Datum: 12.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.11.2022
2 Vorstellung der neuen Kalkulation der Kanalgebühren und -beiträge durch das beauftragte Büro Kubus
3 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
4 Bauanträge
5 Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen
6 Informationen
6.1 Sirene OT Oberrothan
6.2 Abschluss einer Absichtserklärung bezüglich Breitbandversorgung mit der UGG GmbH & Co. KG"
6.3 Schlüsselzuweisung durch den Freistaat Bayern
6.4 Winterdienst

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1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 29.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 1

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 29.11.2022 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil des Protokolls vom 29.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der neuen Kalkulation der Kanalgebühren und -beiträge durch das beauftragte Büro Kubus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert in ein paar einleitenden Worten über den gefassten Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 24.05.2022 eine „einheitliche“ Schmutzwassergebühr samt Entwässerungsbeiträge rückwirkend zum 01.01.2022 neu zu kalkulieren. Die letzte Kalkulation wurde vor 10 Jahren vorgenommen. Es wurde die Fa. Kubus, München mit der Bemessung beauftragt.

Anschließend begrüßt 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Frau Barth vom Büro KUBUS, München und übergibt das Wort.

Frau Barth erläutert dem Gemeinderat die Globalkalkulation für die Entwässerungseinrichtung 2022 sowie die Nachkalkulation der Abwassergebühren von 2018 bis 2021 im Detail.

Diskussionsverlauf

Die Kostenerfassung und Ermittlung der kalkulatorischen Über- bzw. Unterdeckungen für die Jahre 2018 – 2021 liegen tabellarisch vor und werden von Frau Barth erläutert. Sie informiert weiter über die Kostenerfassung und Gebührensatzberechnung für den Zeitraum bis 2025. Eingehender wird über die Ermittlung der 12 % Erheblichkeitsschwelle beraten. 

Anhand von weiteren Tabellen wird die Ermittlung der beitragsrelevanten Grundstücks- und Geschossflächen mit Anlagevermögen bis 2021 und der notwendigen Investitionen von 2022 – 2025 vorgestellt. Die Festlegung des Herstellungsbeitrages wird vorgestellt. Der Einleitungsgebührensatz pro qm von 2022 bis 2025 für Walkertshofen beträgt 3,72 €. Für Gumpenweiler und Oberrothan 0,45 € pro qm. 

Frau Sarah Knöpfle, Geschäftsstellenleiterin der VG, ist in der heutigen Sitzung anwesend. Sie beantwortet aufkommende Fragen aus den Reihen der Mitglieder und erläutert genauer zu der 12 % Schwelle. 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Frau Barth für die kurze Vorstellung im Gemeinderat. Frau Barth verlässt um 20.00 Uhr den Sitzungssaal. 

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3. 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf Grundlage der im vorangegangenen TOP vorgestellten Kalkulation ist die 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erforderlich. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende verliest die Satzung im Wortlaut. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 4

Sachverhalt

Es liegen keine Bauanträge für eine Genehmigung vor.

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5. Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 5

Sachverhalt

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als Teil des Wind-an-Land-Gesetzes sieht vor, dass bis Ende des Jahres 2027 1,1 % und bis Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche Bayerns für Windkraftanalgen ausgewiesen sein muss. 
Um die bayerische 10H-Regelung mit den Forderungen des Wind-an-Land-Gesetzes in Einklang zu bringen hat der Bayerische Landtag am 27.10.2022 eine Modifizierung der bayerischen 10H-Abstandsregelung der Bayerischen Bauordnung beschlossen, welche bereits zum 16.11.2022 in Kraft getreten ist. 
Die 10H-Regelung besteht auch nach dem 16.11.2022 zwar im Grunde fort. Sie findet jedoch nach dem neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO keine Anwendungen mehr auf folgende Windenergievorhaben:

  • Entlang von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen und 4 oder mehrstreifigen Bundesstraßen im Abstand von max. 500 m zzgl. Sicherheitsabstände
  • Im Wald bei Mindestabstand von einem Rotorradius zum Waldrand von 1000 m
  • In Vorrang und Vorbehaltsgebieten und Sonderbaugebieten in Flächennutzungsplänen
  • Im Umkreis von 2.000 m zu Gewerbe und Industriegebieten, aber nur wenn Strom überwiegend zur Versorgung der Betriebe in dem Gebiet bestimmt ist
  • Bei Repowering alter WEA
  • Militärische Übungsgelände

Mit Inkrafttreten des neuen Art. 82 Abs. 5 BayBO sind in Bayern nun also grundsätzlich Windkraftanlagen in den o.g. Ausnahmefällen auch unterhalb des Mindestabstandes von 10H bauplanungsrechtlich zulässig. 

Um unerwünschte Privilegierungen zu steuern und somit die Gefahr abzuwenden, dass externe Projektentwickler Grundstücke nicht ohne Einverständnis der Gemeinde zur Errichtung von Windenergieanlagen nutzen können, können Gemeinden noch bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung fertig stellen. Hierfür muss bis zum 01.02.2023 mit der entsprechenden Planung begonnen werden. 

Die Gemeinde sollte daher die Aufstellung eines Flächennutzungsplans zur Steuerung von Windkraftanlagen beschließen. Die Teilfortschreibung „Steuerung Windkraftanlagen“ umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Mögliche Standorte werden sich erst im Laufe des Bauleitplanverfahrens ergeben. Hierzu soll eine Standortkonzeption in Auftrag gegeben werden. 

An alle Grundstücksbesitzer wird appelliert, keinerlei Vereinbarungen mit Investoren zu schließen, die in nächster Zeit Kontakt aufnehmen könnten, um mögliche Flächen für sich zu sichern. 

Stattdessen sollen alle Eigentümer ggf. umgehend auf die Gemeinde zukommen, damit die Entwicklung, Realisierung und der künftige Betrieb im Schulterschluss zwischen Kommune und Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. 

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende informiert, dass am 01.12.2022 im Sitzungssaal des Rathauses Langenneufnach ein Termin mit den Vertretern der Mitgliedsgemeinden der VG, dem Bürgermeister der Stadt Schwabmünchen und mit dem Ing.-Büro Sing, Frau Willkomm stattgefunden hat. Anhand von Lageplänen werden die möglichen Flächen der Mitgliedsgemeinden näher betrachtet. Frau Knöpfle, Geschäftsstellenleiterin erwähnt, dass der Regionale Planungsverband ohne Zustimmung der Gemeinde Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen zuweisen kann. 

Der Gemeinderat ist unterschiedlicher Meinung was die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes betrifft, da auf der Flur von Walkertshofen nur ganz geringe Flächen in Frage kämen. Es wird über eine Einholung einer Vorstudie für identifizierten Flächen diskutiert.

Die Ratsmitglieder entscheiden sich für die Beauftragung einer Flächenanalyse.

Beschluss 1

Die Gemeinde Walkertshofen beschließt die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung zur Errichtung von Windkraftanlagen. Es wird bis zum 01.02.2024 eine Konzentrationsflächenplanung mit Ausschlusswirkung in Kraft sein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Beschluss 2

Die Gemeinde Walkertshofen beauftragt die 1. Bürgermeisterin zur Einholung eines Angebotes bei dem Ing.-Büro Sing, Landsberg am Lech für eine Vorstudie zur Einordnung der identifizierten Flächen in Walkertshofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 6
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6.1. Sirene OT Oberrothan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Für den Neubau der Sirene im OT Oberrothan wurden 3 Angebote eingeholt. Es gibt derzeit ein Sonderförderprogramm Sirenen, mit welchem dieser Neubau gefördert werden könnte. Die Gemeinde hat natürlich einen Zuschussantrag hierfür gestellt, welcher am 07.03.2022 persönlich im Landratsamt bei Frau Lindemann abgegeben wurde. Die mögliche Festbetrags-Förderhöhe für die Sirene in Oberrothan würde sich bei einer Dach-/Gebäudemontage auf 10.850,00 € belaufen bzw. bei einer Masterrichtung auf 17.350,00 €. Für Gesamt-Schwaben waren hierfür lediglich 500.000,00 € an Zuschüssen vorhanden, und leider wurde die Gemeinde Walkertshofen nicht berücksichtigt. Gemäß der E-Mail von Frau Lindemann erlässt die Regierung von Schwaben aber derzeit keine Ablehnungsbescheide, da es noch nicht absehbar ist, ob es evtl. ein Nachfolgeprogramm oder weitere Zuschüsse geben wird. Es liegt somit an den Gemeinden noch abzuwarten, oder die Sirenen auf eigene Kosten zu errichten.
Weiterhin besteht natürlich immer noch die Möglichkeit, die Sirenen auf digitale Alarmierung umzurüsten. Diese Umrüstung muss ungefähr in den nächsten 4 - 5 Jahren sowieso erfolgen. Da die demontierte Sirene ja noch vorhanden ist, müsste abgeklärt werden, ob es möglich wäre, diese in Oberrothan an einem neuen Standort wieder aufzubauen und über das Förderprogramm Digitalfunk bezuschussen zu lassen. Hierfür würden auf die Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 1.900,00 € zukommen (TETRA Sirenen-Steuereinheit, Einbau und Funkmessung), wovon aber 80 % bezuschusst werden, höchstens jedoch 2.181,00 €. Die notwendige Funkmessung und die Einbaukosten (Festfunkstelle und Tetra-Sirenen-Steuereinheit) werden nicht gefördert!

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Beratung wird eine Lösung ausgearbeitet. Die Zustimmung durch die LVN, Augsburg zur Errichtung der alten Sirene auf der Trafostation liegt vor. Die Ratsmitglieder sehen keinen Sinn, in die alte Sirene nochmals zu investieren. Die Vorsitzende soll Angebote für eine neue Sirene einholen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. 

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6.2. Abschluss einer Absichtserklärung bezüglich Breitbandversorgung mit der UGG GmbH & Co. KG"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Die Vorsitzende teilt den aktuellen Sachstand zu den Vertragsabschlüssen mit. 

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6.3. Schlüsselzuweisung durch den Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 6.3

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert über die Schlüsselzuweisung durch den Freistaat in Höhe von 112.021,00 €.

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6.4. Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 12.12.2022 ö 6.4

Sachverhalt

Aus der Zuhörerschaft wird auf den Winterdienst bis zum Schweizerhof Bezug genommen. Die Straße zum Hof wurde nicht geräumt. 1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl wird in der Verwaltung den Räum- und Streuplan einsehen und die Zuständigkeit einer Räumung abklären.

Datenstand vom 16.01.2023 12:38 Uhr