Datum: 09.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.04.2023
2 Der Bürger hat das Wort
3 Haushaltsplan 2023 - Beschluss
4 Haushaltssatzung 2023 - Beschluss
5 Stellenplan 2023 - Beschluss
6 Finanzplan 2022 bis 2026 - Beschluss
7 Änderung der Öffnungszeiten Kinderhaus St. Martin
8 Verkehrssituation Kinderhaus St. Martin - Halteverbot vor dem Eingangsbereich
9 Widmung eines Weges Nähe Rathausstraße zum beschränkt öffentlichen Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Fl.-Nr. 742/18 und Fl.-Nr. 742/51 (Teilfläche), Gemarkung Langenneufnach
10 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
10.1 Neubau eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung, Fl.-Nrn. 841/54 und 839/2, Gemarkung Langenneufnach
10.2 Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 545/8, Gemarkung Langenneufnach
11 Antrag auf Bordsteinabsenkung, Fl.-Nr. 22, Gemarkung Langenneufnach
12 Bericht der Verwaltung
13 Anfragen und Bekanntgaben
13.1 Friedhof Langenneufnach - Begrünung der leerstehenden Grabstellen

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 18.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 18.04.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 18.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Ein Bürger berichtet über den schlechten Zustand des Bachverlaufs am Bärenbach beim Zeltplatz. Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 12.03.2022 bereits in einer Ortsbegehung von dem schlechten Zustand überzeugt. Es wurde entschieden, mittelfristig hier evtl. Flussbausteine einzubauen und Weidensetzlinge zu setzen. An die Ausführung der Arbeiten wird erinnert.   

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3. Haushaltsplan 2023 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2023 und die zugehörige Finanzplanung wurden in der letzten Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023 vorberaten. Die gewünschten Änderungen wurden vorgenommen. Weiterhin wurden aufgenommen zusätzliche Ansätze für Darlehenszinsen für die Kreditermächtigung in 2023 (9100.8070) sowie für den Haushaltsausgleich (siehe Anlage).

Weiterhin wurde nachträglich aufgenommen ein zusätzlicher Teilansatz von 150.000 € bei HHST 2150.9400 für eine Photovoltaikanlage Schule.

Im Haushaltsjahr 2023 ist eine sehr große Zuführung des Vermögens- an den Verwaltungshaushalt erforderlich in Höhe von 605.900 €. Dies ist im Wesentlichen eine Folge der ausgezeichneten Gewerbesteuereinnahme in 2021, die im Zusammenspiel mit einem unvermeidlichen Rückgang der Gewerbesteuer zu einer hohen Kreisumlage und zum Wegfall der Schlüsselzuweisung in 2023 führt. Hinzukommen einige Sonderbelastungen des Verwaltungshaushalts wie gestiegene Energiekosten, Straßenunterhalt (6300.5100, Brückensanierungen), Straßenbeleuchtung Rothaner Straße (6700.5100), allgemeiner Gebäude- und Grundstücksunterhalt (8800.5000).

Der Vermögenshaushalt des Jahres 2023 ist durch die folgenden investiven Maßnahmen gekennzeichnet: Grunderwerb für Wohnbau- und Gewerbeflächen, Beginn der Maßnahme Talaue und der Erschließung des Baugebietes „Westlich der Wörishofer Straße“, Ausfinanzierung der Erschließung des Baugebietes „Östlich des Kindergartens“, Regenrückhaltung in der Fläche, Beginn eines Bauabschnittes der Kanalerneuerung sowie Photovoltaikanlage Schule.

Neben Zuschüssen wird eine Kreditaufnahme von 1.018.400 €, die kommunalaufsichtlich genehmigungsfähig sein dürfte, der Finanzierung der Investitionen dienen. Der Sollüberschuss des Jahres 2022 mit ca. 750.000 € wird dagegen im Wesentlichen zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes verwendet werden müssen.

Sollte die dargestellte Kreditermächtigung des Jahres 2023 in voller Höhe in Anspruch zu nehmen sein, wird der Schuldenstand der Gemeinde zum Ende 2023 ca. 2.915.700 € betragen, was ein schon sehr hoher Wert sein wird.

Von der Kreditermächtigung des Jahres 2022 in Höhe von 1.831.400 € wurden 1.400.000 € tatsächlich aufgenommen. Eine Inanspruchnahme des Restbetrages ist nicht beabsichtigt.

In der Finanzplanung ab 2024 sind neben der Fortsetzung der angesprochenen Projekte weitere ehrgeizige Maßnahmen enthalten, wie Feuerwehrfahrzeug, Sanierung Schuldach, Bauabschnitt III Oberflächenentwässerung und insbesondere Staudenbahn.

Zur Finanzierung sieht der Finanzplan erhebliche Kreditaufnahmen vor, insbesondere im letzten Finanzplanungsjahr 2026.

Im Gemeinderat herrscht Einvernehmen darüber, dass diese Finanzplanung im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zu überarbeiten und zu aktualisieren ist. Insbesondere die Zahlen für das Projekt Staudenbahn beruhen auf überholten Angaben und Annahmen und dürften wesentlich zu reduzieren sein.

Eine Verschuldung wie im vorliegenden Finanzplan dargestellt kommt jedoch grundsätzlich nicht in Frage.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert ausführlich die Haushaltsansätze nach Zahlen und Fakten.

Beschluss

Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Haushaltssatzung 2023 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest die Haushaltssatzung im Wortlaut.

Beschluss

Die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Langenneufnach wird wie verlesen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Stellenplan 2023 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stellenplan liegt an. Stellen sind nicht auszuweisen.

Beschluss

Der Stellenplan 2023 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Finanzplan 2022 bis 2026 - Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Finanzplan liegt an.

Beschluss

Der Finanzplan 2022 bis 2026 der Gemeinde Langenneufnach wird wie vorliegend und vorberaten beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Änderung der Öffnungszeiten Kinderhaus St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende erteilt 3. Bürgermeister Walter Knoll, Verwalter des Kinderhauses, das Wort. Dieser erläutert kurz die personelle Situation sowie die Buchungszeiten für den Zeitraum von 17.00 bis 18.00 Uhr. Der Bedarf für die langen Öffnungszeiten ist zurzeit nicht mehr gegeben. Damit der Personaleinsatz effektiver ist, werden die Öffnungszeiten im Kinderhaus St. Martin am Abend um eine Stunde reduziert. Die angepassten Öffnungszeiten sind ab September 2023 werktags von 07.00 bis 17.00 Uhr.


Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Öffnungszeiten des Kinderhauses St. Martin zu. Ab dem ersten September 2023 werden die Öffnungszeiten auf 07:00 bis 17:00 Uhr festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Verkehrssituation Kinderhaus St. Martin - Halteverbot vor dem Eingangsbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Eingangsbereich am Neubau des Kinderhauses wird vermehrt als Halteplatz zum Ein- und Aussteigen verwendet. Es werden dadurch die Fußgänger gefährdet. Leider führten persönliche Gespräche zu keiner Verhaltensänderung. Um an dieser Stelle Sicherheit zu gewährleisten, ist die Errichtung eines Halteverbotes notwendig. Herr Miller Michael von der PI Schwabmünchen war vor Ort und ist mit dem geplanten Vorgehen einverstanden. 

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die aktuelle Parksituation anhand des Lageplanes. Im Gremium wird die Einhaltung eines Halteverbotes bezweifelt. Es wird vorgeschlagen, den rot markierten Fußgängerweg zu verlängern. 

Beschluss

Um die Sicherheit der Fußgänger am Eingangsbereich (Neubau) zu gewährleisten, spricht sich der Gemeinderat für die Verlängerung des „rot markierten Fußgängerbereichs“ aus.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Widmung eines Weges Nähe Rathausstraße zum beschränkt öffentlichen Weg nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, Fl.-Nr. 742/18 und Fl.-Nr. 742/51 (Teilfläche), Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 9

Sachverhalt

1.Bürgermeister Eichinger überträgt die Leitung der Sitzung an den 3. Bürgermeister Walter Knoll. Er nimmt nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Er nimmt in den leeren Rängen der Ratsmitglieder Platz. 

3. Bürgermeister Walter Knoll trägt den Sachverhalt vor.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, das genannte Teilstück als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen.

Anfangspunkt:         nord-westliche Ecke des Grundstücks Fl.-Nr. 742/24

Endpunkt:                nördliche Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 742/50

Fl.-Nr.:                        742/18
                       742/51 Teilfläche

Gemarkung:                Langenneufnach

Länge:                        0,035 km

Baulastträger:         Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde Langenneufnach.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung des beschränkt öffentlichen Weges Fl.-Nr. 742/18 und Fl.-Nr. 742/51 (Teilfläche). Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Weg in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Abstimmung übernimmt 1. Bürgermeister Eichinger wieder den Vorsitz der Sitzung.

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10. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 10
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10.1. Neubau eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung, Fl.-Nrn. 841/54 und 839/2, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses, einer Doppelgarage und einer Terrassenüberdachung

Fl.-Nrn.:        841/54, 839/2, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
„Östlich des Kiefernweges“.
Im östlichen Anschluss an die Gebäude ist die Anlage einer Ausgleichsfläche
festgesetzt. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Eingrünung an die
östliche Grundstücksgrenze und die Ausgleichsfläche auf eine andere Flurnummer verlegt.
Ein Freiflächengestaltungs- und Ausgleichsflächenplan liegt dem Bauantrag bei.

Auf dem nach Osten geneigten Hanggrundstück ist ein II-geschossiges Wohngebäude mit
Satteldach (Dachneigung 15°) und direkt angeschlossener Doppelgarage mit Flachdach geplant.
Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen 
der Satzung beantragt:

Festsetzungen der Satzung – Art und Maß der baulichen Nutzung, Dachneigung
Gem. § 3 der Satzung ist ein Gebäude ohne Stellplätze / Garagen und Zufahrten mit einer 
max. Grundfläche von 150 m² und zwei Vollgeschossen - wobei das 2. Vollgeschoss im 
Dachraum liegen muss – zulässig.
Es ist eine Dachneigung von 42°- 48° festgesetzt.

Beantragte Befreiungen

  1. Die max. Grundfläche wird um 0,99 m² überschritten 
  2. Das zweite Vollgeschoss befindet sich im Obergeschoss 
  3. Die zulässige Dachneigung wird unterschritten
  4. Überschreitung der Baugrenze
  5. Die Eingrünung soll an die östliche Grenze verschoben werden
  6. Die Ausgleichsfläche wird auf einer anderen Flurnummer hergestellt

Begründung des Antragstellers

Zu 1) 
Das Haus ist mit einer Grundfläche von 150,99 m² geplant (max. zulässig = 150 m²).
Innerhalb der Baugrenze wird die Festsetzung eingehalten.

Zu 2)
Es ist ein Haus mit einem Obergeschoss, anstatt einem Dachgeschoss geplant, weil dies besser nutzbar ist.





Zu 3)
Die zulässige Dachneigung von 42°-48° wird unterschritten. Das Dach ist mit 15° Dachneigung vorgesehen, weil das Haus II-geschossig geplant ist und ein weiterer Dachraum als Abstellfläche nicht benötigt wird.

Zu 4)
Die Baugrenze wird südlich überschritten. Die Garage ist mit 3,0 m Grenzabstand geplant, weil die Abstandsflächen aufgrund des starken Gefälles von Westen nach Osten nicht auf dem Grundstück nachweisbar wären.
Östlich wird die Baugrenze durch den geplanten Balkon überschritten.

Zu 5 + 6)
Die Eingrünung soll an die Grundstücksgrenze verschoben werden, weil die Ausgleichsfläche, die aktuell vor der Eingrünung liegen würde, auf einer anderen Flurnummer hergestellt werden soll.

Hinweis: Für die Bebauung des südlich liegenden Flurstücks Fl.-Nr. 838 (Bereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlich des Kiefernweges II“) wurden bereits Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenze und der max. zul. Grundfläche erteilt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert das Bauvorhaben anhand des Lageplanes. Im Gremium wird auf die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze für die Garage explizit hingewiesen. Diese ist Teil des Wohngebäudes und sollte innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Präzedenzfälle sind die Folge.  

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen von der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Östlich des Kiefernweges“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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10.2. Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Fl.-Nr. 545/8, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Nordöstlich des Friedhofs“ in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Von den Eigentümern des Flurstücks Fl.-Nr. 545/8, Gemarkung Langenneufnach, ist die Errichtung eines max. 2 m hohen Sichtschutzzaunes an der Ostgrenze des Grundstückes geplant.
Da die geplante Ausführung nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Festsetzung der Satzung – Einfriedungen (§ 5 Abs. 2)
Die Baugrundstücke sind mit Zäunen einzufrieden. Die Einfriedung darf im Ganzen nicht höher als 1,20 m, der Sockel nicht höher als 0,30 m sein. Der Sockel ist aus Beton oder aus Kunst- oder Natursteinen, die sich gut in das Straßenbild einfügen, herzustellen.

Beantragte Befreiung
Errichtung eines max. 2 m hohen Sichtschutzzaunes (inkl. Sockel) an der Ostseite des Grundstücks über eine Länge von ca. 14 m als Einfriedung und Sichtschutz zur Grundschule hin.
Ausführung als Holzzaun mit horizontal verlaufenden Lamellen.

Begründung des Antragstellers:
Einfriedung des Grundstücks mit Sichtschutz zur Grundschule hin.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende referiert, dass in diesem Baugebiet nur Einfriedungen in Höhe von 1,20 m entsprochen wurde. Weitere Ratsmitglieder unterstützen die Entscheidung. Eine Einfriedung mit
2 m Höhe in diesem Bereich ist störend und nicht passend zum umliegenden Gesamtbild.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

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11. Antrag auf Bordsteinabsenkung, Fl.-Nr. 22, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 11

Sachverhalt

Vom Eigentümer des Flurstücks Fl.-Nr. 22, Gemarkung Langenneufnach wird der Antrag auf Absenkung des Bordsteines im Zufahrtsbereich der Garage auf einer Breite von 2,5 m gestellt.

Da die geplante Zufahrt über die Kreisstraße erfolgen soll, wurde vorab eine Stellungnahme der Tiefbauabteilung des Landratsamtes eingeholt.
Lt. Stellungnahme des dortigen Fachbereichsleiters ist bezüglich der Zustimmung zur Bordsteinabsenkung seitens der Gemeinde zu prüfen

  1. weshalb die bestehende und bisher genutzte Zufahrt nicht verwendet werden kann und
  2. ob die Sicherheit und Leichtigkeit der Fußgänger hierdurch nicht gefährdet wird

Seitens des Landkreises kann eine Zustimmung bezüglich des Straßenverkehrs erfolgen, wenn o.g. Punkte abgearbeitet und dokumentiert wurden.

Auflagen der Tiefbauverwaltung zur Ausführung:
Auflage ist allerdings, dass die Absenkung des Bordsteines und des Gehweges nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen erfolgt. Dies bedeutet eine Absenkung des Gehweges auf 3 cm Bordsteinhöhe und Anrampung im Gehweg bis zur Hinterkante Gehweg.


Einschätzung der Verwaltung zu o.g. Fragestellungen:

Zu 1)
Eine Zufahrt über das zwischenzeitlich eingefriedete nordwestlich angrenzende Grundstück Fl.-Nr. 22/15 kann nicht genutzt werden, da es sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet und auch anderweitig genutzt wird (erforderliche Stellplätze für die Wohnbebauung auf Fl.-Nr. 22/10).
Zu 2)
Der Ausfahrtsbereich ist ebenso wie bei der bestehenden westlich gelegenen Zufahrt auf Fl.-Nr. 22/15 beidseitig gut einsehbar. Die Rücksichtnahme auf den Fahr- und Fußgängerverkehr kann daher ohne Beeinträchtigung erfolgen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird vermerkt, dass durch die Bordsteinabsenkung bei Starkregenereignissen evtl. mit Hochwasser zu rechnen ist.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Bordsteinabsenkung das gemeindliche Einvernehmen.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist vom Antragsteller ein qualifiziertes Tiefbauunternehmen zu beauftragen, die entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Auflagen der Tiefbauabteilung zur Ausführung sind vom Antragsteller verbindlich einzuhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 12

Sachverhalt

Es liegt kein Bericht vor.

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13. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 13
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13.1. Friedhof Langenneufnach - Begrünung der leerstehenden Grabstellen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 09.05.2023 ö 13.1

Sachverhalt

Im Gremium wird die positive Resonanz der Bürger zur Begrünung der leerstehenden Grabstellen im Friedhof mitgeteilt.

Datenstand vom 21.06.2023 10:12 Uhr