Datum: 27.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Neuberechnung des Kanalnetzes durch das Ingenieurbüro Vogg, Großaitingen
2 Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft; Billigung der Planunterlagen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
3 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 16.01.2023
4 Bauanträge
4.1 Information: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 30/1, Gemarkung Reichertshofen
5 Widmung der Erschließungsstraße "Im Riedle" nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz
6 Zuschussantrag zur Ausbildung für Jungmusiker in der Jugendkapelle Stauden für das Schuljahr 2022/2023
7 Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge 2023
8 Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V.
9 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
9.1 Biber in der Neufnach

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1. Vorstellung der Neuberechnung des Kanalnetzes durch das Ingenieurbüro Vogg, Großaitingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Als Grundlage für die weiteren Entscheidungen zur Kläranlagen-Thematik als auch für die Neubeantragung wasserrechtlicher Einleitungen aus den Sonderbauwerken ist eine hydraulische Netzüberrechnung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke erforderlich.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2021 an das Ingenieurbüro Vogg in Großaitingen.

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Vogg und übergibt das Wort.

Herr Vogg spricht ein paar einleitende Worte zum wesentlichen Mischwasserkanalnetz in Mittelneufnach. Es werden 7.800 m³ Abwasser abgeleitet. Aufgrund der Aufstellung des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 „Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße“ wurde das Ing.-Büro Kokai GmbH, Weilheim mit einem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und eine Fließweganalyse beauftragt, um zu prüfen inwieweit Auswirkungen auf das Kanalnetz auftreten. Der vorliegende Erläuterungsbericht weist keine Auflagen auf.  

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Vogg für die Erläuterung im Gemeinderat. Herr Vogg verlässt um 20.00 Uhr die Sitzung. 

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2. Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft; Billigung der Planunterlagen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen beschlossen. Mit der Planung wurde das Ing.-Büro Opla, Augsburg beauftragt. Unter Berücksichtigung der angrenzenden Siedlungsgebiete hat das Ing.-Büro einen Vorentwurf des FNP erstellt. 

Herr Dehm und Herr Gotterbarm werden durch die Vorsitzende begrüßt. Herr Dehm stellt die Planung vor. 

Die Entwicklungspotenziale von Wind – Raumwiderstände teilt sich in harte (Siedlungen, Stromleitungen, Einflugschneisen, Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete) und weiche (Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Denkmalschutz) Raumwiderstände auf. Es ergeben sich mögliche Konzentrationszonen, C = sicher und A = möglich. Nach Abzug artenschutzkartierter Flächen verbleiben 121,7 ha (allein diese Fläche 7,2 %). Eine weitere Reduzierung der Flächen um 90 m zum Artenschutz und zu Wohnen verbleiben 78,1 ha = 4,6 % bei Rotor-In. 

Diskussionsverlauf

Die möglichen Flächen werden im Rat anhand der vorliegenden Unterlagen näher betrachtet. Sehr ausführlich erläutert Herr Dehm zur Beachtung des Arten- und Umweltschutzes. Die Potenzialfläche Süd-Ost (Rotor-In) weist die größten Abstände zu den Hauptsiedlungseinheiten innerhalb der Gemeinde Mittelneufnach und außerhalb der Gemeinde auf. Im Durchschnitt 1,8 km.
Am Ende des Vortrages werden die weiteren Verfahrensschritte vorgetragen.
Es gibt zwei Verfahrensschritte mit je 3 Monaten bis Oktober 2023, spätestens zum 01.02.2024 muss der FNPL in Kraft gesetzt sein. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach billigt den Vorentwurf der Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft mit der Konzentrationszone Windkraft unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und der ggf. noch einzuarbeitenden artenschutzrechtlichen Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelneufnach beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dehm und Herr Gotterbarm verlassen um 20.45 Uhr den Sitzungssaal.

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3. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 16.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 16.01.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 16.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 4
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4.1. Information: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 30/1, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                30/1, Gemarkung Reichertshofen


Die Gemeinde wurde mit E-Mail vom 21.02.2023 vom Landratsamt Augsburg an dem o.g. Bauvorhaben beteiligt.
Eine Behandlung des Bauvorhabens kann aus folgenden Gründen in der heutigen Sitzung nicht behandelt werden, da

  • die Erschließung noch nicht gesichert ist – auf TOP 14 in nichtöffentlicher Sitzung wird verwiesen - und
  • eine Prüfung der Abstandsflächen, die im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der gemeindlichen Abstandsflächensatzung geprüft werden müssen, kann aufgrund noch fehlender Angaben nicht abschließend erfolgen.

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5. Widmung der Erschließungsstraße "Im Riedle" nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Damit eine Straße öffentlich wird, bedarf es der Widmung nach Art. 6 BayStrWG. Die Widmung hat zu erfolgen, sobald die Straße fertiggestellt ist. Den Straßennamen “Im Riedle“ hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2018 beschlossen. Nachdem nun die Vermessung erfolgt ist, kann die Straße gewidmet werden.

Bezeichnung der Straße:                „Im Riedle“

Anfangspunkt:                                nördliche Grenze Fl.-Nr. 2437 – Abzweig St. 2027

Endpunkt:                                östliche Grenze Fl.-Nr. 2429/3

Fl.-Nr.:                                1269/7 teilweise
2444 teilweise
       2437 teilweise
                                       2434/6 teilweise

Gemarkung:                                Mittelneufnach 

Länge:                                        0,440 km

Baulastträger:                                Baulastträger gemäß Art. 47 BayStrWG ist die Gemeinde 
                                       Mittelneufnach

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Ortsstraße „Im Riedle“. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Erschließungsstraße in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Zuschussantrag zur Ausbildung für Jungmusiker in der Jugendkapelle Stauden für das Schuljahr 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 11.02.2023 hat die Musikvereinigung Immelstetten – Mittelneufnach e. V. einen Zuschussantrag zur musikalischen Ausbildung für die Jungmusiker in der „Jugendkapelle Stauden“ im Schuljahr 2022 / 2023 gestellt (siehe Anhang).

Die zu fördernden Kinder sind in zwei Gruppen zu unterteilen.
a) Kinder, die Einzelunterricht bekommen und der Jugendkapelle Stauden angehören (aktueller Beitrag 67,00 € pro Monat und Kind).
b) Kinder, die Gruppenunterricht bekommen und nicht der Jugendkapelle Stauden angehören (Beitrag 28,00 € pro Monat und Kind).

Vorgeschlagen wird wie im letzten Jahr ein Zuschuss in Höhe von 10,00 € pro Monat und Kind für die der Gruppe a) angehörigen Kinder und ein Zuschuss in Höhe von 5,00 € pro Monat und Kind für die der Gruppe b) angehörigen Kinder.

Beschluss

Für die Ausbildung der Jungmusiker gewährt die Gemeinde für das Schuljahr 2022 / 2023 einen Zuschuss in folgender Höhe:
  1. Einzelunterricht und Jugendkapelle 10,00 € pro Monat für 9 Kinder

  1. Gruppenunterricht ohne Jugendkapelle 5,00 € pro Monat für 1 Kind im Flötenunterricht

19 Kinder sind seit Januar 2023 in der musikalischen Früherziehung (für diese 19 Kinder wird ein Zuschuss nur für das 2. Halbjahr beantragt) 

Im Haushalt sind für das Jahr 2023 insgesamt 1.710,00 € einzustellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 7

Sachverhalt

Am 22.02.2023 ging ein Zuschussantrag des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Augsburg ein. Die Gemeinde Mittelneufnach bewilligte in den letzten Jahren einen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach bewilligt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Augsburg einen Zuschuss in Höhe von 100,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 8

Sachverhalt

Die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V., Mittelneunfach bittet mit Schreiben vom 16.02.2023 um einen Zuschuss bzw. um eine Zuwendung zur Beschaffung von Einsatzbekleidung.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach genehmigt einen Zuschuss an die BRH Rettungshundestaffel Augsburg und Umland e.V., Mittelneufnach in Höhe von 350,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung am 19.12.2022 wurde ein Zuschussantrag des SV Mittelneufnach behandelt. Hier hat sich im Vorlagetext ein Fehler eingeschlichen. Es sind natürlich nicht 30 Mitglieder im Verein, sondern es handelte sich beim Zuschussantrag um im Verein derzeit aktive 30 Kinder und Jugendliche. 

Die Klasse 4 B der Grundschule Walkertshofen hatte 1. Bürgermeisterin Thümmel zu Besuch. Im Vorfeld überlegten sich die Kinder in Gruppen Fragen. Die Mittelneufnacher Kinder fanden sich in einer eigenen Gruppe zusammen. Als Abschluss der Beschäftigung mit dem Thema „Ich und meine Gemeinde“ haben die Kinder Anliegen zusammengetragen.

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9.1. Biber in der Neufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 27.02.2023 ö 9.1

Sachverhalt

In der Neufnach vertreten verstärkt Biberdämme auf. Die Gemeinde hat nochmals Rücksprache mit den Behörden gehalten. Es ist nicht möglich, dass die inzwischen zahlreichen Biber abgeschossen oder gefangen werden. Es muss in jedem einzelnen Fall mit Herrn Palotta vom Landratsamt Augsburg die weitere Vorgehensweise besprochen werden.

Datenstand vom 21.03.2023 10:07 Uhr