Datum: 20.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Mehrzweckhalle im Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2022
1.1 Information Corona-Lüftung

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1. Bevorratungsbeschluss für eine Erhöhung der Kanalgebühren zum 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.12.2021 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung ergab sich die folgende Prüfungsfeststellung (Textziffer 4) „Der maximale Kalkulationszeitraum von 4 Jahren nach Art. 8 Abs. 6 KAG ist zukünftig zu berücksichtigen, um Unter- oder Überdeckungen zu vermeiden. Letztere wären ohnedies zwingend an den Gebührenzahler durch Gebührenabsenkungen zurückzugeben.“

Soweit die Textziffer:

Der Prüfer führt fort: „Eine Gebührenberechnung ist frühestens zum 01.01.2022 möglich……Des Weiteren wird auf die Möglichkeit von sogenannten Bevorratungsbeschlüssen hingewiesen, um rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres eine Gebührenerhöhung zu ermöglichen, da bei einer Kalkulation zum 01.01.2023 das entstandene Defizit aus der Jahresrechnung 2018 – nach den Sachbuchungen – in Höhe von 60.952,88 € ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden kann.“ 

Die Verwaltung möchte auf das folgende hinweisen:

Der Prüfer verwendet den Ausdruck Sachbuchungen nicht ohne Grund. Es besteht immer ein Unterschied zwischen Buchhaltung und Kalkulation. Derzeit kann selbstverständlich noch nicht gesagt werden, ob das kalkulatorische Defizit des Jahres 2018 mit dem buchhalterischen Defizit übereinstimmt. 

Dennoch steht die Entscheidung über den gegenständlichen Beschluss selbstverständlich ausschließlich dem Gemeinderat zu. Aus diesem Grund erfolgt auch die heutige Sondersitzung.

Die genaue Formulierung des Beschlusses wird nachgeliefert.   

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende und der Schriftführer berichten. Der Gemeinderat diskutiert das Thema. Die Bürgermeister der VG-Gemeinden werden ihren jeweiligen Gemeinderäten vorschlagen, die Globalkalkulationen künftig an ein geeignetes Büro auszuschreiben und fremdzuvergeben. Die Verwaltungsgemeinschaft soll beauftragt werden, eine gemeinsame Ausschreibung für alle Gemeinden durchzuführen. Die Kosten der Kalkulationen soll jede Gemeinde für sich selber tragen. Diese Kosten werden – wie auch bisher die Selbstkosten der VG für die Kalkulationen - in die jeweiligen Gebührensätze einfließen.

Mit einer Fremdvergabe besteht grundsätzliches Einvernehmen seitens des Gemeinderats. Es soll baldmöglichst ein förmlicher Beschluss hierüber gefasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt die folgende Bekanntmachung für das kommende Amtsblatt der Gemeinde Mittelneufnach:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Mittelneufnach vom 19.12.1995 (i.d.F. vom 24.08.2018) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS), die Grundgebühren (vgl. § - BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren und Einleitungsgebührensätze führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich sein wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen. 
Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS bzw. einem Neuerlass der BGS/EWS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.1. Information Corona-Lüftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.12.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Die Vorsitzende berichtet über die Kostenschätzung für den Einbau einer Lüftungsanlage im Kindergarten Mittelneufnach. Es ist mit Gesamtkosten von ca. 367.211 € zu rechnen. Hierauf erwartet die Gemeinde einen Zuschuss von ca. 293.769 € (80 %), es verbleibt damit ein Eigenanteil der Gemeinde von ca. 73.442 €.

Der Gemeinderat hatte bereits im September 2021 einen Beschluss gefasst, den Zuschussantrag zu stellen. Hierbei soll es auch im Hinblick auf die genannten Zahlen bleiben (informelle Abstimmung: 10 – 1).

In diesem Zusammenhang diskutiert der Gemeinderat nochmals die Fragen
-        Bedarf der Anlage
-        Betriebskosten
-        Ausführungszeiten der Baumaßnahme.

Der Zuschussantrag muss und wird noch im Jahr 2021 gestellt werden. Über die Durchführung wird im Lichte der Zuschussbewilligung entschieden werden.

Die Frage einer möglichen Erhöhung der Kindergartengebühren soll auf kommender Sitzung diskutiert werden.

Datenstand vom 19.01.2022 09:30 Uhr