Datum: 11.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Schlosshofsaal Mickhausen
Gremium: Gemeinderat Mickhausen
Körperschaft: Gemeinde Mickhausen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.11.2023
2 Bauanträge
2.1 Neubau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 526/2, Gemarkung Münster
2.2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Einfriedung, Geländeveränderungen, Fl.-Nr. 902/83, Gemarkung Mickhausen
2.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nr. 385/1, Gemarkung Grimoldsried
3 Neueinteilung Bundeswahlkreise
4 Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Mickhausen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 13.11.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 13.11.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 2
zum Seitenanfang

2.1. Neubau einer Doppelgarage, Fl.-Nr. 526/2, Gemarkung Münster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                526/2, Gemarkung Münster


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Quellenweg Rielhofen“.
In dem genehmigten Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen waren zwei offene Stellplätze im Nahbereich des Wohngebäudes vorgesehen.
Der Antragsteller plant nun in einem Abstand von 3 m zur nördlichen Grundstücksgrenze die Errichtung einer Doppelgarage mit den Abmessungen von ca. 7 m x 9 m, die aufgrund der Geländeneigung stellenweise in den Hangbereich eingegraben wird.

Der geplante Standort befindet sich teilweise innerhalb des mit 5 m Breite festgesetzten Grünstreifens entlang der Nordgrenze des Flurstücks.

Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird folgende Befreiung beantragt:

  1. Beantragte Befreiung von § 5 – Grünplanerische Festsetzungen/Ortsrandeingrünung am nördlichen Ortsrand -
Lage der Garage teilweise innerhalb der Ortsrandeingrünung

Festsetzung unter § 5.1 der Satzung:
„Am nördlichen künftigen Ortsrand ist ein 5 m breiter Streifen und am westlichen künftigen Ortsrand ist ein 3 m breiter Streifen zum Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen in Form einer freiwachsenden Pflanzung aus standortheimischen Gehölzen im Abstand von 1,5 m anzulegen…“  

Begründung des Antragstellers:
Die geplante Garage soll mit drei Metern Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die mögliche Zufahrtssituation zur Garage wird durch den bestehenden Nussbaum eingeschränkt. 
Ziel der Planung ist der größtmögliche Abstand zum Baum, um dessen Wachstum und Erhalt zu sichern. Die Garage befindet sich daher zwei Meter innerhalb des festgesetzten Grüngürtels an der nördlichen Grenze. 

Hinweis der Verwaltung:
Im nördlichen und westlichen Anschluss an das Baugebiet „Quellenweg Rielhofen“ schließt sich der Geltungsbereich der später verfassten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Erweiterung Quellenweg Rielhofen“ an. Die Funktion einer Ortsrandeingrünung für das gegenständliche Flurstück Fl.-Nr. 526/2 ist somit nicht mehr gegeben. 

Diskussionsverlauf

Anhand der beiliegenden Pläne wird das Bauprojekt näher betrachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes - Einfriedung, Geländeveränderungen, Fl.-Nr. 902/83, Gemarkung Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für Einfriedungen, Geländeveränderungen

Fl.-Nr.:        902/83, Gemarkung Mickhausen

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Schmiedehiele – 2. Änderung“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet (MD 2).

Das natürliche Gelände des mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebauten Grundstücks fällt sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung bis zu ca. 2 m ab. 

Der Antragsteller möchte das gem. der Eingabeplanung abgeböschte Gelände nun flächig auf das Niveau von -0,45 m (OKFFB 0.00 m) auffüllen, um eine ebene Fläche zu erhalten.
Zwischen den einzelnen benachbarten Baugrundstücken soll das natürliche Gelände auf einem 0,5 m breiten Streifen beibehalten werden.
Des Weiteren wird die Erhöhung des Zaunes auf 1,20 m beantragt.

Zur Umsetzung des Vorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Festsetzung unter § 6 Nr. 6.7 – Einfriedungen

Gem. der Satzung sind Einfriedungen zum öffentlichen Straßenraum mit einer Höhe von max
1,00 m über OK Straße, bzw. zwischen den einzelnen Baugrundstücken bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zulässig.

Beantragte Befreiung:
Es wird eine Zaunhöhe von 1,20 m beantragt.

Begründung:
Eine Zaunhöhe mit 1,00 m kann vom Hund des Antragstellers übersprungen werden, weshalb ein Zaun mit 1,20 m Höhe mit einem umlaufenden Fundament zur Vermeidung des Durchgrabens erforderlich ist.

  1. Festsetzungen unter § 6 Nr. 6.6 – Geländeveränderungen

Gem. der Satzung ist eine Terrassierung von (Hang-)Grundstücken nur bis zu einer Absatz-Höhe von max. 0,50 m zulässig. An Grundstücksgrenzen sind keine Abgrabungen oder Aufschüttungen zulässig. 

Beantragte Befreiung:
Aufschüttung zur Begradigung der Grundstücksfläche von max.  -2.56 m auf -0,45 m gem. Antragsunterlagen/Skizzen. 

Begründung:
Die Anböschung wird beantragt, um den Garten in einer ebenen Fläche nutzbar zu machen.

Hinweis:
Für ein benachbartes Flurstück (Fl.-Nr. 902/72) wurde eine ähnlich dimensionierte Geländeaufschüttung mit Abfangung durch eine Stützmauer beantragt und vom Gemeinderat abgelehnt.
Der beantragten Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,5 m (statt 1,0 m) entlang der Westgrenze des Grundstücks wurde stattgegeben (Fl.-Nr. 902/82), da zum westlich angrenzenden Flurstück (Fl.-Nr. 902/81) ein starker Höhenunterschied besteht und eine Absturzgefahr für die Kinder befürchtet wurde.

Diskussionsverlauf

Die beantragten Befreiungen werden durch 1. Bürgermeister Kujath vorgetragen. Nach Zustimmung der Ratsmitglieder beantwortet der anwesende Bauherr Fragen zum Fundament des Zauns. 

Im Rat wird die Aufschüttung zur Begradigung der Grundstücksfläche kritisch gesehen. Sie weisen auf den Hinweis der Verwaltung hin, dass der Gemeinderat bereits ähnlichen Antrag abgelehnt hat. Der Vorsitzende weist darauf hin, sich mit der Verwaltung wegen Lösung zusammenzusetzen. Es wird eine Lösung zu finden sein.

Beschluss 1

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur Errichtung eines 1,20 m hohen Zaunes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung zur flächigen Aufschüttung des Geländes das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

zum Seitenanfang

2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Holzrahmenbauweise, Fl.-Nr. 385/1, Gemarkung Grimoldsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 2.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in Holzrahmenbauweise

Fl.-Nr.:                                385/1, Gemarkung Grimoldsried

Das Bauvorhaben befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Konradshofer Straße“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat begutachtet anhand der Pläne das Bauvorhaben. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neueinteilung Bundeswahlkreise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Mickhausen hat mit Überraschung die jetzt veröffentlichten Pläne der
Bundesregierung zur Neueinteilung der Bundestagswahlkreise für die
Bundestagswahl 2025 zur Kenntnis genommen.

Nach dieser Planung soll offenbar ein neuer Bundestagswahlkreis „Memmingen-
Unterallgäu“ geschaffen werden, dem neben der Stadt Memmingen, die Stadt
Schwabmünchen, der Landkreis Unterallgäu auch die Verwaltungsgemeinschaft Stauden und die Marktgemeinde Fischach angehören sollen. 

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden waren vor der Gebietsreform Teil des Landkreises Schwabmünchen. 
Seit der Gebietsreform in den 70er Jahren, sind die Gemeinden fester Bestandteil des Landkreises Augsburg. 
Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich diesem zugehörig und sind sowohl regional wie aber auch wirtschaftlich und nicht zuletzt auch emotional tief mit dem Landkreis Augsburg verbunden und mit ihm verwurzelt. Auch die politische Zugehörigkeit ist klar im Landkreis Augsburg zu sehen. 
Diese sowohl objektiv wie auch subjektiv bestehende lokale Identität würde durch die vorgesehene Neukonzeptionierung fundamental beeinträchtigt.

Wenn also die seinerseits dem Landkreis Schwabmünchen angehörenden Gemeinden der VG Stauden und die Stadt Schwabmünchen dem neu geplanten Bundestagswahlkreis angehören sollen, so würde dies einen Rückschritt in die Zeit vor der Gebietsreform bedeuten, zumal dann auch noch die  übrigen, früher dem Landkreis Schwabmünchen zugehörigen Gemeinden einem gleichfalls neu zu bildenden Wahlkreis Ostallgäu zugeschlagen werden sollen.

Zusammenfassend also würde mit der beabsichtigten Neukonzeptionierung ein neu konstruierter Wahlkreis, ohne Beachtung der regionalen Zugehörigkeit entstehen, der eklatant die Einheit von Gebietskörperschaft und Wahlkreis missachten würde. 
Ebenso auch das historisch gewachsene Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, die sich nun wirklich nicht der Stadt Memmingen sowie dem Landkreis Unterallgäu zugehörig fühlen und auch nicht zugehörig sind.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende zeigt die Umgriffe der Neueinteilung anhand der Karte. Der Gemeinderat nimmt die neue Aufteilung zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

4. Vorlage der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 11.12.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2022 wurde am 04.10.2023 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 25.10.2023 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2022. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2024 08:55 Uhr