Datum: 20.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Langenneufnach
Gremium: Gemeinderat Langenneufnach
Körperschaft: Gemeinde Langenneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.05.2023
2 Genehmigung des Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 06.06.2023
3 Der Bürger hat das Wort
4 Zustimmung zum Infrastrukturübernahmevertrag der Staudenbahnstrecke mit den Stadtwerken Ulm (SWU Verkehr GmbH)
5 Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden
6 Vertrag über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft "ILE Stauden"
7 Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufgrund Blitzeinschlag - Angebot LVN Verteilnetz GmbH, Augsburg
8 Zuschuss für die Anschaffung von Geschirr für die Vereine
9 Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB
9.1 Neubau eines Kaltwintergartens, Fl.-Nr. 1249, Gemarkung Langenneufnach
9.2 Tekturantrag "Kinderhaus St. Martin", Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach
9.3 Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenneufnach
9.4 Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 812, Gemarkung Langenneufnach
9.5 Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage, Fl.-Nr. 112/3, Gemarkung Habertsweiler
10 Bericht der Verwaltung
10.1 "Blühpakt Bayern" - Ausschreibung
10.2 "Gütesiegel Heimatdorf 2023" - Wettbewerb
10.3 100-jähriges Jubiläum SpVgg Langenneufnach
10.4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
11 Anfragen und Bekanntgaben
11.1 Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch die Bundesregierung
11.2 Friedhof Langenneufnach - Bewässerung der begrünten Flächen
11.3 Weberstraße - Behinderung der Zu- und Abfahrt zum Ulrichsweg
12 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Westlich der Wörishofer Straße II"

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1. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 09.05.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 09.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des Protokolls des Bau- und Umweltausschusses vom 06.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll des Bau- und Umweltausschusses vom 06.06.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt das Protokoll vom 06.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die anwesenden Bau- und Umweltausschussmitglieder nehmen an der Abstimmung teil.

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3. Der Bürger hat das Wort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Ein Zuhörer verweist auf die Unwetterwarnungen in den Medien. Auf der bewirtschaftete Grünfläche Fl.-Nr. 171, Gemarkung Langenneufnach liegt zurzeit Heu. Es wird angemerkt, dass bei Starkregen das weggeschwemmte Heu die Kanalzulaufschächte verschließt und somit Hochwassergefahr in der Wörishofer Straße droht. Der Zuhörer bittet um Rücksprache mit dem Landwirt bzgl. einer schnellen Ernteeinbringung. 

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4. Zustimmung zum Infrastrukturübernahmevertrag der Staudenbahnstrecke mit den Stadtwerken Ulm (SWU Verkehr GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Staudenbahn-Schienenweg-Trägerverein e.V. ist Eigentümer der Strecke von Gessertshausen bis Markt Wald. Mitglieder des SST sind die Gemeinden Gessertshausen, Fischach, Langenneufnach, Walkertshofen, Mittelneufnach und Markt Wald, sowie die Staudenbahnfreunde e.V., die Bahnbetriebsgesellschaft Stauden und Josef Böck in der Funktion als 1. Vorsitzender.

Als zugelassenes Infrastrukturunternehmen hat der SST mit der Bahnbetriebsgesellschaft Stauden GmbH (BBG) einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Danach kann die BBG die Strecke nutzen. Alle Einnahmen auf der Strecke fallen der BBG zu. Dafür ist sie auch für den Streckenunterhalt zuständig.

Die Stadtwerke Ulm (SWU) wollen die Strecke übernehmen und den Abschnitt Gessertshausen bis Langenneufnach für den täglichen SPNV reaktivieren. Dazu sind ein Infrastrukturübernahmevertrag und ein Pachtvertrag erforderlich. Im Infrastrukturübernahmevertrag übernehmen die SWU den Betrieb der Strecke. Der Infrastrukturübernahmevertrag tritt an die Stelle der Verträge mit der BBG.

Auszug aus der Präambel des Infrastrukturübernahmevertrages:
Gegenstand des Infrastrukturübernahmevertrags ist der nördliche Teil der Staudenbahn von Gessertshausen bis Markt Wald. 
Der SST ist Eigentümer der vertragsgegenständlichen Eisenbahninfrastruktur (nördlicher Teil der Strecke von Gessertshausen bis Markt Wald). 
[…]
Die BBG ist seitdem Betreiber dieses Abschnitts. Der Abschnitt Gessertshausen – Fischach war zu diesem Zeitpunkt noch im Güterverkehr bedient, der Abschnitt Fischach – Langenneufnach wurde im Jahr 2002 von der BBG revitalisiert und der Rest bis Markt Wald im Jahr 2003. Nach der Übernahme der Infrastruktur durch die BBG wurde 2003 der Güter- und Ausflugsverkehr bis Markt Wald wiederaufgenommen. Zudem wurde die Infrastruktur für Testfahrten mit Eisenbahnfahrzeugen genutzt. Seitdem fand auf dem Abschnitt Gessertshausen – Markt Wald stets Betrieb statt. 
[…]
Der Landkreis Augsburg und die Gemeinden Gessertshausen, Markt Fischach und Langenneufnach streben die Reaktivierung der Staudenbahn im Abschnitt von Gessertshausen bis Langenneufnach und eine Wiederaufnahme des täglichen schienengebundenen Personenverkehrs (SPNV) an. 
Der Streckenabschnitt zwischen Langenneufnach und Markt Wald soll betriebsfähig erhalten werden, um Gelegenheitsverkehre zu ermöglichen und für eine spätere Reaktivierung zur Verfügung zu stehen. Die Bedienung mit einem regelmäßigen SPNV ist dort aber derzeit nicht vorgesehen.
Die Reaktivierung erfordert bauliche Maßnahmen, vor allem eine grundhafte Sanierung des Oberbaus, der Bahnübergänge und der Haltepunkte. Weiterhin sollen die Bahnübergänge und der Zugbetrieb technisch gesichert werden. Neben der Reaktivierung ist zeitgleich eine Elektrifizierung der Strecke vorgesehen.
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat zugesagt, jährlich 185.000 km Betriebsleistung zu bestellen (Laufzeit 15 Jahre). Auf dieser Grundlage beabsichtigt die SWU Verkehr GmbH, die Funktion als Infrastrukturbetreiber zu übernehmen. Die vorliegende Vereinbarung dient dem Zweck, den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur von der BBG auf die SWU zu übertragen, und zwar ohne die Strecke im Sinne von § 11 AEG stillzulegen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erörtert die offenen Fragen im Gremium. In Langenneufnach sind zwei Haltestellen für die Staudenbahn vorgesehen. 

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stimmt dem Infrastrukturübernahmevertrag zwischen der SWU Verkehr GmbH, der BBG Stauden mbH und dem SST zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zu erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.
Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.23 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt. 
Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren.
Dieses Modell wurde am 27.04.23 den Stadt- und Gemeinderäten auf einer gemeinsamen interkommunalen Informationsveranstaltung vorgestellt und es wurden Fragen dazu beantwortet.

Warum ein regionales Energiewerk?

Große kapitalstarke Unternehmen auf dem Energiemarkt und sonstige Inverstoren versuchen sich
gerade im Bereich der Energieerzeugung auf dem Markt zu positionieren (Vattenfall, RWE, Schwäbisch Hall etc.). Einzelne Kommunen können hier nur schwer mithalten (insbesondere bei Flächensicherung, Vertragswerk, energiewirtschaftliche und technische Kompetenzen, Kapital etc.).

Nur gemeinsam sind wir stark und können durch einen Zusammenschluss handlungsfähig werden.

Ausgestaltung eines regionalen Energiewerks

Ein solches Energiewerk kann in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) geschaffen werden. Dieses gemeinsame Kommunalunternehmen kann alle Themen rund um Energie (z. B. Grüngut, Strom, Wärme, Klärschlamm, Wasserstoff etc.) organisieren.
Außerdem bietet das gemeinsame Kommunalunternehmen für die Städte und Gemeinden eine
einfache Möglichkeit sich an Energieprojekten, z. B. bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen oder Solarparks finanziell zu beteiligen, ohne den eigenen kommunalen Haushalt direkt zu belasten.
Hier sind im Besonderen Projekte, die sich bereits in der Planung und Umsetzung durch gegründete Projekt GmbH & Co. KG-Strukturen befinden, hervorzuheben.
Die durch die Kommunen übertragenen Aufgaben an das regionale Energiewerk sind nicht
abschließend, sie sind jederzeit erweiterbar bzw. veränderbar. Weitere Informationen können den
Vortragsunterlagen der Veranstaltung vom 27.04.23 entnommen werden.

Rahmenbedingungen für die Gründung

Um mit der Arbeit beginnen zu können und anfallende Kosten zu decken (Personalkosten, Kosten für Gutachten und Ertragsberechnungen, Raummiete, EDV- und Bürokosten etc.), ist für das gKU
finanzielles Startkapital nötig.
Ziel muss es sein, dass sich das Unternehmen nach einer gewissen Gründungsphase (mindestens fünf Jahre) selbst trägt. Um dies zu erreichen, sollen anfangs PV-, Grüngut- und Windprojekte, selbst oder auch zusammen mit Projektpartnern, entwickelt werden. Diese Projekte werden in Projekt GmbH & Co. KGs eingebracht bzw. an diese veräußert. Mit dem erwirtschafteten Kapital können dann weitere Projekte durch das gKU initiiert werden.

Finanzielle Ausstattung

Zur Gründung des gKU ist Eigenkapital erforderlich, das Eigenkapital wird durch Einlagen der
Kommunen geleistet. Die Einlagen der Kommunen sollten sich auf die Gründungsphase von fünf Jahren verteilen. Die Einlage berechnet sich anhand der Einwohnerzahlen der Kommune - basierend auf den Berechnungen des Bayerischen Landesamt für Statistik (Einwohner mit Erstwohnsitz) - und dem voraussichtlichen Startkapitalbedarf. Bei einem Startkapitalbedarf von ca. 1,5 Millionen Euro und einer Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen von 100.000 wären 15 Euro pro Einwohner verteilt auf fünf Jahre einzubringen.

Wie funktioniert das Energiewerk organisatorisch?

Die Steuerung des regionalen Energiewerks erfolgt über einen Verwaltungsrat und einen Vorstand.
Hier stellen die Kommunen jeweils einen Vertreter für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat
überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen und vertritt dieses nach außen.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende referiert detailliert zu den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen zur Gründung eines Energiewerkes. Er erläutert auf Anfrage aus dem Gremium, dass die Gemeinde Langenneufnach auch an der Gewinnausschüttung an Projekten anderer Gemeinden über das Energiewerk beteiligt wird.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat Langenneufnach beschließt, dass sich die Gemeinde Langenneufnach an der Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden, in der Rechtsform eines
gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit den im Sachvortrag genannten
Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, beteiligen will.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Langenneufnach beauftragt den Ersten Bürgermeister, sich bei
der Erstellung und Ausarbeitung der notwendigen Satzungs- und Vertragsunterlagen für die
Gründung des gKU einzubringen und die Interessen der Gemeinde Langenneufnach zu vertreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vertrag über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft "ILE Stauden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE wurde bereits gefasst. Um nun Aufgaben und Projekte zu generieren ist der beiliegende Vertrag durch die jeweiligen Mitgliedsgemeinden zu beschließen. Projekte sollen die Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Lebensbedingungen zur Aufgabe haben. Ebenso sind die Belange des Naturschutz-, Umwelt- und Klimaschutzes, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die demographische Entwicklung, sowie die Digitalisierung zu berücksichtigen. Ferner ist das Schaffen gleichwertiger Lebensverhältnisse, attraktive und lebendige Ortskerne, sowie die Behebung von Gebäudeleerständen das Ziel.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende informiert, dass in § 4 Abs. 3 das Wort „zuständigen“ auf „betroffenen“ Organe geändert wird.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag, unter Vorbehalt der Abklärung des § 4 Abs. 3, über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Integrierte Ländliche Entwicklung Stauden“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufgrund Blitzeinschlag - Angebot LVN Verteilnetz GmbH, Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 7

Sachverhalt

Auf Grund eines Blitzschlages am 23.04.2023 wurden Leuchten in der Hauptstraße, eine Leuchte in der Habertsweiler Straße, Wiesenweg, Hirtenweg, Fischerweg und eine Leuchte in der Wörishofer Straße zerstört.

Bis auf die Leuchten im Hirtenweg werden alle Leuchten 1:1 ersetzt.

Im Hirtenweg ist folgendes geplant:
Ersatz der Überspannungsleuchte Nr. 1 durch eine neue LED-Leuchte Philips Lumistreet mit 1869lm am geraden konischen Stahlrohrmast mit 6 m Lichtpunkthöhe. Der neue Lichtpunkt kann über Verbindungsmuffen auf das bestehende SB-Kabel angeschlossen werden. Die Leuchte Nr. 2 ist momentan eine LED-Leuchte Schreder Voltana. Da es diesen Leuchtentyp nicht mehr gibt, wird eine LED-Leuchte Philips Lumistreet mit 1869lm angeboten.

Die Sachversicherung der Gemeinde übernimmt die Kosten für den Austausch der Straßenbeleuchtung nicht. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird die Kostenübernahme durch die Versicherung abgefragt. Der Vorsitzende erläutert, dass keine Versicherung greift. Damit solche Schadensfälle in Zukunft abgedeckt sind, wird der Vorsitzende die Möglichkeit zur Kostenerstattung über eine entsprechende Versicherung klären.  

Beschluss

Der Gemeinderat Langenneufnach beauftragt die LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg mit den angebotenen Leistungen laut dem Angebot Straßenbeleuchtung 20017088 (SU 41129) vom 30.05.2023 in Höhe von 13.195,91 € Brutto. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Zuschuss für die Anschaffung von Geschirr für die Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Die traditionelle Maibaumfeier in unserer Gemeinde wird von den örtlichen Vereinen in einer Gemeinschaftsleistung geplant und durchgeführt. Der Erlös dieser Veranstaltung fließt in eine gemeinsame Kasse, aus der Anschaffungen für die Vereinsarbeit oder Spenden für soziale Zwecke getätigt werden. Heuer wurde ein Geschirr, welches von allen Vereinen ausgeliehen werden kann, beschafft. Auf Grundlage der üblichen Bezuschussung bei größeren Beschaffungen der Vereine, wird nun ein Antrag auf einen gemeindlichen Zuschuss zum Kauf des Geschirrs gestellt.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeister Walter Knoll erläutert ergänzend zum Sachverhalt. Explizit wird zur Lagerung sowie die Ausleihe des Geschirrs an die Vereine informiert. 
 

Beschluss

Dem Gemeinderat ist die außerordentliche Leistung der Vereine für die Dorfgemeinschaft bewusst und bezuschusst den Kauf des Geschirrs zu 33% mit maximal 1.565,66 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Stellungnahme der Gemeinde Langenneufnach gemäß § 36 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9
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9.1. Neubau eines Kaltwintergartens, Fl.-Nr. 1249, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Kaltwintergartens

Fl.-Nr.:                                1249, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Westlich der Staatsstraße 2026 und nördlich des Gewerbe- und Mischgebietes“.

An der Westseite des Wohngebäudes ist die Errichtung eines eingeschossigen Kaltwintergartens mit Pultdach geplant. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.2. Tekturantrag "Kinderhaus St. Martin", Fl.-Nr. 545, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Tekturantrag „Kinderhaus St. Martin“ – Antrag auf Abweichung von Art. 31 BayBO - Rettungswege

Fl.-Nr.:        545, Gemarkung Langenneufnach

Für das genehmigte Bauvorhaben „Kinderhaus St. Martin“ wird ein Tekturantrag für die
Abweichung von Art. 31 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gestellt.

Gem. Art. 31 Abs. 1 BayBO müssen für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum
wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten in jedem Geschoss mindestens zwei
voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen
jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.


Beantragte Abweichung:
Es wird beantragt, für einen Aufenthaltsraum auf den zweiten, über einen notwendigen Flur direkt
ins Freie führenden Rettungsweg zu verzichten.

Begründung:
Der betreffende Raum Nr. B.1.12 „Snoezelen“ wurde bisher als Nassbereich für Krippenkinder 
genutzt, daher war kein zweiter Rettungsweg erforderlich.
Durch die Umnutzung von „Snoezelen-Raum“, in dem aufgewühlte Kinder unter ständiger Aufsicht
„zur Ruhe kommen / geerdet“ bzw. beruhigt werden sollen, bekommt dieser Raum Aufenthalts-
Charakter und benötigt einen zweiten Rettungsweg.
Da das vorhandene Fenster nicht als Rettungsweg dienen kann und die Erstellung eines zweiten
Rettungswegs nur mit erheblichem baulichen Aufwand möglich ist, soll dieser organisatorisch
sichergestellt werden.

Folgende organisatorische Maßnahmen werden vom Nutzer sichergestellt:

  1. Im Raum halten sich maximal 3 - 5 Kinder sowie ausschließlich unterwiesenes Aufsichtspersonal auf.
  2. Während der Hauptbetriebszeit der Krippe (=Hauptnutzungszeit des Snoezelen-Raumes) von frühmorgens bis 13.00 Uhr nachmittags sind die Kinder niemals ohne Aufsichtspersonal in diesem Raum.
  3. Sofern darüber hinaus eine Nutzung des Raumes durch einzelne Kinder erfolgen muss, bleibt die Türe des Raums, ebenso wie auch die Türen der angrenzenden Räume immer vollständig geöffnet. Dies wird durch an Ort und Stelle verfügbare Bodengewichte gewährleistet und alle Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen, damit steht der Raum mit dem nutzungsbedingt immer belebten „Spielflur“ in Verbindung und kann damit als „Vergrößerung diese Spielflurs“ betrachtet werden.

Hinweis:
Der Raum ist wie alle anderen Aufenthaltsräume auch mit funkvernetzten Rauchmeldern ausgestattet, deren Funktion regelmäßig überprüft wird.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.3. Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 540/32, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus

Fl.-Nr.:                                540/32, Gemarkung Langenneufnach


Der Antragssteller möchte im westlichen Anschluss an das bestehende Hauptgebäude eine Terrassenüberdachung mit einer Größe von ca. 4,4 m x 6,6 m anbringen (Dachneigung Pultdach 5°).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.4. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle, Fl.-Nr. 812, Gemarkung Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle

Fl.-Nr.:                                812, Gemarkung Langenneufnach

Auf dem Außenbereichsgrundstück befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze bereits eine Halle, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dient. 
Im östlichen Grundstücksbereich ist nun die Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle mit Holzverschalung mit einer Größe von ca. 580 m² geplant, wobei zwischen den beiden Gebäuden die Anlage einer Kiesfläche vorgesehen (ca. 840 m²) ist.

Zur Kompensation dieser Vorhaben ist die Anlage einer Ausgleichsfläche erforderlich.
Für die Errichtung des Bestandsgebäudes (Bauantrag AZ 3-1822-2017-BA) wurde ursprünglich eine Ausgleichsfläche von ca. 180 m² im südlichen Anschluss an die Halle festgesetzt, die nun in Verbindung mit der neu anzulegenden Ausgleichsfläche von ca. 430 m² entlang der Ostgrenze des Flurstücks Fl.-Nr. 2161, Gemarkung Langenneufnach, angelegt werden soll. 
Zusätzlich werden auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 812 fünf weitere Obstbäume sowie Sträucher zur Ortsrandeingrünung gepflanzt.   

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9.5. Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage, Fl.-Nr. 112/3, Gemarkung Habertsweiler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Nutzungsänderung des bestehenden Pferdestalles zu einem Wohnhaus mit Garage

Fl.-Nr.:        112/3, Gemarkung Habertsweiler

Für das bisher als Pferdestall mit Nebenräumen genehmigte und umgesetzte Bauvorhaben, das im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südliche Kapellenstraße“ liegt, wird die
Nutzungsänderung zu einem Wohnhaus mit Garage beantragt; das äußere Erscheinungsbild bleibt
dabei unverändert.
Eine Verschmelzung des Flurstücks Fl.-Nr. 112/3 mit dem nördlich angrenzenden Flurstück Fl.-Nr.
261/14 erfolgt im Zuge des Vorhabens.


Zur Umsetzung des Bauvorhabens werden folgende Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans beantragt:

  1. Überschreitung der max. zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (§ 2 der Satzung)

  1. Unterschreitung der zulässigen Dachneigung von 33° - 45° (§ 3.2 / 3.3 der Satzung)

  1. Errichtung des Gebäudes außerhalb der Baugrenze (§ 6.1 der Satzung)

  1. Drehung der festgesetzten Firstrichtung (Nord-Süd)


Begründung des Antragstellers:

Das Gebäude ist bereits bestehend und genehmigt und wird äußerlich nicht verändert.

zu 1) die max. zulässige GRZ wird auch nach der Verschmelzung der Grundstücke um 0,04 
         überschritten

zu 2) die zulässige Dachneigung ist teilweise unterschritten – 28° statt 33°- 45°

zu 3) das Gebäude liegt vollständig außerhalb der Baugrenzen

zu 4) der First des Gebäudes ist in Ost/West-Richtung anstatt der festgesetzten Firstrichtung           Nord/Süd

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 10
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10.1. "Blühpakt Bayern" - Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 10.1

Sachverhalt

Die Initiative NATÜRLICH BAYERN ist eine geförderte Initiative des Bayerischen Umweltministeriums im Rahmen des „Blühpakts Bayern“. 
Der Schutz der Insekten- und Artenvielfalt ist eine sehr wichtige Aufgabe. Ziel ist es, so viele Menschen wie möglich auf dieses Thema aufmerksam zu machen und ein blühendes Netzwerk in ganz Bayern zu schaffen.
In der landesweiten Initiative „natürlich Bayern“ werden insektenfreundliche Maßnahmen in den Landkreisen und Kommunen umgesetzt.
Die Gemeinde Langenneufnach wurde mit 100 weiteren Kommunen ausgewählt, an dieser Initiative teilzunehmen. Am 06. Juli 2023 wird dem Vorsitzenden in München zur Umsetzung des Projektes ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € in Form eines Schecks überreicht. 

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10.2. "Gütesiegel Heimatdorf 2023" - Wettbewerb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 10.2

Sachverhalt

Mit dem Wettbewerb „Gütesiegel Heimatdorf 2023“ sollen besonders lebenswerte kleine Gemeinden in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und so als Vorbild für andere Kommunen dienen. Gleichzeitig soll, insbesondere durch eine zweckgebundene Geldprämie (50.000,00 €) die Lebensqualität verbessert und das einzigartige Heimatgefühl vor Ort sowie das besondere bürgerschaftliche Engagement wertgeschätzt werden.

Bayernweit werden je Regierungsbezirk bis zu zwei Gemeinden prämiert.
Die Prämie ist zweckgebunden und für die Umsetzung geplanter Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität und Heimatverbundenheit vor Ort zu verwenden. Darüber hinaus erhält jede ausgezeichnete Gemeinde eine Urkunde sowie die Plakette „Gütesiegel Heimatdorf 2023“.
 
Es fand eine Ortsbegehung mit Vertretern aus dem Heimatministeriums, 3. Bürgermeister Walter Knoll, Gemeinderat Albert Rohrer und dem 1. Bürgermeister statt. Die Gemeinde Langenneufnach erhält diese Auszeichnung „Gütesiegel Heimatdorf 2023“. Das Gütesiegel wird am 05.07.2023 um 10.00 Uhr in München überreicht. 

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10.3. 100-jähriges Jubiläum SpVgg Langenneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 10.3

Sachverhalt

Die SpVgg Langenneufnach feiert vom 19. bis 21. Juli 2024 ihr 100-jähriges Bestehen. Das geplante Festprogramm wird vorgetragen. 

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10.4. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 10.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende verliest einige Passagen aus dem Genehmigungsschreiben des Landratsamtes vom 07.06.2023. Die Genehmigung wurde nach Art. 71 Abs. 2 GO zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

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11. Anfragen und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 11
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11.1. Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch die Bundesregierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 11.1

Sachverhalt

3. Bürgermeister Walter Knoll weist auf die Verabschiedung des Heizungsgesetzes durch die Bundesregierung hin. Es ist nun Aufgabe der Gemeinde mögliche zukunftsträchtige Wärmekonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. 

Das Gremium sieht Probleme in der Umsetzung. Es wurde bereits ein Nahwärme-Projekt gestartet, dies scheiterte bereits an den Investoren. Nur der Altbestand des Dorfes profitiert von eine Wärmekonzept. In den Neubaugebieten werden die Wohnhäuser nach den neuesten DIN-Vorschriften errichtet, somit reicht eine Erdwärmepumpe zum Beheizen und für Warmwasser aus.
Zudem sollte beachtet werden, dass die Energiepreise ständigen Marktschwankungen unterliegen. 

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11.2. Friedhof Langenneufnach - Bewässerung der begrünten Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 11.2

Sachverhalt

Im Gremium wird angeregt, aufgrund der Hitzeperiode die begrünten leerstehenden Grabflächen zu bewässern. Der Vorsitzende sieht keinen Handlungsbedarf. Das mittlerweile kostbare Trinkwasser sollte für die Bewässerung nicht verwendet werden.  

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11.3. Weberstraße - Behinderung der Zu- und Abfahrt zum Ulrichsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 11.3

Sachverhalt

2. Bürgermeister Franz Wenninger berichtet über die Zunahme der parkenden Pkw`s in der Weberstraße Höhe Zufahrt Ulrichsweg. Die Fahrzeuge behindern mittlerweile den fließenden Verkehr, die Zu- und Ausfahrt des Ulrichsweges. Der Vorsitzende nimmt Rücksprache mit der POI Schwabmünchen. 

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12. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Westlich der Wörishofer Straße II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 20.06.2023 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich der Wörishofer Straße II“ beschlossen.
In der Sitzung vom 07.03.2023 wurden die Stellungnahmen aus der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgewogen und die Planung im Nachgang überarbeitet. 

Die aktualisierte Fassung liegt nun vor. Der Vorsitzende begrüßt Herrn Nardo um 20.30 Uhr zur Sitzung. Herr Nardo erläutert die überarbeitete Planung anhand der Planunterlagen. 
Die Änderungen zu den Schallschutzmaßnahmen, zur Ortsrandeingrünung sowie die Änderungen aus der Beteiligung der öffentlichen Träger und Belange wurden eingearbeitet. 

Diskussionsverlauf

Dem Gremium wird detailliert die Änderung der Ortsrandeingrünung durch den Planer erläutert. Danach ist die 5 m breite Ortsrandeingrünung zweigeteilt. Zuerst ein Grüngürtel mit 2,5 m. Anschließend eine Mulde mit 2,5 m zur Ableitung des anfallenden Regenwassers aus dem Außenbereich. Die Kostenaufteilung sowie die Pflege ist über die notariellen Kaufverträge mit den Bauwerbern zu regeln. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die Pläne des Büros Tremel, Augsburg mit den eingearbeiteten Änderungen vom 20.06.2023. Das beschleunigte Verfahren soll nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Verfahren durchzuführen und die Auslegung sowie die Trägerbeteiligung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Nardo verabschiedet sich um 20.50 Uhr und bedankt sich bei den anwesenden Ratsmitgliedern für die Aufmerksamkeit.

Datenstand vom 26.07.2023 09:41 Uhr