Datum: 04.08.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"
2 Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Reihenhauses mit sechs Stellplätzen, Fl.-Nr. 396/1, Gemarkung Walkertshofen
4 Informationen

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1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 1

Sachverhalt

Ebenso wie in der gesamten landschaftlich wertvollen Region Stauden bzw. Naturpark Westliche Wälder gibt es in der Gemeinde Walkertshofen nennenswerte Nachfragen nach Wohnraum und Baugrund. Im Sinne eines nachhaltigen Umganges mit Flächen einerseits und dem Erhalt eines schützenswerten Ortsbildes andererseits ist es wichtig, bestehende Innenentwicklungspotentiale zu nutzen und die bauliche Entwicklung im Ortsbereich zu fördern ohne dabei jedoch schädliche Einwirkungen auf das Ortsbild zu verursachen.

Eine für das Ortsbild besonders heikle Stelle ist die Aichener Straße im Bereich um die Einfahrt des Weberwegs. Hier schneidet die Aichener Straße in den vorhandenen Hang deutlich ein, so dass die Baugrundstücke beidseits dieses Straßenabschnittes deutlich (ca. 6 m) über dem vorhandenen Straßenniveau liegen und damit von weitem einsehbar sind. 

Damit ist dieser Bereich durch die exponierte topographische Lage für die Wahrnehmbarkeit des Ortes von enormer Bedeutung. Für eines dieser Grundstücke (Fl.-Nr. 396/1) wurde ein Bauantrag für drei Reihenhäuser gestellt, der aus Sicht des Gemeinderates das verträgliche Maß deutlich überschreitet. Dies wird daher zum Anlass genommen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. 
Für das Plangebiet, das einen Teilabschnitt von ca. 90 m der Ortsdurchfahrt der Aichener Straße und die Anliegergrundstücke umfasst (Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4), ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Erhalt der vorhandenen Geländesituation und damit der vorhandenen Gestalt der Ortsdurchfahrt
  • Festlegung von verbindlichen Regelungen zur baulichen Ausnutzung auf den Baugrundstücken
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper 
  • Regelung zur Anzahl und Lage der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Damit wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit geschaffen. Im Aufstellungsverfahren sollen die verschiedenen Interessenslagen der Eigentümer, betroffenen Nachbarn und Anwohner sowie der Allgemeinheit eingebracht und zielgerecht abgewogen werden. 



Lageplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ (maßstabslos).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes „Aichener Straße/Weberweg“. 
Da die zulässige Grundfläche unter 20.000 m² liegen wird, ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, 
Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4.  
Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,8 ha gemäß Lageplan vom 28.07.2022.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Erlass einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 14 "Aichener Straße/Weberweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 2

Sachverhalt

Im vorausgehenden Tagesordnungspunkt der Sitzung des Gemeinderates vom 04.08.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes „Aichener Straße/Weberweg“ beschlossen.

Für das Plangebiet, das einen Teilabschnitt von ca. 90 m der Ortsdurchfahrt der Aichener Straße und die Anliegergrundstücke umfasst (Fl.-Nrn. 396, 396/1, Tfl. 87/15, 66/3, 66, Tfl. 71/4, 70, 66/7, 401/9, 401/8, 66/6, 66/9, 401/10, 66/4, 401/4) ergeben sich unter anderem folgende Zielsetzungen:

  • Erhalt der vorhandenen Geländesituation und damit der vorhandenen Gestalt der Ortsdurchfahrt
  • Festlegung von verbindlichen Regelungen zur baulichen Nutzung auf den Baugrundstücken
  • Entwicklung örtlicher Bauvorschriften für eine ortsbildverträgliche Gestaltung der Baukörper 
  • Ortsbildverträgliche Ordnung der Stellplatzflächen, Nebengebäude und privaten Grünflächen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der wesentlichen, ortsbildprägenden Grünbestände

Zur Sicherung dieser Planungsziele soll die Satzung über eine Veränderungssperre erlassen werden:

Der Satzungsentwurf wurde im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest im Wortlaut die Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat Walkertshofen beschließt gemäß § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ wie verlesen.
Die Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 3
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3.1. Neubau eines Reihenhauses mit sechs Stellplätzen, Fl.-Nr. 396/1, Gemarkung Walkertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Reihenhauses mit sechs Stellplätzen

Fl.-Nr.:                                396/1, Gemarkung Walkertshofen

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Hausgruppe mit drei zweigeschossigen Reihenhäusern
mit Satteldach. Jeder Wohneinheit sind zwei Stellplätze zugeordnet, die im östlichen Teilbereich des Hanggrundstückes errichtet werden sollen.

Das Bauvorhaben soll mittig im Grundstück positioniert und in das Hanggelände eingepasst werden, wodurch sich sowohl auf der Hangober- als auch auf der Hangunterseite starke Geländeveränderungen ergeben. Die Abfangung des Geländes soll durch den Bau von abgetreppten Stützwänden und der Errichtung einer Stützwand mit Absturzsicherung auf der Nordostseite (Straßenseite) erfolgen. 

Beschluss

Auf Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse zur Aufstellung des Innerortsbebauungsplanes Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ und des Erlasses einer Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des Innerortsbebauungsplan Nr. 14 „Aichener Straße/Weberweg“ kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Die Verwaltung wird die Rückstellung des Bauantrages im Landratsamt Augsburg beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 04.08.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2022 hat ein Bürger nach der Möglichkeit eines Tempolimits für die Aichener Straße ab PWG innerorts aufgrund der Vollsperrung der Staatsstraße zwischen Obergessertshausen nach Könghausen und der damit zusammenhängenden Umleitung angefragt.

Die Vorsitzende hat Auskunft beim Landratsamt Augsburg eingeholt. Der Landkreis prüft Gefahrenschilder ab der PWG aufzustellen. Eine Anfrage bei der PI Schwabmünchen hat ergeben, dass eine Geschwindigkeitsmessung nicht möglich ist. Die Verwaltung wird angewiesen, in der Aichener Straße das Geschwindigkeitskontrollgerät aufzustellen.    

Datenstand vom 12.08.2022 08:57 Uhr