Datum: 13.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.02.2023
2 Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans "Schelmenlohe"
3 Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft; Billigung der Planunterlagen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
4 Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
5 Vorabanfrage zur Nutzung des "ehemaligen Prinzengarten" bei der alten Schule
6 Antrag auf Versetzen eines Telefonmastes in der Pfarrer-Sales-Baur-Straße
7 Vereidigung eines zusätzlichen Feldgeschworenen
8 Angebotseinholung Kindergartenbus von Walkertshofen nach Mickhausen - Beteiligung der Gemeinde Mickhausen
9 Informationen
9.1 Verlegung der Bushaltestelle Hauptstraße 49 (Lutz)

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.02.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans "Schelmenlohe"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Herr Nardo vom Ing.-Büro Tremel wird durch 1. Bürgermeister Kujath begrüßt. Die Planunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Nardo erläutert ausführlich die Planung und zeigt anhand eines Lageplanes das Grundstück. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die zu ändernde Fläche bisher als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist. Auf dem Grund soll ein Schulungszentrum errichtet werden und ist als verträglich mit nahegelegenen Wohnnutzungen anzusehen. Ein Nutzungskonzept liegt der Gemeinde vor. Herr Nardo geht zum Immissionsschutz näher ein. Die geplante Nutzung als Schulungszentrum im Rahmen des Tagbetriebes bedeutet keine Beeinträchtigung und ist immissionstechnisch verträglich. Ein Nachtbetrieb ist nicht vorgesehen.  
Der Gemeinderat wünscht keine Änderungen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Schelmenlohe“. Er billigt die Pläne des Büro Tremel, Augsburg in der Fassung vom 13.03.2023. Das beschleunigte Verfahren soll nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht 
durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Nardo für seine Erläuterung. Er wird um 19.50 Uhr verabschiedet.

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3. Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft; Billigung der Planunterlagen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (VG Stauden) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen beschlossen. Mit der Planung wurde das Ing.-Büro OPLA, Augsburg beauftragt. 
Unter Berücksichtigung der angrenzenden Siedlungsgebiete hat das Ing.-Büro einen Vorentwurf des FNP erstellt. 

Herr Erne stellt die Planung im Detail dem Gremium vor. 

Diskussionsverlauf

Die möglichen Flächen werden im Rat anhand der vorliegenden Unterlagen näher betrachtet. Herr Erne teilt die Verfahrensschritte mit. In zwei Verfahrensschritten, mit je 3 Monaten, bis Oktober 2023 (spätestens zum 01.02.20024) muss der FNPL in Kraft gesetzt sein. 
Der Vorsitzende informiert über das Gespräch mit der Nachbargemeinde Großaitingen und mit 1. Bürgermeister Müller der Stadt Schwabmünchen Die prozentuale Verteilung der Vorrangflächen auf die einzelnen Gemeinden wird erneut aufgegriffen. Eine Planung Richtung Norden ist nicht zielführend, da für die Gemeinde Großaitingen dann der Wind fehlt. Graf Rechberg ist unter den Zuhörern anwesend. 1. Bürgermeister erläutert wiederholt, dass Herr Rechberg nur Flächen der Gemeinde abgibt, wenn Interesse an einer Bürgeranlage „Windpark“ besteht. Aus den Reihen des Gremiums werden keine Fragen an Herrn Rechberg gestellt.

Der Vorsitzende überträgt der anwesenden Geschäftsstellenleiterin Frau Sarah Knöpfle das Wort. Sie erläutert zur möglichen Konzentrationszone und über die Vorteile einer heutigen Entscheidung bei der Wahl der einzugrenzenden Fläche.

Die Fläche, nördlich der Kreisstraße A 16 bis zur Gemarkungsgrenze Langenneufnach ist die potenzialste Fläche. Der Vorsitzende erkundigt sich nach dem Stimmungsbild im Gemeinderat. Mit 11 : 0 Stimmen möchten die Ratsmsitglieder diese Fläche ausweisen.

Herr Erne nimmt die Fläche als Konzentrationsfläche auf.      


   

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen billigt den Vorentwurf der Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft mit der Konzentrationszone Windkraft unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und der ggf. noch einzuarbeitenden artenschutzrechtlichen Belange. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Mickhausen beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Erne wird um 20.25 Uhr verabschiedet.

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4. Umstufung eines Teils der Ortsstraße Rieger/Laiber zum öffentlichen Feld- und Waldweg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Erschließungsfunktion der im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße dient nur für landwirtschaftliche Grundstücke. Der Ortsteil Laiber ist anderweitig ausreichend erschlossen. Somit wird diese Straße nach Art. 7 BayStrWG umgestuft (Abstufung) zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg.
Über die Absicht dieser Umstufung wurden die betroffenen Anlieger mit Schreiben vom 10.06.2022 informiert und Gelegenheit gegeben, Einwände vorzubringen. Diese Einwände wurden bereits abgewägt. 

Bezeichnung der Straße:         Rieger/Laiber

Anfangspunkt:                        süd-östliche Ecke des Grundstücks Fl.-Nr. 423/2

Endpunkt:                        westliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 411/6

Fl.-Nr.:                                411/2 – Teilfläche

Länge:                                0,240 km

Baulastträger:        Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
Mickhausen
 

Beschluss

Der Gemeinderat Mickhausen beschließt die Umstufung der im Lageplan gekennzeichneten Ortsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vorabanfrage zur Nutzung des "ehemaligen Prinzengarten" bei der alten Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Der OGV Mickhausen – Münster hat mit Schreiben vom 14.02.2023 eine Vorabanfrage zur Nutzung des „ehemaligen Prinzengarten“ bei der alten Schule gestellt.

Der Verein plant eine Jugendgruppe zu etablieren. Die Jugendgruppe soll ein Gemeinschaftsprojekt mit dem OGV Walkertshofen und OGV Mittelneufnach werden. In der Jugendgruppe können Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren teilnehmen. Die Minderjährigen sind über die Eltern, welche in den jeweiligen Ortsgruppen Mitglied sein müssen, nach Meldung an den Kreisverband versichert. 

Der OGV kann sich den alten Schulgarten gut vorstellen. Es sind bereits Obstbäume vorhanden, welche dringend geschnitten werden sollten. Die Gruppe könnte in Eigenregie unter Anleitung und Aufsicht der Erwachsenen den Garten versorgen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt dem OGV Mickhausen – Münster die kostenlose, gelegentliche und auf eigene Gefahr, Nutzung des „alten Schulgartens“ als Projektgarten für die Jugendarbeit innerhalb des OGV Mickhausen – Münster. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Versetzen eines Telefonmastes in der Pfarrer-Sales-Baur-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 6

Sachverhalt

Vom Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 201/89, Gemarkung Mickhausen liegt ein Antrag auf Versetzen des Telefonmastes in der Pfarrer-Sales-Baur-Straße vor.
Das Grundstück des Antragstellers wird über eine 3 m breite Zufahrt, die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.-Nr. 201/91, Gemarkung Mickhausen verläuft, erschlossen.
Nahe beim Einfahrtsbereich steht grenznah ein Telefonmast, durch den lt. Antragsteller die Zufahrt mit größeren Fahrzeugen in das Hinterliegergrundstück behindert wird, weshalb er den Mast durch die Telekom geringfügig nach Norden versetzen lassen möchte.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich, die Kosten wären vom Antragsteller zu tragen.

Hinweis: Das Versetzen des Mastes könnte sich u.U. nachteilig auf das bisher unbebaute angrenzende Grundstück Fl.-Nr. 201/140, Gemarkung Mickhausen auswirken (veränderter Zufahrtsbereich).
Vom Antragsteller sollte deshalb vorab das Einverständnis des betroffenen Nachbarn zum geänderten Standort eingeholt und der Gemeinde vorgelegt werden.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert zum Antrag und zeigt Bilder.  

Beschluss

Nach Vorlage der Zustimmungserklärung des betroffenen Nachbarn auf Flur-Nr. 201/140, Gemarkung Mickhausen erteilt der Gemeinderat dem Versetzen des Mastes nach Norden auf Kosten des Antragstellers das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Vereidigung eines zusätzlichen Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 7

Sachverhalt

Damit die Vermessungstätigkeiten im Gemeindebereich Mickhausen gewährleistet sind, muss ein weiterer Feldgeschworener vereidigt werden. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl im Sinne des Art. 51 Abs. 3 der GO i.V. mit Art. 11 Abs. 3 Abmarkungsgesetz.

Herr Michael Schorer aus Mickhausen hat sich bereit erklärt, die ehrenamtliche Tätigkeit anzunehmen. 
Herr Schorer wird für das Amt des Feldgeschworenen vorgeschlagen.

In Art. 51 Abs. 3 GO ist festgelegt, dass Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen werden.

Der Wahlausschuss, bestehend aus 1. Bürgermeister Mirko Kujath und 2. Bürgermeister Michael Miller, verteilen die Stimmzettel. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl. Nach Auszählung der Stimmen wird Herr Michael Schorer mit 11 Ja und 0 Nein Stimmen vom Gemeinderat zum Feldgeschworenen bestimmt.

Auf Anfrage des Vorsitzenden nimmt Herr Michael Schorer die Wahl zum Feldgeschworenen an.

Herr Schorer wird als neugewählter Feldgeschworener bei Übernahme der Aufgaben durch den 1. Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit durch Nachsprechen der Eidesform verpflichtet. Die Eidesformel für Feldgeschworene ist in § 5 Abs. 1 der Feldgeschworenenordnung festgelegt.

Der Vorsitzende gratuliert Herrn Schorer zur Wahl zum Feldgeschworenen. 

Der Vorsitzende tritt wieder in die Tagesordnung ein.

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8. Angebotseinholung Kindergartenbus von Walkertshofen nach Mickhausen - Beteiligung der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Vertrag, mit BBS Brandner Thannhausen, Beförderung der Kindergartenkinder von Walkertshofen zum Kindergarten nach Mickhausen läuft zum Ende des Kindergartenjahres 2023 aus. Somit ist eine neue Ausschreibung für die Kindergartenbeförderung erforderlich.

Damit mit der Ausschreibung begonnen werden kann, muss geklärt werden, ob die Gemeinde Mickhausen für die Kindergartenkinder Grimoldsried wieder einen Bus zur Beförderung der Kindergartenkinder stellt. Hier bestünde die Möglichkeit sich mit der Gemeinde Walkertshofen die Kosten dementsprechend zu teilen, was bisher auch so gehandhabt wurde.
Nach erfolgter Ausschreibung liegen erst die Kosten für den Bus vor bzw. welche Kosten auf die Gemeinde Mickhausen zu kommen.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen ist weiterhin bereit einen Bus für die Kindergartenkinder von Grimoldsried zu bezahlen. Die Ausschreibung des Busses läuft über die Gemeinde Walkertshofen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 9

Sachverhalt

Auf dem gemeindlichen Spielplatz oberhalb dem Baugebiet „Schelmenlohe“ wird ein neues Spielgerät errichtet. Diese Spielgerät wird durch die Fa. ÖkoFen gesponsert.  

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9.1. Verlegung der Bushaltestelle Hauptstraße 49 (Lutz)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.03.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Das Busunternehmen Stuhler, Schwabmünchen ist mit der Verlegung der Bushaltestelle von der Hauptstraße 49 (Lutz) auf die gegenüberliegende Straßenseite einverstanden. Das Unternehmen hat die Fahrtzeiten berechnet. Die Kinder fahren 6 Minuten länger. Die neue Haltestelle hat der Vorsitzende mit Rektor Gerum und in Absprache mit dem Elternbereit abgestimmt.

Die Bushaltestelle bei Hauptstraße 49 (Lutz) wird ab dem 15.03.2023 auf die gegenüberliegende Straßenseite verlegt. Abfahrt ist um 07.32 Uhr.

Datenstand vom 18.04.2023 08:43 Uhr