Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1395/6, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 03.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Fl.-Nr.: 1395/6, Gemarkung Scherstetten
Geplant ist die Errichtung eines II-geschossigen Einfamilienhauses mit angeschlossener Garage.
Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Birstling II“ und entspricht dessen Festsetzungen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 22.04.2021 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung der Planung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, wird beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln.
Da aufgrund der schmalen Zufahrtssituation des Grundstückes die gem. BayBO 2021 erforderliche Abstandsfläche der giebelständigen Grenzgarage von 3,0 m zum Nachbargrundstück 1395/5 nicht eingehalten werden kann, wurde ein Antrag auf isolierte Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (Neufassung vom 01.02.2021) Art. 6 Abs. 7 – Abstandsflächen, Abstände – an das hierfür zuständige LRA gestellt.
Der Gemeinderat nimmt Einsicht in die Planunterlagen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 11:18 Uhr