebaut“.
  • Der Kniestock wird um lediglich 50 cm erhöht, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bleibt weitestgehend unverändert.
  • Der kleinste Abstand vom Anbau zur östlichen Gebäudegrenze beträgt noch ca. 3,85 m.
  • Die Maßnahme entspricht dem allgemein angestrebten Ziel der vorrangigen Innenentwicklung.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2021 08:52 Uhr