Datum: 07.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 10.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 10.01.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 10.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Der Bürger hat das Wort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
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3. Straßenbeleuchtung in der Rothaner Straße - Angebot der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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3 |
Sachverhalt
Aufgrund der Umstellung des Hausanschlusses in der Lärchenstr. 4 wird auch die Schaltphase Richtung Rothaner Straße abgebaut. Zur Wiederversorgung muss ein SB-Kabel vom Stelleweg verlegt werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme bietet sich auch der Ersatz der Überspannungsleuchten Nr. 2, 4 und 6 durch LED-Leuchten am Stahlrohrmast an.
Die LVN schlägt die Errichtung von 3 LED-Leuchten Lunux Park mit 2500lm, 4000K, 21,5 Watt mit breitstrahlender asymmetrischer Lichtverteilung und autarke Leistungsreduzierung am geraden konischen Stahlrohrmast mit 7 m Lichtpunkthöhe vor. Durch den Abbau der Überspannungsleuchten Nr. 2, 4 und 6 müssen zum Anschluss der Leuchten ca. 206 m SB-Kabel NYY-I 4x10 im 63 mm Leerrohr verlegt werden. Im Stelleweg wird das neue SB-Kabel über eine Abzweigmuffe auf das bestehende Kabel angeschlossen. Der bestehende Lichtpunkt 3 wird ebenfalls an das SB-Kabel angebunden und die Zuleitung in die Freileitung demontiert. Am Lichtpunkt 5 wird das neue SB-Kabel an den bestehenden Sicherungskasten angeklemmt, hier muss bei Bedarf der Sicherungskasten erneuert werden. Am Betonmast 65 wird die SB-Kabelaufführung demontiert und am neuen Lichtpunkt angeschlossen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert die Umrüstung und zeigt die Standorte der LED-Leuchten anhand des Projektplanes der LEW Verteilnetz GmbH. Die anfallenden Kosten für die Gemeinde werden dargelegt. Das Gremium missbilligt die Höhe des Angebotes, das die LEW offeriert. Es werden Einsparmöglichkeiten erörtert, u. a. die Überspannleuchte Nr. 2 zu einem späteren Zeitpunkt abzubauen und durch eine LED-Leuchte am Stahlrohrmast zu ersetzen. Der Vorsitzende empfiehlt diese Vorgehensweise nicht, da mit Mehrkosten aufgrund steigender Preise zu rechnen ist.
Beschluss
Der Gemeinderat Langenneufnach beauftragt die LEW Verteilnetz GmbH mit den angebotenen Leistungen laut dem Angebot Straßenbeleuchtung 20016678 vom 17.01.2023 zum Preis von 30.096,53 € inkl. Umsatzsteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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4 |
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4.1. Formlose Bauvoranfrage zur Bebauung der Grundstücke Fl.-Nr. 1357, 1358/2, 1361/20, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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07.02.2023
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4.1 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Reihenhausanlage und eines Mehrfamilienhauses
Fl.-Nrn.: 1357, 1358/2, 1361/20, Gemarkung Langenneufnach
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage soll mit der Gemeinde abgestimmt werden, ob für die dargestellte Überplanung der drei Baugrundstücke das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann.
- Errichtung einer Reihenhausanlage, Fl.-Nrn. 1357 und 1358/2, Gemarkung Langenneufnach
Diese beiden Grundstücke werden derzeit noch gewerblich genutzt.
Eine Auslagerung des bestehenden Betriebes auf Fl.-Nr. 1358/2 soll zeitnah umgesetzt werden und anschließend der Baubestand nach aktuellem Sachstand auf beiden Grundstücken abgerissen und einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Auf den beiden Flurstücken ist die Errichtung von zwölf Reihenhäusern in II+D-Bauweise (Wandhöhe ca. 7,00 m, Neigung des Satteldaches 35°), aufgeteilt in drei Hausgruppen, vorgesehen. Entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung wurden für jedes Reihenhaus zwei Stellplätze berücksichtigt.
Die Bebauung beurteilt sich gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung), beide Flurstücke sind im Flächennutzungsplan als „Gemischte Baufläche“ gekennzeichnet.
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 1361/20, Gemarkung Langenneufnach
Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nördlich des Fischerweges“ in einem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet.
Für den hier festgesetzten Haustyp H4 wurden in der Bebauungsplanung verschiedene Restriktionen/schallschutztechnische Maßnahmen festgeschrieben, die auf die ursprüngliche Nutzung des nördlich angrenzenden Gewerbebetriebes zurückzuführen sind. Insbesondere soll die nördliche Hauswand zur Fl.-Nr. 1358/2 fensterlos erstellt werden.
Für das geplante Bauvorhaben wären folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Geschossigkeit - zwei Vollgeschosse mit Penthouse statt I+D-Bebauung
- Dachneigung - 15° statt 38° – 45°
- Anzahl der Wohnungen - 6 - 7 Wohneinheiten statt max. 2 Wohneinheiten/EFH
Dachform - Walmdach statt Satteldach
Anmerkung des Antragstellers: Das Walmdach kann auch als Satteldach ausgeführt werden
- Überschreitung der Grundflächenzahl II (GRZ II – Flächen für Zufahrt einschl. Stellplätze) auf 0,58 statt 0,45
Die GRZ I (Gebäudegrundfläche + Terrassen) wird eingehalten
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen. Das Gremium befürwortet die geplante Bebauung. Die bestehende, nicht zwingend notwendige Schallschutzwand unterteilt das Baugrundstück und wirkt einschränkend einer offenen Bebauung entgegen und sollte deshalb abgerissen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem Bebauungskonzept auf den Flurstücken Fl.-Nr. 1357, 1358/2 und 1361/20 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Manfred Mayr nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
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4.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1/16, Gemarkung Langenneufnach
Gremium
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Beratungstyp
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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07.02.2023
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4.2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr.: 1/16, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.
Auf dem in starker Hanglage liegenden Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Zeltdach (Dachneigung 15°) geplant.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
- Überschreiten der max. zulässigen Traufhöhe
Die max. zulässige Traufhöhe beträgt 6,25 m (gemessen vom untersten Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit dem Gelände).
Beantragt wird eine Traufhöhe von 6,72 m (Überschreitung 0,47 m).
Hinweis: In diesem Baugebiet wurden bereits Überschreitungen der zulässigen Wandhöhe um bis zu 0,49 m zugelassen.
Begründung des Antragstellers:
Nachbarliche Interessen werden nicht berührt. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Die festgesetzte Firsthöhe wird eingehalten. Hangseitig wird die erforderliche Festsetzung zur Traufhöhe weit unterschritten.
Städtebaulich ist die Erhöhung durch die Gliederung der Architektur in Form einer Terrasse vertretbar. Die Durchführung des Bebauungsplanes würde bei diesem sehr steilen Geländeabschnitt zu einer nicht beabsichtigten Härte führen.
- Geländeveränderung außerhalb der Abstandsfläche
Aufschüttungen und Abgrabungen sind gem. der Satzung im Bereich der Gebäudeumgriffe (Abstandsflächentiefe) zulässig.
Es wird eine Geländeveränderung hangseitig auf der Südostseite über die Abstandsflächentiefe hinausgeführt. Die Höhe der Stützmauer wird mit Quadern aus Muschelkalk gestaltet.
Begründung des Antragstellers:
Nachbarliche Interessen werden nicht berührt. Der Geländeverlauf entlang der Nachbargrenzen wird nicht verändert.
Durch die terrassenartige Abgrabung und die natürliche Anlage ist die beantragte Abweichung städtebaulich vertretbar.
- Überschreitung der Baugrenze
Der südöstliche Teil der Terrasse überschreitet im Bereich der abgetreppten Natursteinmauer die Baugrenze geringfügig.
Begründung des Antragstellers:
Die Überschreitung ragt nicht über den Verlauf des Urgeländes heraus. Die Terrasse wirft in diesem Bereich keine Abstandsflächen.
Die Durchführung der Festsetzungen im Bebauungsplan würde bei diesem sehr steilen Geländeabschnitt zu einer nicht beabsichtigten Härte führen und dem Wohle der Allgemeinheit entgegenstehen.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen. Die Beschaffenheit des Geländes lässt eine Bebauung nur beschränkt zu. Der Planer hat in diesem Fall jedoch ein durchdachtes Konzept vorgelegt, sodass nur geringe Befreiungen notwendig sind.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5. Bericht der Verwaltung
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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5.1. Information Blackout
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Die Gemeinde befindet sich im Zeitalter der Energiewende. Es soll mit einem europaweiten Stromausfall gerechnet werden. In der Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt wurde das Thema erörtert. Die Gemeinden wurden angehalten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit im Falle eines Blackouts schnell reagiert werden kann.
Der Vorsitzende schlägt vor, im Feuerwehrhaus einen sogenannten „Leuchtturm“ einzurichten. Dieser ist bei einem Notfall dauerhaft besetzt. Der Leuchtturm ist Anlaufstelle für notbedürftige Menschen. Auch Notrufe (Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr) können hier von der Bevölkerung veranlasst werden. Für einen reibungslosen Ablauf ist die Anschaffung eines mobilen Notstromaggregates für eine ständige Stromversorgung notwendig.
Die Pumpstation an der Ortsgrenze zu Wollmetshofen, welche das Schmutzwasser zur Kläranlage nach Fischach transportiert, muss ständig in Betrieb bleiben. Damit dies bei einem Stromausfall gewährleistet ist, ist die Anschaffung eines weiteren mobilen Notstromaggregates erforderlich.
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5.2. Neue Straßenlampe in Habertsweiler
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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07.02.2023
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5.2 |
Sachverhalt
In Habertsweiler wurde eine Solarleuchte in Richtung Lauterbach und an der Bushaltestelle zur besseren Ausleuchtung des Gehweges und der Straße in diesen Bereichen errichtet. In diesem Zusammenhang weist Ratsmitglied Manfred Mayr hin, dass das Solarmodul noch durch den Bauhof ausgerichtet werden muss, um die Leuchtkraft konstant zu halten.
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5.3. Baugebiet "Westlich der Wörishofer Straße II - Kauf Bauerwartungsland
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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Sachverhalt
Der Vorsitzende berichtet zum aktuellen Sachstand zum Baugebiet „Westlich der Wörishofer Straße II“. Die Notarverträge sind geschlossen. Die benötigten Grundstücke sind im Eigentum der Gemeinde Langenneufnach. Die Beteiligung der öffentlichen Träger und Belange und deren Einwände werden voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen abgewogen. Der Satzungsbeschluss wird gefasst. Nach Vorlage eines rechtskräftigen Bebauungsplanes beginnen die Ausschreibungen zu den Tiefbauarbeiten.
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6. Anfragen und Bekanntgaben
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach)
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Gemeinderat Langenneufnach
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07.02.2023
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Sachverhalt
Es liegen keine Anfragen und Bekanntgaben aus dem Gremium vor.
Datenstand vom 08.03.2023 11:29 Uhr