Datum: 17.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.03.2023
2 Bauanträge
2.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen
2.2 Einbau einer Betriebsleiterwohnung über dem best. Melkstand, ehemals Maschinenraum und Lager, Fl.-Nr. 51, Gemarkung Münster
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 364/3, Gemarkung Mickhausen
3 Bestätigung der Kommandanten - Neuwahlen in Grimoldsried
4 Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
5 Grundsatzbeschluss zur Gründung einer ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.03.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 2
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2.1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung, Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Es wird ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung (Genehmigung vom 17.06.2005, AZ. 3-1123-2005-BA) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 417/6, Gemarkung Reinhartshofen, um weitere zwei Jahre gestellt.

Die letzte Verlängerung wurde mit dem Einverständnis der Gemeinde Mickhausen mit Bescheid vom 23.06.2021 (AZ 3-622-2021-BA-115) um zwei weitere Jahre bis einschließlich 27.06.2023 bewilligt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um weitere zwei Jahre zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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2.2. Einbau einer Betriebsleiterwohnung über dem best. Melkstand, ehemals Maschinenraum und Lager, Fl.-Nr. 51, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau einer Betriebsleiterwohnung über dem bestehenden Melkstand, ehemals Maschinenraum und Lager

Fl.-Nr.:        51, Gemarkung Münster

In dem nordwestlichen bestehenden Gebäudeteil ist die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung im ersten und zweiten Obergeschoss geplant. Hierfür erfolgt eine Umnutzung des ehemaligen Maschinenraumes und des Lagers.
Zwei zusätzliche Stellplätze sowie ein Besucherstellplatz werden auf dem Grundstück vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.3. Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 364/3, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                364/3, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich der Viehweidestraße“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.

Das Wohngebäude mit kreuzförmigem Grundriss ist als eingeschossiges Wohnhaus mit Keller konzipiert; das Dach soll als extensiv begrüntes Walmdach ausgeführt werden.
 
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. § 5.3 der Satzung – Bedachung
Gem. Festsetzung sind als Dacheindeckung für geneigte Dächer nur Dachplatten in Rot-, Braun- oder Grautönen sowie Schwarz zulässig. Die Dacheindeckung ist in einem Farbbereich einheitlich zu gestalten. Für Wintergärten und untergeordnete Anbauten sind neben dem Material des Hauptdaches auch Glas und Metall zulässig.“ 

Art der Abweichung:
Beim vorhandenen Bauprojekt soll anstelle von einem hart gedeckten Dach ein extensives Gründach hergestellt werden.

Begründung des Antragstellers:
Harte Dächer sind nicht mehr klimagerecht. Der graue Energiebedarf ist viel zu hoch. Gründächer sind ökologisch.


  1. § 2.4 der Satzung – Bezugspunkt für die Höhe baulicher Anlagen
Gem. Festsetzung darf die Oberkante Fertigfußboden (OK FFB EG) des Erdgeschosses max. 0,40 m über der jeweils zugeordneten Erschließungsstraße liegen, gemessen an der Mitte der Grundstückszufahrt.

Art der Abweichung / Begründung
Das eigentliche Erdgeschoss (Wohngeschoss) liegt in dieser Planung über dem Untergeschoss und somit um 3,15 m über dem Fertigfußboden des Untergeschosses. Im Bezug zur Straße ist im Lageplan eine Höhe auf der linken Grundstücksgrenze von 2,34 Meter am Straßenniveau angegeben.
Das Gebäude ist als eingeschossiges Wohnhaus mit Keller konzipiert und somit liegt der Eingang des Wohnhauses nicht auf Straßenniveau sondern um 2,34 Meter höher. 

Diskussionsverlauf

Anhand der vorliegenden Pläne erörtert das Gremium den Antrag. Die Bauherren erhalten aus dem Gremium Zustimmung die Planung detailliert zu erläutern. Das Wohnhaus soll mit einer Holzvertäffelung errichtet werden. Es sind genügend Stellplätze eingeplant.  Der Vorsitzende erkundigt sich bei der anwesenden Bauherrschaft nach der Ausführung mit einem begrünten Walmdach. 
Die Ratsmitglieder stehen der Planung in Holzbauweise am Ende der Diskussion positiv gegenüber.          

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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3. Bestätigung der Kommandanten - Neuwahlen in Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Die gewählten Kommandanten sind nach Zustimmung durch den Kreisbrandrat Herrn Bechtel vom 06.04.2023 von der Gemeinde Mickhausen noch zu bestätigen:

Am 24.03.2023 fand die Kommandantenwahl der FFW Grimoldsried statt. Gewählt wurden zum

1. Kommandanten: Joachim Jakob
Bei Herrn Joachim Jakob besteht Einverständnis.


Stellvertretender Kommandant: Stefan Schmid
Bei Herrn Stefan Schmid besteht Einverständnis.

Nach den im Landratsamt vorliegenden Eintragungen in die Lehrgangszuteilungen haben die Gewählten die in § 7 Abs. 1 AVBayFwG für die fachliche Eignung vorgeschriebenen Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen besucht.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt ohne Vorbehalt die Wahl von Herrn Joachim Jakob zum 1. Kommandanten und Herrn Stefan Schmid zum stellvertretenden Kommandanten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, nächstmals 2023, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. 

Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 27.01.2023 sind für die Gemeinde Mickhausen mindestens 3 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. 
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bisher haben sich 5 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben (siehe beigefügte Excelliste). 
Laut Schreiben vom 27.01.2023 soll die geforderte Anzahl nicht wesentlich überschritten werden. 
Da sich hier lediglich zwei Personen mehr als gefordert beworben haben gehen wir von einer nicht wesentlichen Überschreitung aus. 

Die Vorschlagsliste ist bis spätestens 15.05.2023 durch Gemeinderatsbeschluss aufzustellen. Nach Beschluss des Gemeinderats ist die Vorschlagsliste mindestens eine Woche (mindestens 5 Werktage) öffentlich auszulegen. 

Aufgrund der Frist zur Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht ist die Beschlussfassung zur Fristwahrung in dieser Sitzung notwendig. 

Beschluss

Der Gemeinderat Mickhausen stimmt der Aufnahme der genannten Bewerber in die Vorschlagsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Grundsatzbeschluss zur Gründung einer ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 17.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten, und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten. 

Die Städte Bobingen und Schwabmünchen sowie die Gemeinden Ettringen und Großaitingen beschließen im Nachtrag die Beteiligung an dem gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept.

Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Mickhausen stimmt der Gründung der ILE Stauden mit veränderter Gebietskulisse und der Erarbeitung eines gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 10:52 Uhr