Datum: 20.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschlussfassung über die Entwurfsplanung zur Baumaßnahme Reichertshofen
2 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.02.2023
3 Bauanträge
3.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 30/1, Gemarkung Reichertshofen
3.2 Einbau Lüftungsanlage im Kindergarten Sonnenschein mit Änderung des Brandschutzkonzeptes, Fl.-Nr. 132, Gemarkung Mittelneufnach
4 Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und Westlich der Staatsstraße" sowie Aufhebung des Satzungbeschlusses vom 07.11.2022
5 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

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1. Beschlussfassung über die Entwurfsplanung zur Baumaßnahme Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat heute von 19.00 Uhr – 20.00 Uhr gemäß Ladung an der Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft Mittelneufnach II teilgenommen. Die Ladung erfolgte fristgerecht am Montag, den 13.03.2023 unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Hier hat unter Top 2 das Ing.-Büro Kammer, Donauwörth die Entwurfsplanung zur Baumaßnahme „Hauptstraße Reichertshofen“ vorgestellt. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Entwurfsplanung des Ing.-Büro Kammer, Donauwörth, vom 20.03.2023, wie in der voraus gegangenen Sitzung beraten mit folgender Materialauswahl:

Bushaltestelle: 
Die südlich der Bauminsel vorgesehene Busspur wird mit Granitsteinen im Großformat ausgebaut.

Ausbau mit Granitkleinstein-Pflaster beim überfahrbaren Gehweg bei Fl.-Nr. 16 und entsprechend in den Karten dargestellte Flächen im Bereich der Fl.-Nrn. 16 und 17.
Gehwege, Grundstückszufahrten und der Wartebereich der Bushaltestelle sollen in Betonsteinpflaster ausgebaut werden. Der Farbton soll sand-erdfarben sein.

Der Kirchplatzbereich soll in Betonsteinpflaster ausgebaut werden. Der Farbton soll sand-erdfarben sein.

Die Fußwege im Bereich der Bushaltestelle und die Parkplätze für das Bürgerhaus sollen mit wassergebundener Decke ausgeführt werden.

Die restlichen Fahrbahnflächen werden asphaltiert.

Die im Plan dargestellten Stützmauern werden mit Betonsteinen in Natursteinoptik ausgeführt. Der Farbton soll sand-erdfarben sein.

Die Detailauswahl bezüglich Größenformat, Stärke, genauer Farbkennung nach Hersteller erfolgt in der Ausführungsplanung. Der Beschluss zur Größenauswahl des Pflasters beim Kirchplatz vom 26.02.2019 mit Festlegung auf das Format der Platten von 30 x 40 cm wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 27.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.02.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 27.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 3
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3.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 30/1, Gemarkung Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Gemeinderat Alexander Baur ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Er nimmt unter den Zuhörern Platz. 

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                30/1, Gemarkung Reichertshofen

Auf dem Flurstück ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach und angrenzender Doppelgarage (einheitliche Dachneigung 20 Grad) geplant.
Im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage wurde das Bauvorhaben am 19.12.2022 im Gemeinderat behandelt. In der damaligen Bauvorlage wurde das Satteldach mit einer Dachneigung von 18° vorgesehen und die Stellungnahme der Gemeinde hierzu ersucht. 
Unter Hinweis auf die Ortsgestaltungssatzung (festgelegte Dachneigung 20° - 50°) sowie auf die zuletzt bestandskräftige Bauleitplanung in Reichertshofen wurde für das Satteldach eine Dachneigung von 40° vom Gemeinderat angeregt.

Diskussionsverlauf

Anhand des beigefügten Lageplanes und der Gebäudeansichten erörtert das Gremium das Bauvorhaben. Das Gelände fällt nach allen Richtungen sehr stark ab. Aus den vorliegenden Unterlagen können die Böschungskanten nicht entnommen werden. 
Ratsmitglied Baur darf nach einstimmiger Zustimmung des Gemeinderates die Planung erläutern. Die Höhenangaben auf dem Plan sind nicht dargestellt. Die Grenze Richtung Westen ist nicht eingezeichnet. Der Grenzverlauf bei der Terrasse bis zum Nachbarn ist auslaufend, aber nicht auf dem Lageplan ersichtlich. Er schlägt vor, dass der Planer einen neuen Plan mit genauen Höhenangaben vorlegt. 

Die Vorsitzende berichtet, dass dem Landratsamt Augsburg der Höhenplan vorgelegt wurde. Er wurde nicht in der E-Akte bereit gestellt. Von Seiten des Landratsamtes kam keine Beurteilung des Bauvorhabens. Der Nachbar des Bauherrn hat sein Einverständnis gegeben. Es ist jedoch zu vermuten, dass diesem die Böschungssituation ebenfalls nicht ersichtlich war.  

Weiter spricht der Rat die Entwässerung an. Richtung Süden fällt das Gelände stark ab. Wie wird hier die Entwässerung des Oberflächenwassers geregelt (verdichtete Auffüllung)?

Die Bauherrschaft ist im Sitzungssaal anwesend. Ihr wird das Wort erteilt. Bei der Gartenterrasse sind Stufen angedacht, aber ein Gartenplaner hat das Objekt noch nicht überplant. 

Aufgrund der fehlenden Angaben durch den Architekten fordert der Gemeinderat eine Überplanung. Der Top wird vertagt.

Gremiumsmitglied Baur nimmt wieder Platz unter den Räten.  

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3.2. Einbau Lüftungsanlage im Kindergarten Sonnenschein mit Änderung des Brandschutzkonzeptes, Fl.-Nr. 132, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau einer Lüftungsanlage im Kindergarten Sonnenschein mit Änderung des Brandschutzkonzeptes

Fl.-Nr.:        132, Gemarkung Mittelneufnach

Auf Grundlage der „Corona-Förderung“ wurde für den Kindergarten „Sonnenschein“ ein
Lüftungskonzept erstellt, das auch die Funktion der Bauschadenvermeidung und einer nächtlichen
„Innenraum-Kühlfunktion“ in den Sommermonaten erfüllt.
Die Ansaug-/Ausblasöffnung wurde nach Süden ausgerichtet, die Betriebszeiten können
über ein Tages-/Wochenprogramm individuell gesteuert werden.
Aufgrund der Fassadenänderung und Abweichung beim Brandschutz ist eine Eingabeplanung erforderlich gewesen, so dass das LRA einen ganz normalen Bauakt mit gemeindlicher Beteiligung angelegt hat.
Daher muss der Gemeinderat nochmals förmlich einen Beschluss fassen.  

Diskussionsverlauf

Das Lüftungskonzept und Brandschutzkonzept wird durch 1. Bürgermeisterin Thümmel vorgetragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Billigungsbeschluss für die Außenbereichssatzung für den Bereich OT Reichertshofen "Östlich und Westlich der Staatsstraße" sowie Aufhebung des Satzungbeschlusses vom 07.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. § 49 GO persönlich beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Kugelmann.

Der Gemeinderat hat sich zu diesem Thema bereits mit dem zweiten Entwurf der Satzung am 07.11.2022 befasst und den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss gefasst. 

Aufgrund der während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, wurde in einem gemeinsamen Termin mit der Bauabteilung des Landratsamtes Augsburg und dem zuständigen Mitarbeiter beim staatlichen Bauamt das weitere Vorgehen diskutiert und Absprachen bezüglich der Festsetzungen getroffen. 

Im Anschluss an diesen Termin wurde, durch den zuständigen Planer, eine neue Fassung der Außenbereichssatzung erstellt in welcher, die in dem Termin festgehaltenen Änderungen mit aufgenommen wurde. 
Diese Fassung wurde anschließend mit dem Landratsamt Augsburg und dem staatlichen Bauamt abgestimmt. 

Die neue Außenbereichssatzung samt Begründung der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Herrn Riedler, in der Fassung vom 27.02.2023 liegt dem Gemeinderat vor. 

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Kugelmann zeigt die Örtlichkeit und erläutert zu den Änderungen. 

Beschluss 1

Der Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung für den Bereich Ortsteil Reichertshofen „Östlich und Westlich der Staatsstraße“ vom 07.11.2022 wird aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme.

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt die Planungsunterlagen (Satzung und Begründung) der Konstruktionsgruppe Bauen Augsburg GmbH, Neusäß vom 27.02.2023. 
Die Verwaltung wird beauftragt das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen und die Auslegung sowie die Trägerbeteiligung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthält sich der Stimme. Die Vorsitzende übernimmt wieder die Führung der Sitzung.

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5. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 20.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Es liegen keine Bekanntgaben und Anfragen vor.

Datenstand vom 12.04.2023 08:56 Uhr