Datum: 24.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 03.04.2023
2 Ergebnis Markterkundung
3 Aufstellung eines Halteverbotes in der Brunnenstraße
4 Bauanträge
4.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 156/2, Gemarkung Mittelneufnach
5 Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse
6 Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
7 Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
8 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
8.1 Auslegung von Unterschriftenlisten für den Erhalt des Wertstoffhofes in Mittelneufnach

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 03.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 03.04.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 03.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Ergebnis Markterkundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende begrüßt Herrn Grasberger vom Büro IK-T zur Sitzung. Herr Grasberger erläutert, die aktuelle Versorgung und Situation im Gemeindegebiet. Von den 459 bestehenden Adressen sind 424 aktuell förderfähig für einen Vollausbau. 35 Adressen sind bereits mit Glasfaser versorgt. Von den 424 sind 32 Adressen mit Bandbreiten unter 30 Mbit/s und 392 Adressen mit Bandbreiten über 30 und unter 100 Mbits/s versorgt. Erläuternd wird die aktuelle Situation in der Auswertung der Markterkundung vom 23.06. – 22.08.2022 dargestellt. Förderungen für einen Ausbau können über die Bayerische Gigabitrichtlinie oder über die Gigabitförderung des Bundes erhalten werden. Wobei das Förderverfahren des Bundes zum 17.10.2022 gestoppt wurde. Ein Nachfolgeförderprogramm ist bereits angekündigt. 

Ursprünglich hatte Herr Grasberger empfohlen den Ausbau mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie zu machen, da die Anforderungen für den Ausbau (Ausbautechniken) bei weitem nicht so hoch sind wie beim Bund. Hier läge der Eigenanteil bei ca. 185.436,00 € mit einem Fördersatz von 90 % (216 Adressen unter 100 Mbit).
Allerdings hat die weitere Untersuchung ergeben, dass bei dem Bundesförderungsprogramm mehr Haushalte mit einem Anschluss bis ins Gebäude versorgt werden könnten.
Insoweit revidiert Herr Grasberger in seiner neuen Präsentation seine Einschätzung und empfiehlt der Gemeinde den Ausbau über das Bundesförderprogramm.
Hier liegt im Worst-Case-Senario der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 208.300,00 € bei 95 % Förderung (424 Adressen-Vollausbau alles unter 500 mBit).
Beratungsleistungen werden hier zu 100 % mit bs zu 50.000,00 € gefördert (Bayrische Richtlinie 5.000 € Startgeld Netz).
Beides sind Wirtschaftlichkeitslückenmodelle, daher ist eine Markterkundung und bei der Bundesförderung zusätzlich noch ein Branchendialog erforderlich.
Er erläutert die wesentlichen Unterschiede der beiden Förderrichtlinien in Zahlen und Fakten, welche tabellarisch gelistet sind. 

Ferner erläutert Herr Grasberger die Möglichkeit, dass die Kommune über ein s. g. Betreibermodell ebenfalls den Breitbandausbau durchführen kann. Die Kommune nimmt den Ausbau vor und ist Eigentümer des Netzes, d. h. die Gemeinde ist unterhaltspflichtig. Schäden am Netz müssen durch die Gemeinde beseitigt werden. Die Gemeinde kann das Netz an einen Netzbetreiber, evtl. DSL mobil für eine gewisse Laufzeit verpachten. Es besteht jedoch eine Zweckbindung von 7 Jahren zum Erhalt der Förderung, danach kann die Kommune das Netz veräußern.

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Grasberger für die Vorstellung im Gemeinderat. Herr Grasberger verlässt um 20.30 Uhr die Sitzung.

Diskussionsverlauf

Herr Grasberger beantwortet die Fragen aus dem Gremium zum „Betreibermodell“, welches er jedoch nicht empfiehlt. Die Möglichkeiten des Ausbaus der Adressen in Reichertshofen und Mittelneufnach mit Supervectoring und Vectoring werden erörtert. Die Aufwandskosten für den Hausanschluss werden über die Förderung abgerufen, für die Bürger entstehen keine Kosten und es besteht auch keine Anschlusspflicht.   
Sollte das empfohlene Bundesförderprogramm gewünscht werden, so sollte der Antrag bis Oktober gestellt werden. Das Förderprogramm wird 2024 wieder neu aufgelegt werden mit 2 Bewerbungsterminen. 
 

zum Seitenanfang

3. Aufstellung eines Halteverbotes in der Brunnenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 3

Sachverhalt

Sachverhalt aus der Sitzung vom 03.04.2023:
Durch die Überplanung des Flurstückes Fl.-Nr. 156/2, Gemarkung Mittelneufnach und der damit verbundenen Länge des Wohnweges und der Entfernung von einzelnen Gebäudeteilen zur öffentlichen Verkehrsfläche von mehr als 50 m ist der Wohnweg als Feuerwehrzufahrt auszubilden.
Da auf öffentlicher Verkehrsfläche nur Flächen für die Schleppkurven in Anspruch genommen werden können, die dauerhaft frei von parkenden Fahrzeugen, Straßenbegleitgrün und technischen Einrichtungen z.B. Laternenmasten sind, sind zur Gewährleistung der uneingeschränkten Befahrbarkeit entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Hierfür bietet sich die Einrichtung eines einseitigen absoluten Halteverbotes entlang der Ostseite in der Brunnenstraße auf einer Länge von ca. 33 m an.

Neue Sachstand:
Mit dem Landratsamt, Abteilung Katastrophenschutz, wurde Rücksprache gehalten. Wenn die FW Mittelneufnach durch eine Überprüfung vor Ort mit dem Fahrzeug bestätigen kann, dass die Einfahrt in den Hof jederzeit mit dem Vorort befindlichen Löschfahrzeug möglich ist (Dokumentation per Foto) wird sich der Fachbereich beim Bauordnungsamt dafür einsetzen, kein Halteverbot zu fordern. Des Weiteren fand eine Besichtigung des zuständigen Beamten der PI Schwabmünchen statt. Dieser teilte telefonisch mit, dass er ein Halteverbot an dieser Stelle für nicht erforderlich hält, da generell nur einseitig geparkt werden kann (Straßenseite lässt nur einseitiges parken zu). Die schriftliche Stellungnahme wird der Gemeinde noch zugestellt. Grundsätzlich wäre ein von der Gemeinde beschlossenes Halteverbot nicht von der Gemeinde auf Einhaltung zu kontrollieren. Es bietet lediglich die Möglichkeit Verkehrsteilnehmern den Hinweis zu geben, dass dort parken ungünstig ist und bei Mitteilung an die PI ein abschleppen bei Notwendigkeit durch die PI veranlasst werden könnte. Generell befürwortet die PI Schwabmünchen eher den Schilderabbau, als zusätzliche Schilder zu errichten.       

Diskussionsverlauf

Der anliegende Lageplan über den Nachweis der Feuerwehrzufahrt sowie die Fotos über die Parksituation und der Anfahrt von Süden und Norden der FW wird von 1. Bürgermeisterin Thümmel vorgestellt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse sieht der Gemeinderat keine Notwendigkeit für die Vorsehung eines Halteverbotes in der Brunnenstraße.    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Anordnung eines einseitigen absoluten Halteverbotes im Bereich
der Brunnenstraße auf einer Länge von ca. 33 m zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 156/2, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport

Fl.-Nr.:                                156/2, Gemarkung Mittelneufnach

Auf dem Hinterliegergrundstück ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Satteldach, Dachneigung 35°, in E+D-Bauweise geplant. Ein Carport mit zwei Stellplätzen ist im nordöstlichen Anschluss an das Wohngebäude vorgesehen.

Die Erschließung und Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt über eine private, grundbuchrechtlich gesicherte Zuwegung über das östlich angrenzende Grundstück Fl.-Nr. 156. Die Entwässerung (Schmutzwasserleitung bzw. Niederschlagswasserbeseitigung über Zisterne und Versitzrigole) wird entlang der Nordgrenze des Flurstücks Fl.-Nr. 156/1 mit dem bestehenden Mischwasserkanal in der Straße „Beim Löwen“ verbunden; eine dingliche Sicherung wurde nachgewiesen. 
Aufgrund der Länge des Wohnweges und der damit verbundenen Entfernung von einzelnen Gebäudeteilen zur öffentlichen Verkehrsfläche wurden vom Landratsamt Vorgaben zur Ausbildung der Zufahrt erlassen. 
Hierzu wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunk TOP  3 verwiesen.

Im vorliegenden Tagesordnungspunkt ist ausschließlich die gemeindliche Stellungnahme zu dem Bauvorhaben „Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport“ zu betrachten.

Hinweis:  Nach Rücksprache der Vorsitzenden mit Herrn Zinsmeister (Abt. Katastrophenschutz beim LRA Augsburg) ist es ausreichend, wenn die Feuerwehr mit Fotos belegen kann, dass die Einfahrt ohne Einschränkungen erfolgen kann.
Die freiwillige Feuerwehr Mittelneufnach hat am 15.04.2023 vor Ort die Einfahrtsmöglichkeit mit parkenden PKWs auf der Ostseite der Brunnenstraße getestet und die Funktionstüchtigkeit festgestellt.

Diskussionsverlauf

Für die Erörterung dient der beiliegende Lageplan. Der überarbeitete Entwässerungsplan wird kurz durch die Vorsitzende erklärt. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE Stauden - veränderte Gebietskulisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Märkte Fischach und Markt Wald sowie die Gemeinden Gessertshausen, Langenneufnach, Mickhausen, Mittelneufnach, Ustersbach, Scherstetten, und Walkertshofen haben beschlossen, gemeinsam ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) zu erarbeiten. 

Die Städte Bobingen und Schwabmünchen sowie die Gemeinden Ettringen und Großaitingen beschließen im Nachtrag die Beteiligung an dem gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept.

Durch die Erarbeitung des ILEKs bewirken sie eine zukunftsgerichtete Entwicklung der ILE-Region. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Ziele und Maßnahmen sorgen sie für eine abgestimmte Zusammenarbeit bei gemeindeübergreifenden Themen, wie Mobilität, Gewerbe, Innenentwicklung, Biodiversität, Energie, Nahversorgung, Freizeit und vielen weiteren Herausforderungen. Sie schaffen sich somit eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe, mit der sie die künftige Entwicklung ihrer Heimat bewusst planen und nachhaltig lenken können. Sie erschließen Einsparmöglichkeiten und können Projekte realisieren, die eine Gemeinde allein nicht realisieren kann. Darüber hinaus wird für die spätere Umsetzung von Maßnahmen der Einsatz der Instrumente, wie Dorferneuerung und Flurneuordnung zielgerichtet aufeinander abgestimmt.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat für die Gründung der ILE Stauden den Grundsatzbeschluss bereits gefasst. Die Vorsitzende erläutert über die Vorteile bei einem Zusammenschluss mit weiteren Gemeinden.

Beschluss

Die Gemeinde Mittelneufnach stimmt der Gründung der ILE Stauden mit veränderter Gebietskulisse und der Erarbeitung eines gemeinsamen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) zu.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

6. Schöffenwahl - Beschluss über Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, nächstmals 2023, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. 

Laut Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Augsburg vom 27.01.2023 sind für die Gemeinde Mittelneufnach mindestens 3 Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. 
Die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Bisher haben sich 3 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben (siehe beigefügte Excelliste). 

Die Vorschlagsliste muss nach Beschluss des Gemeinderates eine Woche öffentlich ausgelegt werden.

Aufgrund der Frist zur Übersendung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht ist die Beschlussfassung zur Fristwahrung in dieser Sitzung notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach stimmt der Aufnahme der genannten Bewerber in die Vorschlagsliste zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Es liegt ein Angebot der Fa. Elan City, Frankfurt am Main vom 28.02.2023 für ein Geschwindigkeitsmessgerät mit dem Modell in der Solarversion vor. 

Das Startangebot liegt bei 1.956,00 € zzgl. MwSt. Die Versandkosten sind im Preis enthalten.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende schlägt eine feste Installation in der Augsburger Straße vor. Das Solarmessgerät würde der VG Bauhof aufstellen und durch die Verwaltung ausgelesen werden. Sie informiert über die Vorteile einer Messung in der sehr beengten Augsburger Straße. Die Beratung unter den Mitgliedern zeigt unterschiedliche Meinungen. Es wird vorgebracht, dass durch die derzeitige Umleitung Könghausen bereits langsamer gefahren wird. Die Vorsitzende bringt den Top zur Abstimmung.     

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit der Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit mehrfarbiger Anzeige und Solarbetrieb zum Preis von 2.327,64 € brutto, inkl. Versandkosten einverstanden.
Die Mehrausgaben sind im Haushalt 2023 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

zum Seitenanfang

8. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Auslegung von Unterschriftenlisten für den Erhalt des Wertstoffhofes in Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.04.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat ist mit der Auslegung der Unterschriftenlisten für den Verbleib des Wertstoffhofes in Mittelneufnach einverstanden.

Datenstand vom 13.06.2023 11:12 Uhr