Datum: 20.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2022

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1. Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 20.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung ergab sich die folgende Prüfungsfeststellung (Textziffer 4) „Der maximale Kalkulationszeitraum von 4 Jahren Art. 8 Abs. 6 KAG ist zukünftig zu berücksichtigen, um Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden. Letzteres wären ohne dies zwingend an den Gebührenzahler Gebührenabsenkungen zurück zu geben.“

Soweit die Textziffer:

Der Prüfer führt fort: „Eine Gebührenberechnung ist frühestens zum 01.01.2022 möglich……Des Weiteren wird auf die Möglichkeit von sogenannten Bevorratungsbeschlüssen hingewiesen, um rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres eine Gebührenerhöhung zu ermöglichen, da bei einer Kalkulation zum 01.01.2023 das entstandene Defizit aus der Jahresrechnung 2018 – nach den Sachbuchungen – in Höhe von 73.084,33 € (unter anderem Klärschlammentsorgung) ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden kann.“ 

Die Verwaltung möchte auf das folgende hinweisen:

Der Prüfer verwendet den Ausdruck Sachbuchungen nicht ohne Grund. Es besteht immer ein Unterschied zwischen Buchhaltung und Kalkulation. Derzeit kann selbstverständlich noch nicht gesagt werden, ob das kalkulatorische Defizit des Jahres 2018 mit dem buchhalterischen Defizit übereinstimmt. 

Dennoch steht die Entscheidung über den gegenständlichen Beschluss selbstverständlich ausschließlich dem Gemeinderat zu. Aus diesem Grund erfolgt auch die heutige Sondersitzung.

Die Verwaltung bedauert ausdrücklich, dass dieses Thema nicht bereits bei der letzten Sitzung aufgerufen wurde. 

Die genaue Formulierung des Beschlusses wird nachgeliefert.   

Beschluss

Der Gemeinderat Walkertshofen beschließt die folgende Bekanntmachung für das kommende Amtsblatt der Gemeinde Walkertshofen:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Walkertshofen vom 13.12.1995 (i.d.F. vom 24.01.2017) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § - BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen. 
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS bzw. einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2022 10:14 Uhr