Datum: 27.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Lagerhaus, Bahnhofstr. 5
Gremium: Gemeinderat Walkertshofen
Körperschaft: Gemeinde Walkertshofen
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 24.10.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Der öffentliche Teil des Protokolls vom 24.10.2023 wurde dem Gemeinderat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände. Das Protokoll ist damit genehmigt.
zum Seitenanfang
2. Gründung des regionalen Energiewerks Lech-Wertach-Stauden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Die Energiewende und der politische Paradigmenwechsel bei Energiethemen in den vergangenen Monaten halten für Kommunen weitreichende Herausforderungen bzgl. Planung und Umsetzung auf Ortsebene und auf der Regionalebene bereit. Um eine möglichst effiziente Planung zu gewährleisten und einen hohen Grad an Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung für die Region zur erreichen, wollen die Kommunen des Begegnungsland Lech Wertach e. V., Kommunen der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ und Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Stauden diese Herausforderungen gemeinsam anpacken.
Um die Kommunen für diese Aufgaben zu befähigen und ein rechtssicheres Modell auszuarbeiten, fand am 16.03.2023 ein gemeinsamer Workshop mit der Anwaltskanzlei für Kommunalberatung Becker Büttner Held (BBH) statt. Hier wurde die Gründung eines regionalen Energiewerks vorgeschlagen und diskutiert mit dem Ziel, die Aufgabe der Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu organisieren. Das angestrebte Organisationsmodell eines gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) wurde im Rahmen einer interkommunalen Informationsveranstaltung am 27.04.2023 den Stadt- und Gemeinderäten der beteiligten Kommunen vorgestellt. Die Kanzlei BBH wurde damit beauftragt, die für die Gründung des gKU erforderlichen Satzungs- und Konsortialvertragsunterlagen auszuarbeiten. Darauffolgend beschlossen die teilnehmenden Kommunen grundsätzlich ihre Mitwirkung, die Höhe der finanziellen Beteiligung bei Gründung und die Mitarbeit an der vertraglichen Ausgestaltung des gemeinsamen Kommunalunternehmens.
Die auf dieser Basis erarbeitete Satzung des gKU und der Konsortialvertrag wurde den beteiligten Stadt- und Gemeinderäten am 19.10.2023 vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.
Weitere Informationen zur Gründung, Funktionsweise sind den Anlagen (Satzung, Konsortialvertrag, Präsentationsunterlagen 19.10.2023) zu entnehmen.
Gesetzliche Grundlagen Art. 49 f. KommZG, Art. 86 ff. GO
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU mit einer einmaligen Einlage in Höhe von 5.000,00 € in das Stammkapital sowie einer jährlichen Anschubfinanzierung in Höhe von 3,00 € pro Einwohner, d. h. 3.654,00 €, auf Grundlage der Einwohnerzahl (Daten des Bayrischen Landesamts für Statistik zum Stand 30.06.2023), über einen Zeitraum von fünf Jahren zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung so vieler Kommunen, dass insgesamt mindestens 80 % der Einwohner der am Begegnungsland Lech-Wertach e. V. und der Verwaltungsgemeinschaft Stauden beteiligten Kommunen repräsentiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, zur Anschubfinanzierung des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs jährlich über fünf Jahre 3.654,00 € in das gemeinsame Kommunalunternehmen einzuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Bürgermeisterin oder deren Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, die als Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Gemeinderat erklärt sich mit Änderungen der Satzung einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren Mitgliedskommunen im Begegnungsland Lech-Wertach e. V. sowie der Verwaltungsgemeinschaft Stauden über den Beitritt zum Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU zur Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt sich der Gemeinderat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig erweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Änderung - Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal der Gemeinde Walkertshofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 24.10.2023 wurde beschlossen, die Nutzungspauschale in der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal ab 01.01.2025 zu erhöhen und anzupassen.
Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der Nutzungspauschale bei Hochzeiten auf 500,00 € vorgeschlagen. Die Reinigungspauschale in Höhe von 80,00 € soll belassen werden.
Die Getränkepreise wurden in der Sitzung vom 28.02.2023 auf 1,80 € für Alkoholische Getränke und 1,30 € für Nichtalkoholische Getränke angehoben. Die Preisliste liegt an.
Diskussionsverlauf
Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird eingehend beraten. Die Getränkepreise möchten die Ratsmitglieder vorerst nicht erhöhen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Nutzungspauschale in der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal der Gemeinde Walkertshofen ab 01.01.2025.
Bei § 12 Abs. 1 Höhe wird die Pauschale für Hochzeiten auf 500,00 € erhöht.
Die Reinigungspauschale in Höhe von 80,00 € wird beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauanträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Es liegen keine Anträge vor.
zum Seitenanfang
5. Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels "Am Burgberg"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Vom Anwohner des Flurstücks Fl.-Nr. 19, Gemarkung Walkertshofen, wurde mit Schreiben vom 26.10.2023 die Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf dem gegenüberliegenden Gemeindegrund beantragt.
Lt. Antragsteller ist die Einsichtnahme in den Straßenbereich für die Verkehrsteilnehmer nur mit Einschränkungen möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass hangabwärts fahrende Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit den Burgberg passieren und z.B. beim Ausfahren aus der Garageneinfahrt bei den vorherrschenden Sichtverhältnissen erst spät erkannt werden.
Der Antragsteller würde den bereits vorliegenden Verkehrsspiegel auf eigene Kosten an der Westseite des Burgbergs auf Höhe der Hausnummer 8 anbringen lassen.
Hierfür ist die Genehmigung des Straßenbaulastträgers / Gemeinde erforderlich.
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende zeigt Bilder der Örtlichkeit.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels auf Gemeindegrund das gemeindliche Einvernehmen. Der Aufstellort ist in Absprache mit der Gemeinde festzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Neueinteilung Bundestagswahlkreise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Walkertshofen hat mit Überraschung die jetzt veröffentlichten Pläne der
Bundesregierung zur Neueinteilung der Bundestagswahlkreise für die
Bundestagswahl 2025 zur Kenntnis genommen.
Nach dieser Planung soll offenbar ein neuer Bundestagswahlkreis „Memmingen-
Unterallgäu“ geschaffen werden, dem neben der Stadt Memmingen, die Stadt
Schwabmünchen, der Landkreis Unterallgäu auch die Verwaltungsgemeinschaft Stauden und die Marktgemeinde Fischach angehören sollen.
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stauden waren vor der Gebietsreform Teil des Landkreises Schwabmünchen.
Seit der Gebietsreform in den 70er Jahren, sind die Gemeinden fester Bestandteil des Landkreises Augsburg.
Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich diesem zugehörig und sind sowohl regional wie aber auch wirtschaftlich und nicht zuletzt auch emotional tief mit dem Landkreis Augsburg verbunden und mit ihm verwurzelt. Auch die politische Zugehörigkeit ist klar im Landkreis Augsburg zu sehen.
Diese sowohl objektiv wie auch subjektiv bestehende lokale Identität würde durch die vorgesehene Neukonzeptionierung fundamental beeinträchtigt.
Wenn also die seinerseits dem Landkreis Schwabmünchen angehörenden Gemeinden der VG Stauden und die Stadt Schwabmünchen dem neu geplanten Bundestagswahlkreis angehören sollen, so würde dies einen Rückschritt in die Zeit vor der Gebietsreform bedeuten, zumal dann auch noch die übrigen, früher dem Landkreis Schwabmünchen zugehörigen Gemeinden einem gleichfalls neu zu bildenden Wahlkreis Ostallgäu zugeschlagen werden sollen.
Zusammenfassend also würde mit der beabsichtigten Neukonzeptionierung ein neu konstruierter Wahlkreis, ohne Beachtung der regionalen Zugehörigkeit entstehen, der eklatant die Einheit von Gebietskörperschaft und Wahlkreis missachten würde.
Ebenso auch das historisch gewachsene Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, die sich nun wirklich nicht der Stadt Memmingen sowie dem Landkreis Unterallgäu zugehörig fühlen und auch nicht zugehörig sind.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
zum Seitenanfang
7. Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen)
|
Gemeinderat Walkertshofen
|
27.11.2023
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Gabriele Egger informiert über die Waldweihnachtsfeier der Kath. Kirche am 17.12.2023 um 15.00 Uhr bei der Kapelle Maria Trost, Richtung Aichen.
Datenstand vom 12.12.2023 11:49 Uhr