Datum: 10.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 06.12.2022
2 Der Bürger hat das Wort
3 Vorstellung eines Komplettkonzeptes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Firma ESS Kempfle, Leipheim
4 Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Langenneufnach
5 Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen
6 Umrüstung Sirenen auf digitale Alarmierung
7 Antrag auf Verkleinerung der Grabstätte
8 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
8.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1361/7, Gemarkung Langenneufnach
9 Bericht der Verwaltung
9.1 Auswertung Geschwindigkeitsmessgerät Höhe Wörishofer Straße 3
9.2 Erdarbeiten am Bahndamm - Biberschäden
9.3 Donautal-Radelspaß zwischen Mindel und Zusam
10 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 06.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 06.12.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 06.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Es werden keine Wortmeldungen aus den Reihen der Zuhörerschaft gewünscht.

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3. Vorstellung eines Komplettkonzeptes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Firma ESS Kempfle, Leipheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat plant die Nutzung der gemeindeeigenen Dachflächen zur Stromgewinnung mittels PV-Anlagen. Der Vorsitzende begrüßt dazu Herrn Müller und Herrn Hartmann von der Firma ESS Kempfle aus Leipheim und erteilt Herrn Müller das Wort.

Herr Müller gibt ein kurzes Statement zur Entstehung der Firma insbesondere zu den weiteren Niederlassungen, den Mitarbeitern bis hin zur eigenen Planungsabteilung. Der Elektrofachbetrieb verfügt über eigene Monteure und arbeitet mit Partnerfirmen zusammen. Als Referenz werden einige Projekte anhand von Bildern gezeigt.

Die gesetzlichen Vorschriften der EU-, Bundes- und Landes-Ebene sowie die Ziele u. a. klimaneutrale Verwaltung bis 2028 werden durch Herrn Müller kurz erläutert. Die Verbesserung des ökologischen Fußabdruckes wird gemäß dem Klimaschutzplan des Bundes auch zu einer kommunalen und gesellschaftlichen (Pflicht)aufgabe. Mit dem richtigen Konzept können Kommunen durch regenerative Energie sehr viel Geld einsparen. Grundsätzliche Modelle wie Eigenbetrieb-, Mieten- und Investoren-Modell sind möglich. Die Dachflächen des Rathauses, der Turn- und Pausenhalle und ein Teil der Dachflächen des Feuerwehrhauses stehen zur Verfügung und sind geeignet für die Benutzermodelle. Die Firma ESS Kempfle arbeitete bereits mögliche Nutzungskonzepte aus. Tabellarisch erstellte Musterrechnungen im Echtfall zeigen den Verbrauch und den Kostenanteil bzw. -Vorteil der Kommune. 
Das geplante Neubaugebiet „Westlich der Wörishofer Straße“ könnte gleichzeitig zum CO2-freien Neubaugebiet, d. h. ein klimaneutrales Wohngebiet werden. Herr Müller zeigt ein Bildmodell zur Verwirklichung und erläutert die Vorteile für die Kommune sowie für die Bauherren. Die laufenden Stromkosten können niedrig gehalten und die Bauherren haben die Chance über KfW-Förderungen unabhängig zu werden. Voraussetzung ist natürlich, die PV-Pflicht, d. h. der Bauherr braucht nur die Dachflächen zur Verfügung stellen und am Stromaustausch innerhalb der WGC (WohnGebietsCommunity) teilnehmen. Der Bauherr spart sich die Anschaffung eines eigenen Stromspeichers und einer eigenen PV-Anlage. Die WGC liefert u. a. 1 Wallbox pro Haushalt, 1 Schnell-Ladestation, zentralen Stromspeicher, Direktvermarktung gemäß Regularien usw.. In einem gemeinsamen Termin mit den Bauherren könnten viele Details noch ausführlich erläutert werden.   

Diskussionsverlauf

Das Gremium perzipiert den informativen Vortrag. Herr Müller geht auf die gestellten Fragen des Gremiums ein. Die Wortmeldungen der Zuhörerschaft werden mit einer 13 : 0 Abstimmung zugelassen. Die offenen Fragen betreffen die Größe, die Effektivität der Anlagen in den Wintermonaten, die Speicherkapazität des zu viel erzeugten Stromes in den Sommermonaten sowie die Zusammenarbeit mit einem Investor. Die Absicherung der Gemeinde im Rahmen eines evtl. Insolvenzverfahrens, die Bildung eines Sondervermögens vor Beginn der Maßnahmen, wird erläutert. Ein Zuhörer erkundigt sich nach den Kosten von der PV-Anlage zum Netzeinspeisepunkt. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen.   

Abschließend bedankt sich Herr Müller und Herr Hartmann beim Gremium und bei der Zuhörerschaft für die Aufmerksamkeit und verlassen die Sitzung um 20.20 Uhr.    

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2021 wurde am 30.11.2022 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 06.12.2022 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden. 

Der Vorsitzende erläutert einzelne Passagen aus dem Rechenschaftsbericht. 

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis.

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5. Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 5

Sachverhalt

In den einleitenden Worten des Vorsitzenden in die Thematik Windenergie wird im speziellen die Nutzung der Windkraft und die regenerative Energieerzeugung kurz erläutert. Der Vorsitzende erteilt Frau Knöpfle, Geschäftsstellenleiterin der VG Stauden, das Wort. Nachstehender Sachverhalt wird erläutert:
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht vor, dass bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen sein muss. 
Um die bayerische 10H-Regelung mit den Forderungen des Wind-an-Land-Gesetzes in Einklang zu bringen hat der Bayer. Landtag am 27.10.2022 eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der Bayer. Bauordnung beschlossen, welche bereits zum 16.11.2022 in Kraft getreten ist. 
Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet jedoch nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO keine Anwendungen mehr auf folgende Windenergievorhaben:

  • Entlang von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen und 4 oder mehrstreifigen Bundesstraßen im Abstand von max. 500 m zzgl. Sicherheitsabstände
  • Im Wald bei Mindestabstand von einem Rotorradius zum Waldrand von 1.000 m
  • In Vorrang und Vorbehaltsgebieten und Sonderbaugebieten in Flächennutzungsplänen
  • Im Umkreis von 2.000 m zu Gewerbe und Industriegebieten, aber nur wenn Strom überwiegend zur Versorgung der Betriebe in dem Gebiet bestimmt ist
  • Bei Repowering alter WEA
  • Militärische Übungsgelände

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern nun also grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

Um unerwünschte Privilegierungen zu steuern und somit die Gefahr abzuwenden, dass externe Projektentwickler Grundstücke nicht ohne Einverständnis der Gemeinde zur Errichtung von Windenergieanlagen nutzen können, können Gemeinden noch bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung fertig stellen. Hierfür muss bis zum 01.02.2023 mit der entsprechenden Planung begonnen werden. 

Die Gemeinde sollte daher die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen beschließen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanlagen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Hierzu soll eine Standortkonzeption in Auftrag gegeben werden. 

An alle Grundstücksbesitzer wird appelliert keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit Kontakt aufnehmen könnten um mögliche Flächen für sich zu sichern. 

Stattdessen sollen alle Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommune und Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium erörtert mit Frau Knöpfle noch die offenen Fragen zur Windkraftenergie. Die möglichen Standorte zur Errichtung von Windkraftanlagen werden anhand der Flächenanalyse gezeigt. Eine Änderung der 10H-Regelung zur bestehenden Bebauung durch den Gesetzgeber ist jederzeit möglich. In der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das gesamte Gemeindegebiet einbezogen, nicht nur speziell die Flächen die die Flächenanalyse ausweist. Die Eigentümer, der in Frage kommenden Flächen sollten die Gemeinde hinsichtlich der Beteiligung zur Errichtung einer Windkraftanlage kontaktieren. Die Gemeinde steht einer Zusammenarbeit positiv gegenüber.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanlagen. Es wird bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung in Kraft sein. 
Die Gemeinde Langenneufnach bevollmächtigt außerdem den 1. Bürgermeister den Auftrag zur Planung und Erstellung des Flächennutzungsplanes an ein Ingenieurbüro zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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6. Umrüstung Sirenen auf digitale Alarmierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Es besteht derzeit die Möglichkeit, die Umrüstung der Sirenen auf digitale Alarmierung über ein Zuschussprogramm zu fördern. Diese Umrüstung muss ungefähr in den nächsten 4 - 5 Jahren sowieso erfolgen. Es wurde im Juli 2022 ein Angebot bei der Fa. Hörmann für diese Umrüstung eingeholt, welches heute natürlich nicht mehr gültig ist. Es würden für die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 1.900,00 € je Sirene anfallen (TETRA Sirenen-Steuereinheit, Einbau und Funkmessung), wovon 80 % bezuschusst werden, höchstens jedoch 2.181,00 €. Die notwendige Funkmessung und die Einbaukosten (Festfunkstelle und Tetra-Sirenen-Steuereinheit) werden nicht gefördert.

Weiterhin gibt es noch ein Sonderförderprogramm Sirenen, mit welchem der Neubau der Sirenen gefördert werden könnte. Die Gemeinde hat hier bereits einen Zuschussantrag gestellt, welcher am 07.03.2022 persönlich im Landratsamt abgegeben wurde. Die mögliche Festbetrags-Förderhöhe für eine Sirene würde sich bei einer Dach-/Gebäudemontage auf 10.850,00 € belaufen bzw. bei einer Masterrichtung auf 17.350,00 €. Für Gesamt-Schwaben waren hierfür aber lediglich 500.000,00 € an Zuschüssen vorhanden, und leider wurde die Gemeinde Langenneufnach nicht berücksichtigt. Gemäß der E-Mail vom Landratsamt erlässt die Regierung von Schwaben aber derzeit keine Ablehnungsbescheide, da es noch nicht absehbar ist, ob es evtl. ein Nachfolgeprogramm oder weitere Zuschüsse geben wird. Es liegt somit an den Gemeinden noch abzuwarten, oder die Sirenen auf eigene Kosten zu errichten.

Diskussionsverlauf

Der vorgetragene Sachverhalt wird im Gremium analysiert. Danach sollen alle Sirenen im Gemeindegebiet auf ihre Langlebigkeit geprüft und die Rentabilität für eine Ertüchtigung abgefragt werden. Sind beide Faktoren ausreichend, werden die Sirenen auf eine digitale Alarmierung umgerüstet. 

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7. Antrag auf Verkleinerung der Grabstätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Es liegt ein schriftlicher Antrag vom 30.12.2022 eines Grabbesitzers zur Verkleinerung der Grabstätte um jeweils 20 cm in der Breite, auf 1,80 m zu kürzen, vor. Die Pflege der Grabstelle ist durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt. Eine Steinplatte sowie eine Kiesbedeckung kommt für den Besitzer aus finanzieller und ästhetischer Hinsicht nicht in Frage.

Die Friedhofssatzung sieht keine Verkleinerung der Grabstätten vor. Es handelt sich deshalb um eine Ausnahmegenehmigung. 
  

Diskussionsverlauf

Das Gremium hinterfragt die im Antrag genannten Gründe zur Verkleinerung der Grabstätte. Die Pflege der Grabstätte könnte auch an Dritte übertragen werden. Zudem sieht die Friedhofssatzung keine Ausnahmeregelung zur Verkleinerung der Grabstätten vor. Eine Einzelfallregelung und die Änderung der Friedhofssatzung ist aus Sicht des Gremiums nicht zielführend, da bei einem Todesfall evtl. ein Teil des Seitenweges zur Belegung genutzt werden muss. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach genehmigt die Verkleinerung der Grabstätte Abteilung D, Reihe 2, Grab Nr. 10. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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8. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 8
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8.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.-Nr. 1361/7, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage

Fl.-Nr.:        1361/7, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des
Fischerweges“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte auf dem nach Osten abfallenden Gelände ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichten.
Garage und Einliegerwohnung mit Integration in das bestehende Hanggelände befinden sich auf dem Niveau des östlich angrenzenden Wendehammers; aufgrund der Einbindung in das Hanggelände ist das Kellergeschoss kein Vollgeschoss.

Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2022  eine Befreiung zur Überschreitung der südlichen Baugrenze in Aussicht gestellt.

In der Satzung ist für das Grundstück eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen.
Die Festsetzungen für den ausgewiesenen Haustyp 2 sehen hier ein Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (ein durch den Dachausbau sich ergebendes 2. Vollgeschoss ist zulässig), Ausführung als Satteldach mit einer Dachneigung von 42° - 52° und einer max. Trauf- und Firsthöhe (TH max. 3,80 m, Firsthöhe max. 10,20 m) vor.
Pro Einfamilienhaus sind gem. Nr. 10 des Textteiles max. 2 Wohnungen zulässig.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Überbauung der südlichen Baugrenze um 3,79 m

Begründung des Antragstellers:
Das festgelegte Baufenster hat eine Tiefe von 13,25 m. Aufgrund der Grundstücksform und des geringen Baufensters ist es notwendig, die Baugrenze im Süden um 3,79 m zu überbauen.

  1. Überschreitung der festgelegten Höhe des Fertigfußbodens (FFB) im Erdgeschoss um 72 cm

Festsetzung unter Nr. 4.3 der Satzung – Höhenlage der Gebäude und Haustypen:
Bei allen Häusern H2 darf die OK Erdgeschoss (FFB) max. 20 cm über OK gewachsenen Gelände betragen (gemessen in Gebäudeachse parallel zur Hangneigung). Höchstzulässige Höhendifferenz OK EG (FFB) zum „gewachsenen“ Gelände talraumseitig = 1,20 m max.


 

Begründung des Antragstellers:
Der natürliche Geländeverlauf lässt es nicht zu, dass der festgelegte Wert von 1,20 m über mittlerem Gelände eingehalten werden kann.

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben sowie die beantragten Befreiungen werden zeichnerisch in den Planunterlagen
dargestellt. Speziell die Überschreitung der festgelegten Höhe des Fertigfußbodens (FFB) im Erdgeschoss um 72 cm wird mittels der Gebäudeansichten durch den Vorsitzenden erläutert.    

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 9
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9.1. Auswertung Geschwindigkeitsmessgerät Höhe Wörishofer Straße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Im Zeitraum vom 24.10.2022 von 21.11.2022 wurde im Bereich der Wörishofer Str. 3 die Geschwindigkeit gemessen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 50 km/h. Eine Maximalmessung ergab 131 km/h. 
Die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung wurde an die Polizeiinspektion Schwabmünchen zur Stellungnahme übersandt. Aus Sicht der POI wurden keine gravierenden Überschreitungen gemessen. Geschwindigkeitsauswertungen belegen, dass an Staatsstraßen immer wieder vereinzelte Geschwindigkeitsübertretungen auftreten.       

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9.2. Erdarbeiten am Bahndamm - Biberschäden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet über die Aktivitäten des Bibers am Bahndamm, im südlichen Bereich der Eisenbahnbrücke an der Neufnach. Damit keine weiteren Schäden durch den Biber entstehen, wurde die Firma Mayr, Langenneufnach mit der Verfüllung sowie mit dem Einbau eines Biberschutzes im o. g. Bereich beauftragt.
Die Biberbauten befinden sich direkt im Bereich des Biotops, daher müssen die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde bei der Sanierung beachtet werden.  

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9.3. Donautal-Radelspaß zwischen Mindel und Zusam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 9.3

Sachverhalt

2023 ist der Donautal-Radelspaß wieder zu Gast in Ziemetshausen. Am 16. und 17. September lädt Bayerisch-Schwabens beliebtester Freizeitradeltag kleine und große Radfans ein, auf Entdeckungstour durch das Schwäbische Donautal zu gehen.
Drei unterschiedliche Strecken von familienfreundlich bis sportlich bieten für jede und jeden das perfekte Raderlebnis. Entlang der Touren und auf der Zentralveranstaltung in Ziemetshausen wartet ein buntes und genussvolles Programm für Interessierte. Eine Strecke führt durch das Gemeindegebiet Langenneufnach. Es sollte an verschiedenen Standorten kleine Erfrischungen, wie Getränke und Fingerfood, eingerichtet werden. Ein geeigneter Punkt ist der Dorfplatz und die im Projekt „Natur erleben“ neu errichtete Wassertretstelle an der Neufnach. Die Beteiligung der örtlichen Vereine an der Veranstaltung wird durch den Vorsitzenden geklärt.

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10. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben seitens des Gemeinderates vor.

Datenstand vom 10.02.2023 11:41 Uhr