Datum: 16.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.12.2022
2 Bauanträge
3 Änderung der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung für das Bürgerhaus Reichertshofen
4 Neues Funkgerät MLF
5 Definition der Kniestockhöhe im Bebauungsplangebiet "Im Espele"
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
6.1 Weitere Nutzung des Bürgerhauses Reichertshofen

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 19.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 19.12.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 19.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 2

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge vor.

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3. Änderung der Benutzungs-, Entgelt- und Hausordnung für das Bürgerhaus Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Benutzungs- Entgelt- und Hausordnung wurde in Sitzung vom 19.12.2022 beschlossen. 

Die Satzung wurde mit der zukünftigen Hausmeisterin besprochen, wobei folgende Änderungen angeregt wurden:

  • Die Reinigung wird komplett durch die Hausmeisterin übernommen. Aufgrund dessen werden die Nutzungsentgelte anteilig erhöht. Die Reinigung durch den Benutzer wurde aus dem Text gestrichen.  
  • Da Tischdecken zur Verfügung stehen und diese genutzt werden können und bisher nicht betrachtet wurde, wurde ein Kostenansatz hierfür aufgenommen. 

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung wird über die Aufnahme des Verleihes des Partygeschirrs in die Entgeltordnung gesprochen. 1. Bürgermeisterin Thümmel beantwortet, dass aufgrund der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100,00 € keine weitere Regelung bzgl. des Partygeschirrs in der Entgeltordnung besteht. Aus den Reihen der Mitglieder wird angefragt, ob man den Ansatz der Grundmiete für den Saal mit Stube genauer definieren kann, wenn nur Getränke und kein Essen ausgegeben wird? Die Mitglieder beraten kurz und entscheiden eine Änderung der Reihenfolge im Teil B der Entgeltordnung. Die Nr. 4 und 5 soll getauscht werden. Damit ist klar geregelt, dass für die Nutzung des Geschirrs, Bestecks und der Gläser ortsansässige Vereine der Gemeinde Mittelneufnach eine Ermäßigung von 30 % erhalten. Die Vereine müssen auch eine Kaution hinterlegen. 
Am Ende der Beratung möchte der Gemeinderat keine weiteren Regelungen in die Hausordnung aufnehmen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Änderungen der Benutzungs- Entgelt- und Hausordnung im Stand vom 16.01.2023 mit weiterer Änderung im Teil B der Entgeltordnung.
Die Punkte 4 und 5 sollen in der Reihenfolge getauscht werden. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungs- Entgelt- und Hausordnung bekannt zu machen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer vorzeitigen Veröffentlichung der Benutzungs- Entgelt- und Hausordnung im Stand vom 16.01.2023 im Staudenboten zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Neues Funkgerät MLF

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Bei der Besprechung mit dem Fahrzeughersteller ist bekannt geworden, dass das Funkgerät eines der ersten Einbauteile ist.
Daher ist es nicht möglich, wie ursprünglich geplant, das alte Fahrzeugfunkgerät vom alten Fahrzeug zum Schluss in das neue MLF umbauen zu lassen.
 
Ein neues Funkgerät kostet mit Zubehör ca. 1.100,00 € netto.

Der Gemeinderat hat am 21.11.2022 der Beschaffung vorbehaltlich zugestimmt, wenn der Einbau eines Kabelbaumes und Montagerahmens nicht ausreicht.

Die Vorsitzende hat mit dem Sachbearbeiter Herr Kindermann der Fa. Lentner GmbH, Hohenlinden Rücksprache gehalten. Das Funkgerät ist insofern erforderlich, da beim Einbau immer wieder überprüft werden muss, ob ein Funkkontakt hergestellt werden kann, bevor Kabelbereiche überbaut werden. 

Der bereits gefasste Beschluss in der Sitzung vom 21.11.2022 über die Beschaffung eines neuen Funkgerätes kommt daher zum Vollzug. 

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5. Definition der Kniestockhöhe im Bebauungsplangebiet "Im Espele"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 5

Sachverhalt

Im Bebauungsplangebiet „Im Espele“ ist für die Bauvorhaben eine maximale Kniestockhöhe von 0,5 m festgesetzt, die jedoch nicht eindeutig definiert ist.

Bei einem laufenden Bauvorhaben wurde vom LRA eine eindeutige Festlegung von der Gemeinde angefordert.

Entsprechend bisheriger Ansätze ist folgende Definition schlüssig:

Der Kniestock ist das Maß von der Oberkante Rohfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende erläutert zur Kniestockhöhe anhand eines bildlich dargestellten Dachgeschosses mit Höhenmessungen zum Dach. Aus der nachfolgenden Beratung kommt hervor, dass der Ansatz der Maße von der Oberkante Rohfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut bei Errichtung von Toscana Häusern nicht angewendet werden kann. Die Vorsitzende schlägt die Oberkante Fertigfussboden als Ansatz vor. Die Ratsmitglieder stimmen zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat legt folgende Definition der Kniestockhöhe im Bebauungsplangebiet „Im Espele“ fest:
Der Kniestock ist das Maß von der Oberkante Fertigfussboden im Dachgeschoss bis zum Schnittpunkt Außenkante Außenwand mit Oberkante Dachhaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderat Oliver Strahl informiert, am 26.01.2023 findet um 20.00 Uhr im Musikerraum im Gemeindezentrum Mittelneufnach ein Energiestammtisch mit dem Thema PV-Balkonkraftwerk statt.

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6.1. Weitere Nutzung des Bürgerhauses Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 16.01.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Das Bürgerhaus wird wie die Räumlichkeiten des Gemeindezentrums von der Gemeinde zu Anlässen vermietet. Mieten können es alle Bürgerinnen und Bürger aus Mittelneufnach und in einem Umkreis bis zu 5 km. Eine Bewirtschaftung in Form einer dauerhaften Verpachtung findet nicht mehr statt. Für eine Bewirtung bei Feierlichkeiten können externe Cateringfirmen beauftragt werden.     

Datenstand vom 28.02.2023 09:22 Uhr