Datum: 12.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Gemeindezentrum Mittelneufnach
Gremium: Gemeinderat Mittelneufnach
Körperschaft: Gemeinde Mittelneufnach
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 24.04.2023, 15.05.2023 und 17.05.2023
2 Abwägung der Stellungnahmen der Bürger aus der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Außenbereichssatzung "Östlich und Westlich der Staatsstraße" im Ortsteil Reichertshofen der Gemeinde Mittelneufnach
3 Außenbereichssatzung "Östlich und Westlich der Staatsstraße" - Satzungsbeschluss
4 Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden
5 Vertrag über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft "ILE Stauden"
6 Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)
6.1 Energiekonzept Mittelneufnach - Projekt Nahwärmenetz Mittelneufnach - Reichertshofen
7 Bauanträge
7.1 Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur Errichtung einer PV-Anlage, Fl.-Nr. 43/10, Gemarkung Mittelneufnach
8 Beschluss über die Aufhebung der Abstimmung zur Baulinie in der Sitzung vom 15.05.2023
9 Beschluss über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße"

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 24.04.2023, 15.05.2023 und 17.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil der Protokolle vom 24.04.2023,15.05.2023 und 17.05.2023 wurden dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 24.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 15.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 17.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Abwägung der Stellungnahmen der Bürger aus der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Außenbereichssatzung "Östlich und Westlich der Staatsstraße" im Ortsteil Reichertshofen der Gemeinde Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende ist gem. § 49 GO persönlich beteiligt. Sie übergibt die Führung an 2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann.

Die Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.04.2023 bis 17.05.2023 statt.

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

Regionaler Planungsverband, Augsburg
Naturpark Augsburg – Westliche Wälder e. V. 
Zweckverband Stauden-Wasserversorgung, Mittelneufnach
Deutsche Telekom AG, Gersthofen        
Regierung von Schwaben – Abfallrechtsbehörde, Augsburg
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
Deutsche Post AG, München
Telefonica Germany GmbH u. OHG, München
Bund Naturschutz in Bayern – Landesverband f. Umweltschutz, Fischach
Evang.-Luth. Pfarramt, Schwabmünchen
Kreisjugendring Augsburg-Land, Augsburg
Örtliches Kath. Pfarramt, Langenneufnach
DSL mobil GmbH, Oberndorf
AVV, Augsburg
Gemeinde Eppishausen
Gemeinde Mickhausen
Gemeinde Scherstetten
Gemeinde Walkertshofen
Gemeinde Markt Wald
Gemeinde Mittelneufnach

Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:

Staatliches Bauamt                                                         14.04.2023
Staatliches Gesundheitsamt, Augsburg                                14.04.2023
Handwerkskammer für Schwaben, Augsburg                        17.04.2023
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen
der Bundeswehr, Bonn                                                18.04.2023
Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde        18.04.2023
Vermessungsamt Augsburg, Augsburg                                19.04.2023
Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach                                20.04.2023
Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg                                25.04.2023
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft MbH, Idar-Oberstein                26.04.2023
Schwaben Netz, Augsburg                                                 27.04.2023
Gewerbeaufsichtsamt, Augsburg                                        02.05.2023
Industrie- und Handelskammer, Augsburg                                12.05.2023
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stadtbergen        16.05.2023
Bayer. Bauernverband, Augsburg                                        22.05.2023

                                               
Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen haben vorgebracht:

Wasserwirtschaftsamt, Donauwörth                                        19.04.2023
Landratsamt Augsburg – Bauabteilung, Augsburg                        08.05.2023
LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg                                        16.05.2023

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Das Wasserwirtschaftsamt verweist in seiner Stellungnahme vom 19.04.2023 auf die Stellungnahme vom 13.05.2022. 
Die in der Stellungnahme vom 13.05.2022 vorgebrachten Einwände wurden bereits in der Sitzung vom 29.08.2022 dargestellt und abgewogen sowie im Verlauf in die Satzung übernommen. 
Eine erneute Behandlung der Punkte findet nicht statt. 

Außerdem bittet das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in seiner Stellungnahme vom 19.04.2023 darum, dass die Ausführungen zum Merkblatt DWA-M 153 auf Seite 6 der Satzung („Hinweise allgemein“) zu überarbeiten sind. 

Beschluss:
Der Hinweis auf das DWA-M 153 wird in der Satzung berichtigt. 

Abstimmung: 9 : 0
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

LRA Augsburg – Bauleitplanung, Bauordnung
Das Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung nimmt die Reduzierung des Umgriffs der Außenbereichssatzung zustimmend zur Kenntnis. 
Die in Ziffer 1.2 der Begründung genannten Rechtsgrundlagen des § 34 Abs. 6 und § 34 Abs. 5 BauGB sind für die Außenbereichssatzung nicht zutreffend. Dies ist zu korrigieren (§ 35 Abs. 6 BauGB).
Auf die bereits mitgeteilte Thematik „Immissionsschutz“ wird Bezug genommen.

Beschluss:
In Abschnitt 1.2 der Begründung wird der entsprechende § geändert. An den Festlegungen bzgl. des Immissionsschutzes wird festgehalten. 

Abstimmung: 9 : 0
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. 

LEW Verteilnetz GmbH
Die LEW teilt mit, dass gegen das geplante Bauvorhaben ihrerseits keine Einwände bestehen, wenn weiterhin der Bestand ihrer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden. 

Bestehende 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.  
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Bestehende 1-kV-Freileitungen 
Im Geltungsbereich verlaufen mehrere 1-kV-Freileitungen unserer Gesellschaft. Im beigelegten Ortsnetzplan M = 1 : 1000 sind die Leitungstrassen dargestellt. 
Folgende Unfallverhütungsvorschriften und Mindestabstände sind bezüglich der 1-kV-Leitungen zu beachten: 
  • Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungsleitung sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzuhalten.
  • Alle Personen sowie deren gehandhabte Maschinen und Werkzeuge, müssen so eingesetzt werden, dass eine Annäherung von weniger als 1,00 m an die 1-kV-Freileitung in jedem Fall ausgeschlossen ist. Jede auch nur kurzfristige Unterschreitung des Schutzabstandes ist für die am Bau Beschäftigen lebensgefährlich.

Allgemeiner Hinweis 
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle Königsbrunn 
Nibelungenstraße 16 
86343 Königsbrunn 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank 
Tel.: 08231-6039-11 
E-Mail: Koenigsbrunn@lew-verteilnetz.de 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden.

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Aufnahme in die Satzung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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3. Außenbereichssatzung "Östlich und Westlich der Staatsstraße" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Planungsunterlagen wurden im RIS bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann verliest die Satzung. Es liegen zwei redaktionelle Änderungswüsche vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Außenbereichssatzung für den Bereich Ortsteil Reichertshofen „Östlich und westlich der Staatsstraße“ mit Begründung und Textteil in der Fassung vom 12.06.2023 mit den in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeisterin Thümmel ist gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Nach Beschlussfassung übernimmt die Vorsitzende wieder die Führung der Sitzung.

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4. Gründung eines regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zu erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.
Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.23 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt. 
Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren.
Dieses Modell wurde am 27.04.23 den Stadt- und Gemeinderäten auf einer gemeinsamen interkommunalen Informationsveranstaltung vorgestellt und es wurden Fragen dazu beantwortet.

Warum ein regionales Energiewerk?

Große kapitalstarke Unternehmen auf dem Energiemarkt und sonstige Inverstoren versuchen sich gerade im Bereich der Energieerzeugung auf dem Markt zu positionieren (Vattenfall, RWE, Schwäbisch Hall etc.). Einzelne Kommunen können hier nur schwer mithalten (insbesondere bei Flächensicherung, Vertragswerk, energiewirtschaftliche und technische Kompetenzen, Kapital etc.).

Nur gemeinsam sind wir stark und können durch einen Zusammenschluss handlungsfähig werden.

Ausgestaltung eines regionalen Energiewerks

Ein solches Energiewerk kann in Form eines gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) geschaffen werden. Dieses gemeinsame Kommunalunternehmen kann alle Themen rund um Energie (z. B. Grüngut, Strom, Wärme, Klärschlamm, Wasserstoff etc.) organisieren.
Außerdem bietet das gemeinsame Kommunalunternehmen für die Städte und Gemeinden eine
einfache Möglichkeit sich an Energieprojekten, z. B. bei Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen oder Solarparks finanziell zu beteiligen, ohne den eigenen kommunalen Haushalt direkt zu belasten.
Hier sind im Besonderen Projekte, die sich bereits in der Planung und Umsetzung durch gegründete Projekt GmbH & Co. KG-Strukturen befinden, hervorzuheben.
Die durch die Kommunen übertragenen Aufgaben an das regionale Energiewerk sind nicht
abschließend, sie sind jederzeit erweiterbar bzw. veränderbar. Weitere Informationen können den
Vortragsunterlagen der Veranstaltung vom 27.04.23 entnommen werden.

Rahmenbedingungen für die Gründung

Um mit der Arbeit beginnen zu können und anfallende Kosten zu decken (Personalkosten, Kosten für Gutachten und Ertragsberechnungen, Raummiete, EDV- und Bürokosten etc.), ist für das gKU
finanzielles Startkapital nötig.
Ziel muss es sein, dass sich das Unternehmen nach einer gewissen Gründungsphase (mindestens fünf Jahre) selbst trägt. Um dies zu erreichen, sollen anfangs PV-, Grüngut- und Windprojekte, selbst oder auch zusammen mit Projektpartnern, entwickelt werden. Diese Projekte werden in Projekt GmbH & Co. KGs eingebracht bzw. an diese veräußert. Mit dem erwirtschafteten Kapital können dann weitere Projekte durch das gKU initiiert werden.

Finanzielle Ausstattung

Zur Gründung des gKU ist Eigenkapital erforderlich, das Eigenkapital wird durch Einlagen der
Kommunen geleistet. Die Einlagen der Kommunen sollten sich auf die Gründungsphase von fünf Jahren verteilen. Die Einlage berechnet sich anhand der Einwohnerzahlen der Kommune - basierend auf den Berechnungen des Bayerischen Landesamt für Statistik (Einwohner mit Erstwohnsitz) - und dem voraussichtlichen Startkapitalbedarf. Bei einem Startkapitalbedarf von ca. 1,5 Millionen Euro und einer Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen von 100.000 wären 15 Euro pro Einwohner verteilt auf fünf Jahre einzubringen.

Wie funktioniert das Energiewerk organisatorisch?

Die Steuerung des regionalen Energiewerks erfolgt über einen Verwaltungsrat und einen Vorstand.
Hier stellen die Kommunen jeweils einen Vertreter für den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat
überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Vorstand leitet das Kommunalunternehmen und vertritt dieses nach außen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt, dass sich die Gemeinde Mittelneufnach an der Gründung des regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden, in der Rechtsform eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) mit den im Sachvortrag genannten Zielsetzungen und Rahmenbedingungen, beteiligen will. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Mittelneufnach beauftragt die Erste Bürgermeisterin, sich bei der Erstellung und Ausarbeitung der notwendigen Satzungs- und Vertragsunterlagen für die Gründung des gKU einzubringen und die Interessen der Gemeinde Mittelneufnach zu vertreten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vertrag über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft "ILE Stauden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Grundsatzbeschluss zur Gründung der ILE wurde bereits gefasst. Um nun Aufgaben und Projekte zu generieren ist der beiliegende Vertrag durch die jeweiligen Mitgliedgemeinden zu beschließen. Projekte sollen die Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Lebensbedingungen zur Aufgabe haben. Ebenso sind die Belange des Naturschutz-, Umwelt- und Klimaschutzes, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die demographische Entwicklung, sowie die Digitalisierung zu berücksichtigen. Ferner ist das Schaffen gleichwertiger Lebensverhältnisse, attraktive und lebendige Ortskerne, sowie die Behebung von Gebäudeleerständen das Ziel.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest den Vertrag und informiert den Gemeinderat explizit über den Vorbehalt der Abklärung im Passus unter § 4 des Vertrages. Es handelt sich bei § 4 um den Absatz 3: „Beschlüsse binden die Mitglieder, wenn die zuständigen Organe aller Mitglieder ihnen zugestimmt haben“. Die Ratsmitglieder nehmen davon Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vertag, unter Vorbehalt der Abklärung des § 4 Abs. 3, über die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Integrierte Ländliche Entwicklung Stauden“ zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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6. Bekanntgaben und Anfragen (§ 32 GeschO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.04.2023 beschlossen, dass ab 2024 auf dem Friedhof Mittelneufnach freie Bestatter Wahl ist. Eine Verpflichtung Bestattungsdienst Friede für die Grablegung zu nehmen besteht ab 2024 nicht mehr.  

2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann gibt ein kurzes Feedback aus der FW-Besichtigung vom 17.04.2023 in Mittelneufnach. 

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6.1. Energiekonzept Mittelneufnach - Projekt Nahwärmenetz Mittelneufnach - Reichertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Die Umfrage Nahwärmeversorgung Mittelneufnach-Reichertshofen „Wer macht mit“, wird mit dem Staudenboten an alle Haushalte verteilt. Sie dient der Erkundung wieviel Haushalte aufgrund der neuen Energiegesetze Bedarf und Interesse an den Anschluss an eine Nahwärmeversorgung hätten. Der Energiebeauftragte der Gemeinde Herr Oliver Strahl berichtet dazu. Er freut sich über eine rege Beteiligung. 

Gemeinderat Christian Mair nimmt ab 20.35 Uhr an der Sitzung teil. Somit ist Beschlussfähigkeit für die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 gegeben.

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 7
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7.1. Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zur Errichtung einer PV-Anlage, Fl.-Nr. 43/10, Gemarkung Mittelneufnach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer PV-Anlage

Fl.-Nr.:                                43/10, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 12 „Kirchheimer Straße / Schwabmünchner Straße“.
Zur Sicherung der Planung wurde von der Gemeinde eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen, weshalb für das Vorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt wird.

Geplant ist die Anbringung von PV-Modulen auf der Dachfläche des Bestandsgebäudes.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende zeigt ein Bild der PV-Module auf dem Dach.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann, Gemeinderat Hermann Zott, Andreas Treutwein und Ludwig Knöpfle sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthalten sich bei der Abstimmung.

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8. Beschluss über die Aufhebung der Abstimmung zur Baulinie in der Sitzung vom 15.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2023 folgenden Beschluss hinsichtlich der Baulinie getroffen: 

Der Gemeinderat möchte die Baulinie mit den jetzt besprochenen Änderungen beibehalten.
Abstimmung: 4 : 5
somit abgelehnt 

Gemeinderatsmitglied Stefan Happacher beantragte, bereits in der Sitzung vom 17.05.2023, dass der Beschluss annulliert wird. Aufgrund der Unvollzähligkeit des Gemeinderats konnte die Tagesordnung nicht erweitert und über diesen Antrag abgestimmt werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 15.05.2023 zur Baulinie auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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9. Beschluss über das weitere Vorgehen hinsichtlich des Innerortsbebauungsplanes Nr. 12 "Schwabmünchner Straße / Kirchheimer Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 12.06.2023 ö 9

Sachverhalt

2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann, Gemeinderat Hermann Zott, Andreas Treutwein und Ludwig Knöpfle sind nach Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie nehmen an der Beratung nicht teil.

In der Sitzung vom 17.05.2023 wurde durch Gemeinderat Oliver Strahl ein Antrag zur Tagesordnung gestellt. 

Da über diesen Antrag in der oben genannten Sitzung, aufgrund der nicht Vollständigkeit des Gemeinderats nicht abgestimmt werden konnte steht der Antrag heute zur Diskussion. 

Herr Strahl beantragt, den Innerortsbebauungsplan Nr. 12 „Schwabmünchner Straße/ Kirchheimer Straße“ ruhen zu lassen und die damit verbundene Veränderungssperre aufzuheben. 

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat diskutiert darüber, ob bei einem Ruhen des Verfahrens die Veränderungssperre aufgehoben werden sollte. Die Auswirkung auf die Behandlung der künftig eingehenden Bauanträge wird näher besprochen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt, dass Verfahren hinsichtlich des Innerortsbebauungsplanes 12 „Schwabmünchner Straße/ Kirchheimer Straße“, auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann, Gemeinderat Hermann Zott, Andreas Treutwein und Ludwig Knöpfle sind nach Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthalten sich der Stimme bei der Abstimmung.

Beschluss 2

Der Gemeinderat Mittelneufnach beschließt, die erlassene Veränderungssperre aufzuheben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt 2. Bürgermeister Bernhard Kugelmann, Gemeinderat Hermann Zott, Andreas Treutwein und Ludwig Knöpfle sind nach Art. 49 GO pers. beteiligt. Sie enthalten sich der Stimme bei der Abstimmung.

Datenstand vom 18.07.2023 10:32 Uhr