Datum: 18.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 07.03.2023 und 20.03.2023
2 Der Bürger hat das Wort
3 Frühzeitige Beteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft) der Gemeinde Mickhausen
4 Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse
5 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
5.1 Genehmigung eines Wochenendhauses, Fl.-Nr. 75, Gemarkung Habertsweiler
6 Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
7 Bericht der Verwaltung
8 Anfragen und Bekanntgaben

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1. Genehmigung der öffentlichen Protokolle vom 07.03.2023 und 20.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Die öffentlichen Teile der Protokolle vom 07.03.2023 und 20.03.2023 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 07.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Es ergibt sich keine Wortmeldung.

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3. Frühzeitige Beteiligung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teil-Flächennutzungsplan Windkraft) der Gemeinde Mickhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Langenneufnach wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) der Gemeinde Mickhausen beteiligt. 

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes kann den angehängten Dokumenten (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht) entnommen werden. 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung können von Seiten der Träger öffentlicher Belange schon während der Planung Einwände eingebracht werden.

Diskussionsverlauf

Die Planung der Gemeinde Mickhausen hat keine negativen Auswirkungen auf Langenneufnach. Es könnte sich für Langenneufnach die Möglichkeit ergeben, benachbart ebenfalls ein Windrad aufstellen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen die vorgelegte Planung. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Planungsbüro im Rahmen der angegebenen Frist mitzuteilen, dass keine Einwände bestehen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten, und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten. 

Die Städte Bobingen und Schwabmünchen sowie die Gemeinden Ettringen und Großaitingen beschließen im Nachtrag die Beteiligung an dem gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept.

Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der Sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden ist ja bereits gefasst. Durch den gegenständlichen Beschluss erhalten die genannten Nachbargemeinden die grundsätzliche Gelegenheit, mit ihren benachbarten Ortsteilen ebenfalls teilzunehmen. Sie haben darüber allerdings noch nicht entschieden.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stimmt der Gründung der ILE Stauden mit veränderter Gebietskulisse und der Erarbeitung eines gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) zu.   

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 5
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5.1. Genehmigung eines Wochenendhauses, Fl.-Nr. 75, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Genehmigung eines Wochenendhauses

Fl.-Nr.:                                75, Gemarkung Habertsweiler

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Bärenbachweg“ in Habertsweiler (Rechtskraft 12.10.2018) in einem ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet.
Der nördliche und östliche Randbereich des Planbereiches ist auf einer Breite von 5,0 m als Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern festgesetzt.
Das Wochenendhaus mit einer Grundfläche von ca. 24 m² ist in der Planzeichnung des Bebauungsplanes als Bestand erfasst und liegt überwiegend außerhalb der Baugrenze.
Auf der Ostseite des Gebäudes soll zusätzlich eine 11,4 m² große überdachte Terrasse mit befestigter Zuwegung zur Erschließungsstraße angebaut werden; ein Stellplatz ist an der südlichen Grundstücksgrenze vorgesehen.

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beantragt der Bauherr die Genehmigung des Bauvorhabens.

Hierfür werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  1. Lage des Wochenendhauses teilweise im östlichen Pflanzstreifen

Das Wochenendhaus samt Freiflächen wurde teilweise im Pflanzstreifen der privaten Grünfläche errichtet.

Begründung des Antragstellers:
Das Wochenendhaus wurde als vorgefertigtes Gartenhaus gekauft und errichtet, bevor der Bebauungsplan 2018 aufgestellt wurde. 
Die überbaute Fläche wird vom Bauherrn nachträglich als Ersatz geschaffen.

  1. Überschreitung der östlichen Baugrenze durch Wochenendhaus und Stellplatz

Festsetzung unter Nr. 3.3 der Satzung – Baugrenzen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt.
Stellplätze, Garagen, Carports sowie untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Sowohl das Wochenendhaus als auch der Stellplatz überschreitet teilweise die östliche Baugrenze.

Begründung des Antragstellers:
Das Wochenendhaus wurde außerhalb der Baugrenze errichtet. Es wurde als vorgefertigtes Gartenhaus gekauft und erstellt, bevor der Bebauungsplan 2018 aufgestellt wurde.



  1. Abweichung der Dachneigung 
 
Gem. der Satzung Nr. 5.1 sind bei Hauptgebäuden ausschließlich Satteldächer mit einer Dachneigung von 30° bis 48° zulässig.

Das Wochenendhaus weist eine Dachneigung von 27°- 34° auf.

Begründung des Antragstellers:
Das Wochenendhaus wurde als vorgefertigtes Gartenhaus gekauft und errichtet, bevor der Bebauungsplan 2018 aufgestellt wurde. 

Diskussionsverlauf

Sowohl das ursprüngliche als auch das verfahrensgegenständliche Gebäude wurden ohne Genehmigung errichtet. Die gepflasterte Fläche ist sehr groß, führt zum östlichen Feldweg und überdeckt den in der Bauleitplanung ausgewiesenen Pflanzstreifen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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6. Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, nächstmals 2023, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. 

Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 27.01.2023 sind für die Gemeinde Langenneufnach mindestens 4 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. 
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bisher haben sich 4 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben (siehe beigefügte Excelliste). 

Die Vorschlagsliste muss nach Beschluss des Gemeinderates eine Woche öffentlich ausgelegt werden.

Aufgrund der Frist zur Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht ist die Beschlussfassung zur Fristwahrung in dieser Sitzung notwendig. 

Beschluss

Der Gemeinderat Langenneufnach stimmt der Aufnahme der genannten Bewerber in die Vorschlagsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Vermessungsarbeiten für das Dorferneuerungsprojekt Talaueweg haben begonnen. Die Ausschreibung soll im Mai durchgeführt werden. Der Baubeginn ist für Mitte Juli 2023 vorgesehen.

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8. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 18.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Im Bereich des privaten Stauwehrs an der Neufnach waren die Pegelstände in den letzten Tagen sehr hoch. Wiesen waren überschwemmt. Das Wasserwirtschaftsamt soll gebeten werden, die Eigentümer zur Einhaltung der Pegelstände anzuhalten. Eine direkte Einwirkungsmöglichkeit der Gemeinde besteht nicht.

Im Verlauf der Ortsverbindungsstraße Habertsweiler-Lauterbach befindet sich auf Ziemetshauser Flur ein großes und gefährliches Schlagloch. Die Nachbargemeinde soll gebeten werden, die Gefahrenstelle zu beseitigen.

Datenstand vom 10.05.2023 09:22 Uhr