Datum: 16.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.12.2022
2 Vorstellung zur Errichtung von Windkraftanlagen durch das Ing.-Büro Sing, Landsberg am Lech
3 Bauanträge
3.1 Einbau einer Lagerbühne in die bestehende Lagerhalle 3, Fl.-Nr. 880/4, Gemarkung Mickhausen
4 Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Mickhausen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 16.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 12.12.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 12.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vorstellung zur Errichtung von Windkraftanlagen durch das Ing.-Büro Sing, Landsberg am Lech

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 16.01.2023 ö 2

Sachverhalt

In den einleitenden Worten des Vorsitzenden in die Thematik Windenergie wird im speziellen die Nutzung der Windkraft und die regenerative Energieerzeugung kurz erläutert. Hierzu wurde Herr Robert Sing vom gleichnamigen Ing.-Büro Sing GmbH, Landsberg am Lech eingeladen um die Möglichkeiten zur Errichtung von Windkraftanlagen vorzustellen. Herr Sing wird durch den Vorsitzenden begrüßt und erteilt ihm das Wort.

Nach einem kurzen Statement zu seiner Person und dem beruflichen Werdegang stellt er die Kompetenzen des Ingenieurbüros vor. Mit den Mitarbeitern werden alle technischen und kaufmännischen Bereiche von der Planung bis zur erfolgreichen Betriebsführung abgedeckt. Das Ingenieurbüro ist spezialisiert auf Bürgerenergieprojekte in Zusammenarbeit mit Kommunen vor Ort. Herr Sing erläutert die Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften und deren Auswirkungen auf die Kommunen. Danach können externe Projektentwickler, die Projekte jetzt wieder ohne Einverständnis der Kommunen realisieren. 

Das Ingenieurbüro führte eine Flächenanalyse für das VG-Gebiet durch. Herr Sing zeigt das Ergebnis der Flächenermittlung für die Gemeinde Mickhausen anhand des Lageplanes. Danach ergibt sich ein Korridor zu den Gemarkungsgrenzen Langenneufnach und Walkertshofen, die die Errichtung von ca. 5 Windkraftanlagen zulässt. Weitere Flächen eignen sich zur Gemarkungsgrenze Großaitingen. Hier könnten etwa 7 Windkraftanlagen, wobei der Schwerpunkt auf der Großaitinger-Flur liegt, errichtet werden. Die nächsten Schritte für die Kommune wären u. a. die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Grundstücksverfügbarkeit zu klären, die Eigentümer zu ermitteln und eine Flächensicherung durchzuführen. Wichtig ist, der Kontakt mit dem regionalen Planungsverband, da dieser ebenfalls Flächen ausweisen kann. Herr Sing empfiehlt auch eine interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft und mit weiteren Nachbargemeinden, damit sinnvolle Projekte entwickelt werden können. 

Herr Sing erläutert als möglicher Projektentwickler die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Ingenieurbüro. Hierzu bedarf es einer Gründung der S & T Bürgerenergie Planungs- GmbH. Die Projektentwicklung sowie die vollständige Risikoübernahme liegen bei der Planungs-GmbH. Diese achtet auf eine faire Beteiligung der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in Form einer echten Unternehmensbeteiligung. Der Sitz der Betreibergesellschaft ist in der Gemeinde für eine maximale Gewerbesteuer vor Ort. Ein Genehmigungserhalt ist frühestens Ende 2024/Anfang 2025 möglich, da die ornithologischen Erfassungen, die Windmessung und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens viel Zeit in Anspruch nehmen. 

          

Diskussionsverlauf

Das Gremium und die Zuhörerschaft, die mit 12 : 0 Stimmen an der Beratung beteiligt wird, erörtern mit Herrn Sing weitere Details. Es werden die Langlebigkeit, die Entsorgung der Windkraftanlagen nach Ablauf der Benutzerzeit, die notwendigen Grenzabstände zum nächsten Grundstück, der Flächenverbrauch zur Errichtung einer Anlage und die Kapitalanlage durch Bürger abgefragt. Die Laufdauer einer Windkraftanlage beträgt durchschnittlich 25 Jahre, der Kostenpunkt liegt bei 5,5 Mio, mit Netzanschluss und Zuleitung 8,0 Mio. Die Grenzabstände sind je nach Größe der WA unterschiedlich. Der Flächenverbrauch für eine WA liegt bei ca. 5.000 m² für die Verwirklichung. Nach der Errichtung werden 2.500 m² wieder aufgeforstet. Für die Entsorgung wird eine Sonderrücklage gebildet, die alle 5 Jahre nach den marktüblichen Preisen neu kalkuliert wird. Die Beteiligung von Kapitalanleger wird gesteuert, sodass auch kleine Anleger zum Zuge kommen. 

Herr Sing bedankt sich für die Aufmerksamkeit beim Gremium sowie bei den Zuhörern und verabschiedet sich um 20.40 Uhr.    
   

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 16.01.2023 ö 3
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3.1. Einbau einer Lagerbühne in die bestehende Lagerhalle 3, Fl.-Nr. 880/4, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 16.01.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Einbau einer Lagerbühne in die bestehende Lagerhalle 3

Fl.-Nr.:                                880/4, Gemarkung Mickhausen

In die bestehende Lagerhalle 3 im östlichen Teilbereich des Flurstücks soll eine ca. 400 qm große eingeschossige Lagerbühne mit zweiseitigem Treppenaufgang eingebaut werden

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 16.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2021 wurde am 30.11.2022 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 13.12.2022 verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest einige Passagen aus dem Rechenschaftsbericht sowie die kurze Bewertung des Kämmerers für den Gemeinderat.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2021. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 09:03 Uhr